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   BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05   

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BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05 (https://dejure.org/2006,6080)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05 (https://dejure.org/2006,6080)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2006 - AnwZ (B) 119/05 (https://dejure.org/2006,6080)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs über die Unbegründetheit eines gegen einen Richter gerichteten Ablehnungsgesuchs

  • Judicialis

    BRAO § 42 Abs. 1; ; BRAO § 42 Abs. 6; ; BRAO § 223

  • BRAK-Mitteilungen

    Ablehnung eines Richters des Anwaltsgerichtshofes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit gegen die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2006, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05
    Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind unanfechtbar; dies gilt auch in Richterablehnungsverfahren, in denen das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 57/95, BRAK-Mitt. 1996, 82 m.Nachw.; Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203; ebenso Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 40 Rdnr. 16; Hensler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., § 40 Rdnr. 17).

    An dieser Rechtslage hat sich durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) nichts geändert (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002, a.a.O.).

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05
    Über das unzulässige Rechtsmittel kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 6/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer sofortigen Beschwerde vor dem BGH gegen

    Auszug aus BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05
    Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind unanfechtbar; dies gilt auch in Richterablehnungsverfahren, in denen das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 57/95, BRAK-Mitt. 1996, 82 m.Nachw.; Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203; ebenso Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 40 Rdnr. 16; Hensler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., § 40 Rdnr. 17).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 57/95

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes

    Auszug aus BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05
    Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind unanfechtbar; dies gilt auch in Richterablehnungsverfahren, in denen das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 57/95, BRAK-Mitt. 1996, 82 m.Nachw.; Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203; ebenso Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 40 Rdnr. 16; Hensler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., § 40 Rdnr. 17).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines

    Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind unanfechtbar; dies gilt auch in Richterablehnungsverfahren, in denen das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (st. Rspr.; Senatsbeschluss vom 31. März 2006 - AnwZ (B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05

    Zulässigkeit der Beteiligung Dritter am anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (vgl. zur Zurückweisung eines Befangenheitsantrags: Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203; Senatsbeschluss vom 31. März 2006 - AnwZ(B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174).
  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 17/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (vgl. zur Zurückweisung eines Befangenheitsantrags: Senat, Beschl. v. 26. Mai 1997, AnwZ (B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203, 204; Beschl. v. 31. März 2006, AnwZ (B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174+ Ls.).
  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 18/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (vgl. zur Zurückweisung eines Befangenheitsantrags: Senat, Beschl. v. 26. Mai 1997, AnwZ (B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203, 204; Beschl. v. 31. März 2006, AnwZ (B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174 Ls.).
  • BGH, 30.10.2007 - AnwZ (B) 59/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind unanfechtbar (vgl. Senat, Beschl. v. 31. März 2006 - AnwZ(B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006 [Leitsatz]).
  • BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 31. März 2006 (AnwZ (B) 119/05) als unzulässig, weil nicht statthaft, verworfen.
  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 16/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (vgl. zur Zurückweisung eines Befangenheitsantrags: Senat, Beschl. v. 26. Mai 1997, AnwZ (B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203, 204; Beschl. v. 31. März 2006, AnwZ (B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174 Ls.).
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    An dieser Rechtslage hat sich durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) nichts geändert (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, aaO; Senatsbeschl. v. 31. März 2006, AnwZ (B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174 [Ls]).
  • BGH, 25.09.2006 - AnwZ (B) 38/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO) und den ergänzend heranzuziehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung ist ein solches Rechtsmittel ebenfalls nicht herzuleiten (Senatsbeschluss vom 31. März 2006 - AnwZ(B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174).
  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 19/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    An dieser Rechtslage hat sich durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) nichts geändert (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, aaO, Senatsbeschl. v. 31. März 2006, AnwZ (B) 119/05).
  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 17/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 18/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 20/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 15/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • BGH, 25.09.2006 - AnwZ (B) 70/06

    Voraussetzungen für eine Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Anforderungen an

  • BGH, 14.12.2010 - AnwZ (B) 46/10

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung über ein gegen Richter

  • BGH, 30.08.2010 - AnwZ (B) 102/09

    Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den

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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05   

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https://dejure.org/2006,8264
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei; Widerruf der lokalen Zulassung; Anforderungen an die Räume einer Rechtsanwaltkanzlei; Nichtausübung des Ermessens hinsichtlich der Überprüfung der Räume vor Ort oder anhand von Lichtbildern; ...

  • Anwaltsblatt

    § 35 BRAO
    Aufgabe der Kanzlei

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 6; ; BRAO § 27; ; BRAO § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BRAO § 39 Abs. 3; ; BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Widerruf wegen Kanzleiaufgabe

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 6 § 35 Abs. 1 Nr. 5
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltens einer Kanzlei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 416
  • BRAK-Mitt. 2006, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht vor Ablauf der

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05
    Die Nichtausübung des Ermessens steht dem Ermessensfehlgebrauch im Sinne des § 39 Abs. 3 BRAO gleich (vgl. Feuerich/Weyland aaO; Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl. § 39 Rdn. 12) und zwingt hier schon deshalb zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und der Widerrufsverfügung, da es dem Richter verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen des zur Sachentscheidung berufenen Organs zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996 - AnwZ(B) 30/96, NJW 1997, 1306, 1307).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 276/05

    Zulassung - Widerruf wegen Verletzung der Kanzleipflicht

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05
    Sie hätte auch erwägen müssen, ob nicht mit den anwaltsgerichtlichen Maßnahmen nach § 114 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO schonendere Mittel zur Verfügung gestanden hätten (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. August 2005 - 1 BvR 2276/05, BRAK-Mitt. 2005, 275).
  • BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts

    Dabei hätte sie erwägen müssen, ob nicht mit den anwaltsgerichtlichen Maßnahmen nach § 114 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO schonendere Mittel zur Verfügung gestanden hätten (vgl. BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276; BGH, Beschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 29/05, AnwBl. 2006, 416 Rn. 7).
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