Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1652
BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,1652)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - XII ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,1652)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,1652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 236 Abs 2 S 1 ZPO, § 284 ZPO, § 569 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des Beschwerdegerichts bei ungenügender Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 233; ZPO § 236 Abs. 2
    Erhebung von Zeugenbeweis bei Unglaubwürdigkeit der eidesstaaatlichen Versicherung im Wiedereinsetzungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des Beschwerdegerichts bei ungenügender Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des Beschwerdegerichts bei ungenügender Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Glaubhaftmachung bei Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung bei nicht geglaubter eidesstattlicher Versicherung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Eidesstattliche Versicherung bei Wiedereinsetzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH betont Beweiswert der eidesstattlichen Versicherung bei Fristversäumung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Eidesstattliche Versicherung bei Wiedereinsetzung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Eidesstattliche Versicherung bei Wiedereinsetzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 648
  • FamRZ 2010, 726
  • BRAK-Mitt. 2010, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZB 174/08

    Beweiskraft eines Eingangsstempels als öffentliche Urkunde; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Wenn das Beschwerdegericht im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und entsprechenden Zeugenbeweis erheben (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 11. November 2009, XII ZB 174/08, FamRZ 2010, 122).

    Unabhängig davon hätte das Oberlandesgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung der ReNo-Fachangestellten als Zeugin zu den darin genannten Tatsachen liegt (Senatsbeschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08 - FamRZ 2010, 122 f. m.w.N.).

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. sowie Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 88, 118, 123 ff.).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. sowie Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 341/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne die vorherige Vernehmung der Zeugin auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (vgl. insoweit BGH Beschluss vom 19. November 2008 - IV ZR 341/07 - ZfSch 2009, 159).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. sowie Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 07.05.2002 - I ZB 30/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Denn wenn das Beschwerdegericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (BGH Beschluss vom 7. Mai 2002 - I ZB 30/01 - veröffentlicht bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Dazu besteht vorliegend keine Veranlassung (vgl. zur ausreichenden Glaubhaftmachung des Einwurfs zur Post durch Darlegung von Ort und Zeit in einer entsprechenden eidesstattlichen Erklärung BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - BVerwG 3 C 10.12 -, Buchholz 418.32 AMG Nr. 62, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 3 ZB 14.284 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZB 74/09 -, NJW-RR 2011, 702, juris Rn. 9 ff., Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 -, FamRZ 2010, 726, juris Rn. 10 und Beschluss vom 5. Februar 2003 - IV ZB 34/02 -, NJW-RR 2003, 862, juris Rn. 5).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZB 379/19

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache:

    Ist das der Fall, liegt in der Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (BGH Beschluss vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13 - WM 2016, 895 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17 - NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 und Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10 f. mwN).

    Dieses wird die Frage der Glaubhaftmachung einer im Sinne von § 233 Satz 1 ZPO unverschuldeten Versäumung der Beschwerdefrist - ggf. unter Vernehmung von Verfahrensbevollmächtigter und Kanzleiangestellter (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10 f. mwN und BGH Beschluss vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17 - NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 mwN) - neu zu prüfen haben.

  • BGH, 30.03.2017 - III ZB 43/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehler bei der Briefbeförderung durch die

    Denn einem Rechtsmittelführer können Fehler bei der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 8 mwN).

    Wenn ein Gericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will, muss es die Partei zuvor darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10; siehe auch Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 236 Rn. 8).

    Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung der Mitarbeiterin als Zeugin liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 aaO Rn. 11 und vom 17. Januar 2012 aaO; siehe auch Beschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08, FamRZ 2010, 122 Rn. 9).

    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 aaO).

  • BGH, 30.03.2017 - III ZB 44/16

    Verfahrensfehlerhafte Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags; Zurechnung von

    Denn einem Rechtsmittelführer können Fehler bei der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 8 mwN).

    Wenn ein Gericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will, muss es die Partei zuvor darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10; siehe auch Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 236 Rn. 8).

    Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung der Mitarbeiterin als Zeugin liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 aaO Rn. 11 und vom 17. Januar 2012 aaO; siehe auch Beschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08, FamRZ 2010, 122 Rn. 9).

    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 aaO).

  • BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 42/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung wegen Verzögerung der

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 8 mwN).

    Denn wenn das Rechtsmittelgericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren über die Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will, muss es den Antragsteller in zureichender Weise darauf hinweisen, dass zur Prüfung der Zulässigkeit seines Rechtsmittels das vorgelegte Glaubhaftmachungsmittel nicht ausreicht, und ihm Gelegenheit geben, etwaige Lücken im Vorbringen zu ergänzen und/oder entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - I ZB 30/01, juris Rn. 6; vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, aaO Rn. 10).

    Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht auch prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Prozessbevollmächtigten als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen gelegen hat, weil in diesem Fall die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinausgelaufen wäre (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, aaO Rn. 11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2020 - L 16 KR 395/16
    Nach zivilrechtlicher Rechtsprechung habe sie alles ihr Mögliche und in ihrem Verantwortungsbereich Liegende getan, dass die Unterlagen fristgerecht beim SMD eingingen (Verweis auf BGH WuM 2012, 157; BGH FamRZ 2010, 726, OLG Schleswig, Beschluss vom 20.10.2014 - 10 UF 104/14).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes

    Sodann hat es - auf Antrag der Partei oder von Amts wegen - über die behaupteten Umstände Beweis zu erheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Rn. 11; vom 14. Juni 2005 - VI ZB 10/05, juris Rn. 9; vgl. zur entsprechenden Pflicht, wenn das Gericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will: BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 43/16, juris Rn. 13; vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10 f.).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Will das Beschwerdegericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10 mwN).

    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne die vorherige Vernehmung der Zeugin auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 29.03.2012 - IV ZB 16/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der Fristversäumung auf

    Selbst wenn dies misslingt, ist der Partei unter Umständen noch Gelegenheit zum Beweisantritt zu geben (vgl. für den Fall, dass es einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenken will: BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, MDR 2010, 648).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZB 22/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gewährung der Wiedereinsetzung ohne

    Gleiches gilt, wenn es im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06 - FamRZ 2007, 1458 Rn. 4 f. und vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

  • BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 65/20

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 33/17

    Berufungsverfahren: Nachweis des fristgerechten Eingangs der Berufungsbegründung

  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • OLG Schleswig, 20.10.2014 - 10 UF 105/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familiensache: Vergewisserung über

  • BGH, 20.10.2022 - V ZB 26/22

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes;

  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

  • OLG Hamburg, 20.03.2015 - 11 U 245/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: An das Ausgangsgericht gerichteter

  • OLG Jena, 02.10.2015 - 1 UF 147/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitsache;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1048
BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08 (https://dejure.org/2010,1048)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08 (https://dejure.org/2010,1048)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08 (https://dejure.org/2010,1048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 Halbs 1 BRAO
    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls trotz Vorlage eines der BGH-Rechtsprechung entsprechenden Anstellungsvertrages mit einer Anwaltssozietät

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls; Kriterien für die Prognose des Ausschlusses der Interessengefährdung von Rechtssuchenden bezüglich der Beratung durch einen in Vermögensverfall befindlichen Anwalt

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls trotz Vorlage eines der BGH-Rechtsprechung entsprechenden Anstellungsvertrages mit einer Anwaltssozietät

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls trotz Vorlage eines der BGH-Rechtsprechung entsprechenden Anstellungsvertrages mit einer Anwaltssozietät

  • BRAK-Mitteilungen

    Widerruf der Zulassung trotz Anstellungsvertrages

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls; Kriterien für die Prognose des Ausschlusses der Interessengefährdung von Rechtssuchenden bezüglich der Beratung durch einen in Vermögensverfall befindlichen Anwalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rechtsanwälte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 14 BRAO
    Vermögensverfall: Der Widerruf der Zulassung bleibt Regelfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 442
  • BRAK-Mitt. 2010, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Beide Vertragsparteien hatten sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der Rechtsanwaltskammer verpflichtet, jede Änderung des geschlossenen Anstellungsvertrags und ein etwaiges Ende des Anstellungsverhältnisses unverzüglich mitzuteilen (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; BGH, Beschl. v. 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924).

    Schon nach dem Wortlaut des § 14 Nr. 7 BRAO ist der Widerruf der Zulassung die Regel und die trotz des Vermögensverfalls nicht gegebene Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden die Ausnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rdn. 8).

    In den beiden Fällen, in denen der Senat zugunsten des Rechtsanwalts entschieden hat, waren die Arbeitsverhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats bereits seit mehr als eineinhalb (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511) und sogar seit mehr als drei Jahren (BGH, Beschl. v. 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924) in Vollzug gesetzt.

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Beide Vertragsparteien hatten sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der Rechtsanwaltskammer verpflichtet, jede Änderung des geschlossenen Anstellungsvertrags und ein etwaiges Ende des Anstellungsverhältnisses unverzüglich mitzuteilen (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; BGH, Beschl. v. 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924).

    In den beiden Fällen, in denen der Senat zugunsten des Rechtsanwalts entschieden hat, waren die Arbeitsverhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats bereits seit mehr als eineinhalb (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511) und sogar seit mehr als drei Jahren (BGH, Beschl. v. 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924) in Vollzug gesetzt.

    Da dies mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts nicht in Einklang zu bringen wäre, können sie nur vorübergehend hingenommen werden, wenn nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder mit einer Konsolidierung der Vermögensverhältnisse gerechnet werden kann, die die Notwendigkeit der Beschränkungen entfallen lässt (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281).

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat etwa ein Anstellungsverhältnis mit einer Einzelkanzlei nicht als ausreichend angesehen, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rdn. 10; v. 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09 Rdn. 17).

    Da dies mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts nicht in Einklang zu bringen wäre, können sie nur vorübergehend hingenommen werden, wenn nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder mit einer Konsolidierung der Vermögensverhältnisse gerechnet werden kann, die die Notwendigkeit der Beschränkungen entfallen lässt (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281).

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. z.B. Senatsbeschluss v. 14. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers haben sich auch nicht, was bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Laufe des gerichtlichen Verfahrens konsolidiert.
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 33/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat etwa ein Anstellungsverhältnis mit einer Einzelkanzlei nicht als ausreichend angesehen, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rdn. 10; v. 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09 Rdn. 17).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat etwa ein Anstellungsverhältnis mit einer Einzelkanzlei nicht als ausreichend angesehen, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rdn. 10; v. 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09 Rdn. 17).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers haben sich auch nicht, was bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Laufe des gerichtlichen Verfahrens konsolidiert.
  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat etwa ein Anstellungsverhältnis mit einer Einzelkanzlei nicht als ausreichend angesehen, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rdn. 10; v. 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09 Rdn. 17).
  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    (1) Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden kann nach der Rechtsprechung des Senats in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein, wenn der Rechtsanwalt die zum Schutz der Interessen der Rechtsuchenden in seiner Lage erforderlichen Vorkehrungen trifft und (vertrags-) rechtlich und tatsächlich sicherstellt, dass diese Vorkehrungen auch eingehalten werden (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007, AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925; Beschluss vom 9. November 2009, AnwZ (B) 87/08; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08).

    Das setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08), der nach der Organisation der Sozietät (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, aaO), dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 9. November 2009, AnwZ (B) 87/08; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08).

    Dies wird angesichts der für eine Gefährdung streitenden Vermutung nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen; die Feststellungslast trifft den Rechtsanwalt (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08).

    - Hinzu kommt, dass der Antragsteller seine berufliche Tätigkeit bislang nicht beanstandungsfrei ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007, AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08).

  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11; vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5 und vom 5. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 16/13, juris Rn. 7).

    Zu Recht hat der Anwaltsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass nach der Senatsrechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 13) zur Absicherung der Prognose, dass eine Gefährdung der Rechtsuchenden ausgeschlossen ist, der Umstand Bedeutung hat, ob der Anwalt selbst zielgerichtet, ernsthaft und planvoll die erforderlichen Schritte zu einer Stabilisierung seiner Vermögensverhältnisse unternommen hat.

  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 73/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der

    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11; vom 11. Juni 2012, aaO und vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5).

    Die Einhaltung vertraglich vereinbarter Sicherungsmaßnahmen ist dabei nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur in einer Sozietät, nicht aber in einer Einzelkanzlei sichergestellt (vgl. nur Beschlüsse vom 5. Dezember 2005, aaO; vom 8. Februar 2010, aaO Rn. 12 und vom 24. Oktober 2012, aaO Rn. 9 m.w.N.).

    Darüber hinaus hat der Senat auch betont, dass besonderes Augenmerk der Frage gelten müsse, ob die arbeitsvertraglichen Beschränkungen vom angestellten Rechtsanwalt und seinen Arbeitgebern eingehalten würden, und hieraus abgeleitet, dass es nicht ausreiche, wenn ein solcher Vertrag vorgelegt werde; vielmehr müsse der Vertrag schon über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei "gelebt" worden sein (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010, aaO Rn. 12; vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11, juris Rn. 5 und vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 7).

  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    In den Arbeitsvertrag ist zwar - ersichtlich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs (Beschluss vom 29. Juni 2011, aaO) und die Notwendigkeit, dass der Arbeitsvertrag bereits über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei durchgeführt ("gelebt") worden sein muss (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442 Rn. 12, vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 17 und vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11, juris Rn. 5) - ausdrücklich die Bestätigung aufgenommen worden, dass die im Vertrag enthaltenen Beschränkungen und Schutzvorkehrungen bereits zuvor im Rahmen des freien Mitarbeiterverhältnisses des Klägers ab Juni 2000 gegolten hätten.

    Zusätzlich muss der betroffene Rechtsanwalt unter anderem sein bisheriges Berufsleben beanstandungsfrei ausgeübt haben; anderenfalls verbietet sich die Annahme eines Ausnahmefalls (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 96/04, juris Rn. 7, vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 104/05, juris Rn. 8, vom 31. März 2008, aaO Rn. 11, vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 109/06, juris Rn. 11, 14 und vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442 Rn. 16).

  • AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18

    Widerruf der Zulassung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO wegen Vermögensverfalls

    Von einem Widerruf der Zulassung eines in Vermögensverfall geratenen Anwalts kann daher nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahingehend getroffen werden kann, dass sich im zu entscheidenden Einzelfall die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall eines Anwalts verbunden sind, nicht realisieren werden (BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08, Rn. 9 ff., zitiert nach juris).

    Abgesehen davon, dass der Kläger nach seiner Darstellung seine selbständige Tätigkeit erst nach dem Zugang der Widerrufsentscheidung im April 2018 aufgeben hat, hat der BGH eine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden bei Vorliegen eines Vermögensverfalls nur in den Fällen verneint, in denen der Anwalt seine selbstständige Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgegeben hat, nur noch als Angestellter einer Rechtsanwaltssozietät tätig ist und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die verhinderten, dass er mit Mandantengeldern in Berührung kommt (BGH, Beschluss vom 08.02.2010, aaO., Rn.9; Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, Rn. 5; Beschluss vom 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13 Rn. 13, alle zitiert nach juris).

    Vor diesem Hintergrund hat der BGH ein Anstellungsverhältnis mit einer Einzelkanzlei gerade nicht als ausreichend angesehen, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der Vereinbarungen auch während der urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit des Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschluss vom 08.02.2010, aaO., Rn. 12, mwN.

  • BGH, 06.09.2011 - AnwZ (Brfg) 5/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Ein Anstellungsvertrag, der inhaltlich den Anforderungen der Senatsrechtsprechung genügt, vermag allenfalls dann eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen, wenn er über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei durchgeführt ("gelebt") worden ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 12).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 8. Februar 2010 (AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129) die Voraussetzungen klargestellt, unter denen ein Anstellungsvertrag, der nach den Vorgaben der älteren Senatsrechtsprechung erstellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924), eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen vermag.

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits geschlossen oder nur für den Fall der Aufhebung der Widerrufsverfügung in Aussicht genommen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010, aaO Rn. 10).

  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 106/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    und Az.]) noch ausreichende Maßnahmen vorgesehen waren, um die Einhaltung des Vertrags abzusichern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442, 443 mit Anm. Römermann ibid.

    Nicht nachgegangen zu werden braucht auch der im vorliegenden Verfahren bislang nicht behandelten Frage, ob die während des gerichtlichen Verfahrens vorgenommenen Veränderungen des Arbeitsvertrags auch über einen ausreichend langen Zeitraum beanstandungsfrei "gelebt" worden sind (dazu Senat, Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442, 443 Rn. 12).

    bb) Eine Gefährdung der Rechtsuchenden kann durch die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und den Abschluss eines Anstellungsvertrages, der die üblichen Befugnisse eines Anwalts im Umgang mit Mandanten und mit Fremdgeld zum Schutze der Mandanten einschränkt, jedenfalls nur ausgeschlossen werden, wenn der Rechtsanwalt seine berufliche Tätigkeit bis dahin beanstandungsfrei ausgeübt hat (z. B. Senat, Beschluss vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Rn. 10) und wenn er selbst zielgerichtet, ernsthaft und planvoll die erforderlichen Schritte zur Stabilisierung seiner Vermögensverhältnisse unternommen hat (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442, 443 f. Rn. 13).

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, ob der Vertrag bisher nur bei Gericht vorgelegt oder aber im Zeitpunkt der Entscheidung schon über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei durchgeführt ("gelebt") worden ist (Senat, Beschl. v. 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08, juris; vgl. dazu Schmidt-Räntsch, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 14 BRAO Rdn. 45).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11; vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5; vom 24. Mai 2013, aaO).
  • VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 45/12

    Inkassobüro; Rechtsdienstleistungsregister; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

    (1) Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden kann nach der Rechtsprechung des Senats in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein, wenn der Rechtsanwalt die zum Schutz der Interessen der Rechtsuchenden in seiner Lage erforderlichen Vorkehrungen trifft und (vertrags-) rechtlich und tatsächlich sicherstellt, dass diese Vorkehrungen auch eingehalten werden (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007, AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925; Beschluss vom 9. November 2009, AnwZ (B) 87/08; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08).

    Das setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08), der nach der Organisation der Sozietät (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, aaO), dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 9. November 2009, AnwZ (B) 87/08; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08).

    Dies wird angesichts der für eine Gefährdung streitenden Vermutung nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen; die Feststellungslast trifft den Rechtsanwalt (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08)...".

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 43/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 11.05.2010 - AnwZ (B) 110/09

    Einwendungen im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof unter dem Gesichtspunkt

  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 77/13

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

  • BGH, 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 8/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung des Rechtsanwalts

  • FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 6 K 466/10

    Widerruf der Bestellung eines in Teilzeit angestellten Steuerberaters wegen

  • BGH, 05.04.2019 - AnwZ (Brfg) 3/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vorliegen

  • BGH, 24.02.2015 - AnwZ (Brfg) 32/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 16/11

    Prüfung der Vermögensverhältnisse im Rahmen eines Widerrufs der

  • BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Vermutete Gefährdung

  • BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 43/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 61/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Bemühen um

  • BGH, 02.10.2014 - AnwZ (Brfg) 30/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 22.05.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Vermögensverfall

  • BGH, 26.08.2013 - AnwZ (Brfg) 31/13

    Begründetheit des Antrags eines Rechtsanwalts auf Rücknahme des Widerrufs seiner

  • AGH Bayern, 26.01.2015 - BayAGH I - 1 - 8/14

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung - Vermögensverfall

  • BGH, 10.02.2014 - AnwZ (Brfg) 81/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 4/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Falle des Vermögensverfalls des

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Neue

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 4 K 1961/12

    Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung

  • BGH, 24.05.2013 - AnwZ (Brfg) 15/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Vermutung des

  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 37/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines bei einer

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts im Falle der Eröffnung eines

  • BGH, 21.05.2015 - AnwZ (Brfg) 6/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 15.04.2011 - AnwZ (Brfg) 8/11

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • BGH, 19.03.2014 - AnwZ (Brfg) 4/14

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 05.07.2013 - AnwZ (Brfg) 16/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 28/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 17/08

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss einer

  • BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 19/12

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 02.04.2012 - AnwZ (Brfg) 9/12

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

  • BGH, 06.09.2011 - AnwZ (Brfg) 6/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 18.02.2014 - AnwZ (Brfg) 2/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 19/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls; Prüfung

  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (Brfg) 5/10

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls trotz

  • BGH, 10.12.2010 - AnwZ (Brfg) 2/10

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 24/12
  • AGH Niedersachsen, 08.04.2013 - AGH 21/12
  • AGH Baden-Württemberg, 09.04.2011 - AGH 1/11

    Folgen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über einen Gesamtbetrag von 1.515,00

  • AGH Niedersachsen, 12.11.2018 - AGH 29/17
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.11.2010 - 1 AGH 70/10

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögenverfalls; Folgen der

  • AGH Baden-Württemberg, 11.07.2014 - AGH 21/13

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 24.09.2010 - 1 AGH 54/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei ungeordneten

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - 1 AGH 33/10

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist wegen Vermögensverfalls eines angestellten

  • AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
  • AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10

    Zulassung - Widerruf wegen Vermögensverfalls

  • AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht