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Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 47/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30160
AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 47/10 (https://dejure.org/2011,30160)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2011 - 2 AGH 47/10 (https://dejure.org/2011,30160)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 2 AGH 47/10 (https://dejure.org/2011,30160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BRAK-Mitteilungen

    Übernahme der Mandate des Vaters im Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahrens und des Sohnes im Unterhaltsverfahren gegen die Mutter

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42

    § 43a Abs. 1 BRAO; § 3 Abs. 1 BORA
    Übernahme der Mandate des Vaters im Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahrens und des Sohnes im Unterhaltsverfahren gegen die Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2011, 250 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   AGH Bayern, 11.05.2011 - BayAGH I - 1/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33704
AGH Bayern, 11.05.2011 - BayAGH I - 1/11 (https://dejure.org/2011,33704)
AGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2011 - BayAGH I - 1/11 (https://dejure.org/2011,33704)
AGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - BayAGH I - 1/11 (https://dejure.org/2011,33704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anwaltliches Berufsrecht: Versagung der Wiederzulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Versagung wegen Vermögensverfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz)

    §§ 7 Nr. 9, 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO; Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
    Zulassung - Versagung wegen Vermögensverfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2011, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Bayern, 11.05.2011 - BayAGH I - 1/11
    Dass im Fall des Klägers Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet seien, ergebe sich aus der Ausgestaltung des Anstellungsvertrags des Klägers mit der Kanzlei S. würde damit die Voraussetzungen erfüllen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 18.10.2004 (AnwZ (B) 43/03 = NJW 2005, 511) thematisiere.

    Der Widerruf der Zulassung scheidet nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH vom 18.10.2004, AnwZ (B) 43/03 = NJW 2005, 511) trotz Vermögensverfalls dann aus, wenn der Rechtsanwalt bisher seinen Beruf ohne jede Beanstandung ausgeübt hat, wenn er den Insolvenzantrag selbst gestellt hat und wenn nach Auskunft des Insolvenzverwalters keine Anmeldungen von Insolvenzgläubigern vorliegen, die aus Mandaten des Rechtsanwalts herrühren, und der Rechtsanwalt zudem in seinem Arbeitsvertrag als angestellter Rechtsanwalt in einer größeren Rechtsanwaltssozietät erheblichen Beschränkungen unterworfen ist.

  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 7/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Bayern, 11.05.2011 - BayAGH I - 1/11
    Gestützt auf den Beschluss des BGH vom 07.03.2005 (AnwZ (B) 7/04, NJW 2005, 1944) und dessen Begründung zitierend führte die Beklagte weiter aus, es sei - anders als in den Fällen des Widerrufs einer bestehenden Zulassung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO - unerheblich, ob im Fall des Klägers eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ausgeschlossen sei.

    51 Anders als der Widerrufsgrund des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO knüpft § 7 Nr. 9 BRAO an eine abstrakte Gefährdung der Rechtspflege an und stellt nicht darauf ab, ob eine Gefährdung der Interessen von Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen ist (BGH vom 07.03.2005, AnwZ (B) 7/04 = NJW 2005, 1944).

  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Bayern, 11.05.2011 - BayAGH I - 1/11
    Ein Fehlverhalten verbietet bereits, von einem Ausnahmefall auszugehen (BGH vom 31.03.2008, AnwZ (B) 8/07 = NJW-Spezial 2008, 702).
  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Auszug aus AGH Bayern, 11.05.2011 - BayAGH I - 1/11
    Eine entsprechende Gefährdung ließe sich damit in der Regel nicht ausschließen (BGH vom 18.10.2010, AnwZ (B) 21/10 = BeckRS 2010, 29061).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus AGH Bayern, 11.05.2011 - BayAGH I - 1/11
    55 Der Zwang zur Aufgabe eines frei und zulässig gewählten Berufs wirkt ungleich stärker als das Hindernis, in einen Beruf einzutreten (BGH vom 07.03.2005; BVerfGE 21, 173(182f) = NJW 1967, 1317)).
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Rechtsprechung
   AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10   

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https://dejure.org/2011,37502
AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10 (https://dejure.org/2011,37502)
AGH Thüringen, Entscheidung vom 05.07.2011 - AGH 4/10 (https://dejure.org/2011,37502)
AGH Thüringen, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - AGH 4/10 (https://dejure.org/2011,37502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz)

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
    Zulassung - Widerruf wegen Vermögensverfalls

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2011, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    Die Interessen der Mandanten sind regelmäßig schon deshalb gefährdet, weil diese - vorbehaltlich ihres guten Glaubens - das Honorar nicht befreiend an den Auftragnehmer zahlen können (BGH, NJW 2005, 511).

    2010, 442 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 18.10.2004 - AnwZ [B] 43/03, NJW 2005, 511; BGH, Beschl. v. 25.6.2007 - AnwZ [B] 101/05, NJW 2007, 2924).

  • BGH, 25.02.2010 - AnwZ (B) 81/07

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Widerlegung der

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind geordnete Vermögensverhältnisse erst wiederhergestellt, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 lnsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 lnsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 lnsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 6.11.2000, AnwZ [B] 1/00, juris, Tz. 9; Beschl. v. 7.12.2004 - AnwZ [B] 40/04, NJW 2005, 1271 f.; Beschl. v. 25.2.2010 - AnwZ [B] 81/07, juris, Tz. 10).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind geordnete Vermögensverhältnisse erst wiederhergestellt, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 lnsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 lnsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 lnsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 6.11.2000, AnwZ [B] 1/00, juris, Tz. 9; Beschl. v. 7.12.2004 - AnwZ [B] 40/04, NJW 2005, 1271 f.; Beschl. v. 25.2.2010 - AnwZ [B] 81/07, juris, Tz. 10).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 1/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind geordnete Vermögensverhältnisse erst wiederhergestellt, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 lnsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 lnsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 lnsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 6.11.2000, AnwZ [B] 1/00, juris, Tz. 9; Beschl. v. 7.12.2004 - AnwZ [B] 40/04, NJW 2005, 1271 f.; Beschl. v. 25.2.2010 - AnwZ [B] 81/07, juris, Tz. 10).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    Der Widerrufsgrund ist somit erst im Verlaufe des Verfahrens durch den rechtskräftigen Beschluss des AG Erfurt v. 1.6.2011 über die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes gem. § 248 Abs. 1 lnsO entfallen (BGH, ZinsO 2010, 1380).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    Beide Vertragsparteien hatten sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der RAK verflichtet, jede Änderung des geschlossenen Anstellungsvertrags und ein etwaiges Ende des Anstellungsverhältnisses unverzüglich mitzuteilen (BGH, Beschl. v. 8.2.2010 - AnwZ [B] 67/08, AnwBI.
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    Die erforderliche Kontrolle der Tätigkeit des angestellten RA kann auch nicht durch andere Angestellte der Kanzlei übernommen werden, die zu ihm nicht in vertraglicher Beziehung stehen (BGH, NJW-RR 2006, 559).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 33/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    Wie der Bestimmung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zu entnehmen ist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Interessen der Rechtsuchenden gefährdet sind, wenn sich der RA in Vermögensverfall befindet (BGH, Beschl. v. 31.3.2008, AnwZ [B] 33/07, juris).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus AGH Thüringen, 05.07.2011 - AGH 4/10
    2010, 442 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 18.10.2004 - AnwZ [B] 43/03, NJW 2005, 511; BGH, Beschl. v. 25.6.2007 - AnwZ [B] 101/05, NJW 2007, 2924).
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