Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,10
BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73 (https://dejure.org/1975,10)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1975 - IV C 71.73 (https://dejure.org/1975,10)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1975 - IV C 71.73 (https://dejure.org/1975,10)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,10) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuendeführung von ursprünglich auf die Erteilung einer Genehmigung nach den §§ 16 ff. Gewerbeordnung (GewO) gerichteten und bei Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bereits bei den Gerichten anhängigen Verfahren - Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung funktionsbedingter schädlicher Umwelteinwirkungen; Rücksichtnahmegebot bei Baugebieten von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit; Voraussetzungen und Grenzen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigungsbedürftige Anlagen - Baugebiete unterschiedlicher Schutzwürdigkeit - Überwirkender Bestandsschutz - Versagungsgrund - Grundstücksnutzung - Bestandsschutz einer baulichen Anlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 49
  • MDR 1976, 607
  • DVBl 1976, 214
  • DB 1976, 336
  • DÖV 1973, 822
  • DÖV 1976, 387
  • JR 1976, 259
  • BauR 1976, 100
  • BRS 29 Nr. 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (338)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Das ist in der Reichweite eines - durch Art. 14 Abs. 1 GG begründeten (vgl. etwa das Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 111 [114]) - Bestandsschutzes der Fall.

    Eine "so erhebliche Betriebserweiterung" kann auf den Gesichtspunkt des Bestandsschutzes nicht gestützt werden (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 111 [116]).

    Im Interesse einer Vermeidung von Mißverständnissen mag dazu aber immerhin folgendes bemerkt werden: Der erkennende Senat hat in seinem oben angeführten Urteil vom 18. Oktober 1974 (a.a.O.) zusätzlich darauf hingewiesen, daß sich eine Berufung auf den Bestandsschutz - zweitens - auch deshalb verbieten kann, weil eine "wesentliche Veränderung des Bestandes" beabsichtigt wird.

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Das hält der erkennende Senat aus den Gründen seines Urteils vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [23]) nicht für billigenswert.

    Das führt nicht nur zur Pflichtigkeit dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der "Bildung einer Art von Mittelwert" (Urteil vom 16. April 1971 a.a.O.) - zu einer die Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von - als solche legalen - Belästigungsquellen ansiedeln.

  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 162.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Selbst wenn nämlich mit Rücksicht auf den gemischt genutzten Bereich nördlich des Betriebsgrundstücks und auf das Kasernengelände östlich des Betriebsgrundstücks bei der Schutzwürdigkeit der VdK-Siedlung und der reinen Wohnbebauung im Süden gewisse Abzüge zu machen sein sollten, würden doch die vom Berufungsgericht festgestellten Belästigungen immer noch das Maß des Zumutbaren überschreiten und daher im Sinne des § 5 Nr. 1 BImSchG erheblich sein (vgl. insoweit zum Zusammenhang zwischen Erheblichkeit und Zumutbarkeit das Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 162.57 - in Buchholz 451.20 § 16 GewO Nr. 2 S. 3 [4]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71

    Genehmigung der Nutzungsänderung eines Dachraumes - Hühnerhaltung auf einem

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    "eine genehmigungsfähige Art der Betriebsführung zu entwickeln und zur Genehmigung zu stellen" (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Dreh- und Angelpunkt des Bestandsschutzes ist die verfassungsrechtlich gebotene "Sicherung des durch Eigentumsausübung Geschaffenen" (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112 S. 90 [93]).
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 36.60

    Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Schreinerei -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Diese Regelung, der sich § 67 Abs. 4 BImSchG ersichtlich anlehnt, ist damals so verstanden worden, daß sie auch für die bereits bei den Gerichten anhängigen Verfahren gelten sollte (vgl. die Urteile vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 1 S. 1] und vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 S. 14 [15 f.]).
  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Diese Regelung, der sich § 67 Abs. 4 BImSchG ersichtlich anlehnt, ist damals so verstanden worden, daß sie auch für die bereits bei den Gerichten anhängigen Verfahren gelten sollte (vgl. die Urteile vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 1 S. 1] und vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 S. 14 [15 f.]).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Die Ansicht, daß sich ein Bestandsschutz, den gewerbliche Baulichkeiten genießen, nicht auf den Gewerbebetrieb in seiner Gesamtheit erstrecke (vgl. Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [344]), schließt einen von bestimmten baulichen Anlagen eines Gewerbebetriebes auf andere Anlagen "überwirkenden Bestandsschutz" nicht aus (vgl. Urteil vom 14. November 1975 - BVerwG IV C 2.74 - [S. 11 f.]).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Der Bestandsschutz, den ein Grundstück genießt, ist Bestandteil der "Situation", in die dieses Grundstück und seine Umgebung hineingestellt sind; sie erweist sich nach der einen Seite als Situations-Berechtigung, nach der anderen hingegen als Situations-Belastung (vgl. Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [178]).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
    Der Austausch des einen Ofens gegen den anderen Ofen könnte nämlich mit dem etwaigen Funktionszusammenhang nur begründet werden, wenn mit dem Austausch keine oder allenfalls untergeordnete Erweiterungen verbunden wären (vgl. Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [301]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 13.73

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der baulichen Anlage

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 2.74

    Zulassung eines Betriebsplanes - Abbau von Lavagestein

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Diese Einschätzung trug der damaligen höchstrichterlichen Spruchpraxis Rechnung (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296, vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185 und vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Ist die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, so führt dies nicht nur zu einer Pflichtigkeit desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch desjenigen, der sich den Wirkungen solcher Immissionen aussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 und vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 100).

    Ein solches baurechtlich zulässiges Nebeneinander von Wohnen und gewerblicher Betätigung schlägt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze in der Bildung eines Mittelwerts nieder (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - a.a.O.; Beschlüsse vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 98 und vom 29. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 149.84 - DVBl 1985, 397).

    Auch faktische Vorbelastungen können dazu führen, daß die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme sich vermindert und Beeinträchtigungen in weitergehendem Maße zumutbar sind, als sie sonst in dem betreffenden Baugebiet hinzunehmen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - a.a.O.; Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 4 B 151.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119).

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß der Bestandsschutz, den eine Nutzung genießt, Bestandteil der Situation ist, in die das Grundstück und seine Umgebung hineingestellt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    In den Bereichen, in denen Gebiete von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist die Grundstücksnutzung mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, die u.a. dazu führt, daß der Belästigte Nachteile hinnehmen muß, die er außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinnehmen müßte (BVerwGE 50, 49).

    Die Klägerin muß mit ihrem Grundstück im Grenzbereich vielmehr damit rechnen, daß im daran angrenzenden Außenbereich Belästigungsquellen entstehen, so daß die Schutzwürdigkeit ihres Grundstücks im Sinne der Bildung einer "Art von Mittelwert" vorbelastet und gemindert ist (vgl. BVerwGE 50, 49, 54; BVerwG ZfBR 83, 95, 96/97; Erman/Hagen, BGB 8. Aufl. § 906 Rdn. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht