Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - VI-U (Kart) 36/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10571
OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - VI-U (Kart) 36/03 (https://dejure.org/2004,10571)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2004 - VI-U (Kart) 36/03 (https://dejure.org/2004,10571)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - VI-U (Kart) 36/03 (https://dejure.org/2004,10571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausscheiden eines Rechtsanwalts aus einem Sozietätsverträg durch Kündigung; Wirksamkeit des Ausschlusses eines Kündigungsrechts für die Dauer von 30 Jahren in einem Gesellschaftsvertrag; Berechtigung zur Einstellung von Mitarbeitern ohne Gesellschafterbeschluss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 288
  • NJW-RR 2007, 288 (Ls.)
  • BRAK-Mitt. 2005, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 30.06.1998 - U (Kart) 20/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Es hat die Zulässigkeit des Feststellungsantrags bejaht und hat in der Sache unter Bezugnahme unter anderem auf das Urteil des Senats vom 30.6.1998 (Az. U (Kart) 20/98, WuW/E DE-R 187 = NJWE-WettbR 1999, 41 - Überlange Sozietätsbindung) die Vereinbarung einer 30-jährigen Bindungsdauer im Sozietätsvertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB für sittenwidrig und nichtig erachtet.

    In einem früheren und in einem auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Verfahren ergangenen Urteil vom 30.6.1998 hat der Senat zum Ausdruck gebracht, dass bei Sozietätsverträgen zwischen Rechtsanwälten eine sehr lange Bindungsdauer bis zum erstmöglichen Zeitpunkt eines Ausscheidens durch ordentliche Kündigung mit § 138 BGB nicht mehr zu vereinbaren sei (Az. U (Kart) 20/98, WuW/E DE-R 187 = NJW-WettbR 1999, 41 - Überlange Sozietätsbindung).

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98

    Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Das Landgericht hat deshalb zu Recht auch ein Feststellungsinteresse bejaht (vgl. BGH NJW 2001, 221 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis hervorgehende Rechte und Pflichten sein (vgl. BGH NJW 2000, 2280, 2281; NJW 1986, 104, 105 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1986 - II ZR 254/85

    Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Darüber hinaus sind einfachrechtliche Normen - wie sog. Generalklauseln - im Geist der verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen auszulegen (vgl. BGH NJW 1986, 2944 m.w.N.).
  • OLG München, 18.02.1999 - 19 U 5020/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Die Beklagten berufen sich für ihren gegensätzlichen Standpunkt ohne Erfolg auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 18.2.1999 (Az. 19 U 5020/98, NZG 1999, 821).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Diese Rechtsfolge tritt nur ein, sofern - wozu im vorliegenden Rechtsstreit keine Veranlassung bestand - der hierfür darlegungspflichtige Kläger gegebenenfalls den Nachweis führt, dass die Parteien den teilnichtigen Vertrag als Ganzes verworfen hätten (vgl. BGH GRUR 2004, 353 - Tennishallenpacht).
  • BGH, 19.11.1973 - II ZR 52/72

    Ergänzende Vertragsauslegung eines Gesellschaftervertrages - Unterlassen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Bei den stärker wirkenden nachvertraglichen Wettbewerbsverboten hat sich ein unter der Wertentscheidung in Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz noch hinzunehmender Zeitraum von zwei Jahren herausgebildet (vgl. BGH NJW-RR 1996, 741, 742; NJW 1994, 384, 385; NJW 1984, 2366, 2367; WM 1974, 74, 76).
  • BGH, 29.01.1996 - II ZR 286/94

    Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel in einem Sozietätsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Bei den stärker wirkenden nachvertraglichen Wettbewerbsverboten hat sich ein unter der Wertentscheidung in Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz noch hinzunehmender Zeitraum von zwei Jahren herausgebildet (vgl. BGH NJW-RR 1996, 741, 742; NJW 1994, 384, 385; NJW 1984, 2366, 2367; WM 1974, 74, 76).
  • BGH, 19.10.1993 - KZR 3/92

    "Ausscheidender Gesellschafter"; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Bei den stärker wirkenden nachvertraglichen Wettbewerbsverboten hat sich ein unter der Wertentscheidung in Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz noch hinzunehmender Zeitraum von zwei Jahren herausgebildet (vgl. BGH NJW-RR 1996, 741, 742; NJW 1994, 384, 385; NJW 1984, 2366, 2367; WM 1974, 74, 76).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - U (Kart) 36/03
    Bei den stärker wirkenden nachvertraglichen Wettbewerbsverboten hat sich ein unter der Wertentscheidung in Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz noch hinzunehmender Zeitraum von zwei Jahren herausgebildet (vgl. BGH NJW-RR 1996, 741, 742; NJW 1994, 384, 385; NJW 1984, 2366, 2367; WM 1974, 74, 76).
  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 27/65

    Stille Gesellschaft - Fehlen der Geschäftsgrundlage

  • OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10

    Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz

    Die von der Klägerin im Schriftsatz vom 02.12.2009 (Bl. 440, 444 d. A.) genannten Entscheidungen (OLG Düsseldorf BRAK-Mitt. 2005, 40 und BGH NJW 2007, 295) beziehen sich auf eine gesellschaftrechtliche Problematik unter dem Aspekt der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) bei einer Anwaltssozietät und sind mit dem hier vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 53/06

    Sozietätsvertrag: Wirksamkeit einer festen Laufzeit von 30 Jahren; Angemessenheit

    Den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 2005, 288) und des BGH (NJW 2007, 295) lässt sich nicht zwingend entnehmen, dass etwa 14 Jahre im Regelfall für eine Anwaltssozietät eine angemessene Dauer wären.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6835
BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6835)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 2Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6835)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedeutung einer wirksamen Zustellung für den Beginn einer Rechtsmittelfrist; Notwendigkeit der Zustellung an den bestellten Kanzleiabwickler bei Tod oder Austritt des Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft; Voraussetzungen für eine Heilung einer unterbliebenen oder ...

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 383/02
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1377/03
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3722
  • BayObLGZ 2004, 151
  • BRAK-Mitt. 2005, 40
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.07.2002 - 2Z BR 148/01

    Entstehung der Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers - Verpflichtung durch

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03
    Das Landgericht hat zutreffend entschieden, dass eine Pflicht des einzelnen Wohnungseigentümers, Vorschüsse auf die voraussichtlichen Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (Wohngeld) zu zahlen, erst dann entsteht, wenn die Wohnungseigentümer mit Mehrheit den vom Verwalter aufgestellten Wirtschaftplan samt Einzelwirtschaftsplänen beschließen (vgl. § 28 Abs. 2, Abs. 1 WEG; BayObLG NZM 2002, 874).
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Soweit in der Kommentierung zu § 189 ZPO (Zöller-Stöber, ZPO, 31. Aufl. § 189, Rdnr. 4) ohne nährere Bergründung unter Bezugnahnhme auf eine Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 253/03, NJW 2004, 3722) eine andere Auffassung vertreten wird, betraf die Entscheidung des BayObLG eine Konstellation, in der eine Heilung schon wegen fehlenden Zustellungswillens ausschied.
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07

    Vollstreckung eines Versäumnisurteils

    Diese (Mindest-)Voraussetzung des § 189 ZPO ist nicht erfüllt, wenn der Prozessbevollmächtigte, wie hier nahe liegt, von seinem Mandanten, dem vorschriftswidrig persönlich zugestellt wurde, oder von dritter Seite über den Inhalt des Schriftstückes in Kenntnis gesetzt wird oder eine Kopie erhält (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 128, 129 m.N.) oder er, wie hier ebenfalls geschehen, Akteneinsicht nimmt und dadurch Kenntnis erlangt (BayObLG NJW 2004, 3722 unter II 1 b m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16

    Erteilung eines Erbscheins

    Dass die Beteiligte zu 2 - wie sie vorträgt - im Rahmen des Nachlassverfahrens Kenntnis von dem Versäumnisurteil erlangt hat, reicht dagegen nicht aus (vgl. BayObLG NJW 2004, 3722; Zöller-Stöber, ZPO, 31. Auflage, § 189 Rn. 2; Häublein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 189 Rn. 8).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2024 - 12 Qs 7/24

    Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Zustellung, Angeklagte, Ermittlungsverfahren,

    b) Der Zustellungsmangel wurde nicht gem. § 37 StPO i.V.m. § 189 ZPO durch die von der Angeklagten genommene Akteneinsicht geheilt (vgl. BayObLG Beschluss vom 16.06.2004 - 2Z BR 253/03, juris Rn. 9; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24.08.2021 - 12 Qs 58/21, juris Rn. 12).
  • AG Trier, 27.11.2020 - 35a OWi 52/20

    Zustellung, tatsächliche Zustellung, WhatsApp

    Die bloße (mündliche) Unterrichtung über den Inhalt des Schriftstücks reicht nicht (BGH BeckRS 2020, 6358 NJW 1992, 2099), auch nicht die durch Akteneinsicht erlangte Kenntnis (BayObLG NJW 2004, 3722).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.08.2021 - 12 Qs 58/21

    Beginn der Monatsfrist bei Entschädigungsanträgen nach dem

    bb) Die Kammer folgt nicht der Auffassung des Amtsgerichts, wonach die Gewährung der Einsicht in die Akte an die Verteidiger am 21. Juni 2021 - in der die zuvor getroffene Einstellungsverfügung in der Urschrift enthalten war - den Zustellungsmangel nach § 37 Abs. 1 StPO mit § 189 ZPO hätte heilen können, mit der Folge, dass die Monatsfrist bereits am 21. Juli 2021 abgelaufen wäre (wie hier BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 253/03, NJW 2004, 3722; OLG Nürnberg, Urteil vom 1. August 2019 - 13 U 1667/17, juris Rn. 42 und Urteil vom 5. November 1981 - 8 U 351/81, MDR 1982, 238; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 76/18, juris Rn. 7 mit eingehender Begründung; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 189 Rn. 4; Häublein/Müller in MünchKomm-ZPO, 6. Aufl., § 189 Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 12.11.2009 - 8 U 518/08

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Einlegung in einen gemeinsamen Briefkasten

    Dass die Prozessbevollmächtigten des Beklagten dem Vorbringen des Klägers zufolge bereits am 19.12.2007 (bei dem in dem Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 8.4.2008, Seite 4 = GA 118, genannten Datum "19.12.2008" handelt es sich um ein offenkundiges Versehen) Kenntnis von der Existenz eines Vollstreckungsbescheids gegen den Beklagten erlangt haben, genügt ebenso wenig wie der von den Prozessbevollmächtigen des Beklagten selbst vorgetragene Umstand, sie hätten am 11.1.2008 durch Übersendung eines Aktenausdrucks aus der Mahnakte durch das Amtsgericht Uelzen erstmals Kenntnis von dem Vollstreckungsbescheid erlangt (vgl. BayObLG NJW 2004, 3722 f. Rdnr. 9, zit. nach juris; Zöller/Stöber, a. a. O., § 189 Rdnr. 4).
  • AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23

    Wirksamkeit einer Zustellung, Ersatzzustellung, Aufgabe des Lebensmittelpunktes,

    Die bloße (mündliche) Unterrichtung über den Inhalt des Schriftstücks ist nicht ausreichend (BGH BeckRS 2020, 6358 NJW 1992, 2099), auch nicht die durch Akteneinsicht erlangte Kenntnis (BayObLG NJW 2004, 3722).
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 11 CS 20.2953

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach

    Auch wenn die Kenntniserlangung vom Inhalt einer zuzustellenden Entscheidung im Rahmen einer Akteneinsicht grundsätzlich nicht zum erforderlichen tatsächlichen Zugang und damit nicht zu einer Heilung gemäß § 189 ZPO führt (vgl. BGH, B.v. 23.11.2004 - 5 StR 429/04 - juris Rn. 5; OLG Zweibrücken, B.v. 21.3.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 76/18 u.a. - ZfSch 2020, 51 Rn. 7; BayObLG, B.v. 16.6.2004 - 2Z BR 253/03 - NJW 2004, 3722 = juris Rn. 9), kann die Zustellung hier aufgrund der Rechtsmitteleinlegung mit Willen des Antragstellers als bewirkt angesehen werden.
  • KG, 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08

    Strafvollstreckung: Inhalt der Zurückweisung des Antrags eines in Deutschland

    Eine Heilung des Zustellungsmangels im Zeitpunkt des tatsächlichen Zugang des Bescheides nach § 189 ZPO ist ausgeschlossen, da die Anwendung dieser Bestimmung einen - hier nicht gegebenen - Zustellungswillen voraussetzt (vgl. BGH NJW 2003, 1193; Senat, Beschluß vom 7. Februar 2008 - 1 VAs 83/07 - BayObLG NJW 2004, 3722).
  • VGH Bayern, 11.02.2021 - 13a ZB 20.30264

    Verfristeter Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 13a ZB 20.30264

    Verfahrensmangel, Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Zulassungsantrag, Unterkunft,

  • OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18

    Was ist rechtskräftig entschieden?

  • LG Berlin, 24.06.2011 - 20 O 369/10

    Mehrere Prozessbevollmächtigte: Folge widerstreitender Anträge

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