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   BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68   

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https://dejure.org/1968,78
BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68 (https://dejure.org/1968,78)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1968 - IV C 47.68 (https://dejure.org/1968,78)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1968 - IV C 47.68 (https://dejure.org/1968,78)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ausdehnung eines Bebauungszusammenhangs - Begriff des Bebauungszusammenhangs - Berücksichtigung der Grundstücksgrenzen im Rahmen der Prüfung des Bestehens eines Bebauungszusammenhangs - Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten ...

  • rechtsportal.de

    BBauG § 19 Abs. 1; BBauG § 34
    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 20 Nr. 38
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 134.65

    Unerlaubter Wohnbau im Außenbereich - Versagung einer Baugenehmigung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68
    Die Ausdehnung eines Bebauungszusammenhanges hängt maßgeblich davon ab, inwieweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (Beschluß vom 12. Februar 1968 - BVerwG IV B 47.67 - [S. 3]; vgl. ferner die Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - in DVBl. 1964, 184 [186] und vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 134.65 - in BRS 18, 28 [29]).
  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68
    Die Ausdehnung eines Bebauungszusammenhanges hängt maßgeblich davon ab, inwieweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (Beschluß vom 12. Februar 1968 - BVerwG IV B 47.67 - [S. 3]; vgl. ferner die Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - in DVBl. 1964, 184 [186] und vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 134.65 - in BRS 18, 28 [29]).
  • BVerwG, 12.02.1968 - IV B 47.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Planungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68
    Die Ausdehnung eines Bebauungszusammenhanges hängt maßgeblich davon ab, inwieweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (Beschluß vom 12. Februar 1968 - BVerwG IV B 47.67 - [S. 3]; vgl. ferner die Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - in DVBl. 1964, 184 [186] und vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 134.65 - in BRS 18, 28 [29]).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68
    Diese Anforderung schließt nur das ein, was - in Entgegensetzung zur unerwünschten Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 BBauG; vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - [BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]]) - dem inneren Grund für die Rechtsfolge des § 34 BBauG entspricht, nämlich die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereiches.
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Ebenso wie ein Bebauungszusammenhang nicht unmittelbar mit dem letzten Baukörper zu enden braucht, verbietet sich umgekehrt die Annahme, dass notwendigerweise das letzte Grundstück in seinem gesamten Umfang vom Zusammenhang erfasst wird (BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - 4 C 47.68 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 = juris Rn. 19 und vom 3. März 1972 - 4 C 4.69 - BRS 25 Nr. 39 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Dies ist nicht nur für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 47.68 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20, st.Rspr.), sondern beispielsweise auch für die Ermittlung des nach § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB zulässigen Maßes der baulichen Nutzung bereits vom Senat entschieden worden (Beschluß vom 21. November 1980 - BVerwG 4 B 142.80 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 78).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Dieser Maßstab erlaubt nicht, eine sich der vorhandenen Bebauung anschließende Fläche allein deshalb dem Außenbereich zuzurechnen, weil ihr eine weitere Bebauung nicht mehr folgt, ebensowenig wie er in der entgegengesetzten Richtung gestattet, eine solche Fläche schon deshalb als Innenbereich zu werten, weil sie Bestandteil eines bebauten und jedenfalls mit dieser Bebauung im Innenbereich liegenden Grundstücks ist (vgl. zu beidem das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [44]).

    Für diesen Eindruck spielt in der Regel nicht nur die Ausdehnung und Nutzung der anschließenden Fläche, sondern vor allem auch eine Rolle, ob das Landschaftsbild Einschnitte aufweist, die - wie etwa ein Fluß oder ein Graben - dem Innenbereich eine sich aus der Situation ergebende Grenze ziehen (vgl. auch dazu das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - [a.a.O.]).

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