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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1978 - I A 149/76   

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https://dejure.org/1978,1880
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1978 - I A 149/76 (https://dejure.org/1978,1880)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.01.1978 - I A 149/76 (https://dejure.org/1978,1880)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - I A 149/76 (https://dejure.org/1978,1880)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO § 6; BBauG § 34
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Autowaschhalle mit einem Bürstenwaschgerät im Mischgebiet

Papierfundstellen

  • BRS 33 Nr. 47
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2018 - 9 L 3475/17

    Baugenehmigung, Drittanfechtung, Nachbar, Gebot der Rücksichtnahme, Bestimmtheit,

    Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens kann danach nicht schon daraus gefolgert werden, dass der Betrieb die für ein Allgemeines Wohngebiet festgelegten Lärmgrenzwerte einhält, vgl. Nds OVG, Urteil vom 26. Januar 1978 - I A 149/76 -, BRS 33 Nr. 47, S. 03 (104); Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 12. Auflage 2014, § 4 Rn. 9, was vorliegend nach obigen Ausführungen im Übrigen nicht mit hinreichender Gewissheit feststeht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

    Entsprechendes gilt für die Wochenenden und Feiertage, an denen ebenfalls ein gesteigertes Ruhebedürfnis besteht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.01.1978 - 1 A 149/76 -, BRS 33 Nr. 47, S.105).
  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2018 - 9 L 3553/17

    Baugenehmigung ; Drittanfechtung ; Nachbar ; Gebot der Rücksichtnahme ;

    Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens kann danach nicht schon daraus gefolgert werden, dass der Betrieb die für ein Allgemeines Wohngebiet festgelegten Lärmgrenzwerte einhält, vgl. Nds OVG, Urteil vom 26. Januar 1978 - I A 149/76 -, BRS 33 Nr. 47, S. 03 (104); Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 12. Auflage 2014, § 4 Rn. 9, was vorliegend nach obigen Ausführungen im Übrigen nicht mit hinreichender Gewissheit feststeht.
  • VG Saarlouis, 09.04.2008 - 5 K 1030/07

    Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme durch ein Blockheizkraftwerk

    Deshalb kann die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gewerbebetriebs nicht schon daraus geschlossen werden, dass durch ihn die nach dem Gebietscharakter allgemein festgelegten Richtwerte nicht überschritten werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26.01.1978 - I A 149/76 -, BRS 33 Nr. 47).
  • VG Saarlouis, 26.03.2008 - 5 K 92/06

    Zur Rücksichtslosigkeit eines unbestimmten, weitgehend im Freien betriebenen

    (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.01.1978 - I A 149/76 -, BRS 33 Nr. 47) Ausschlaggebend für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen sind neben der Lautstärke auch Zeitpunkt, Dauer, Lauthöhe (Frequenz-Spektrum) sowie der Erwartungs-, Überraschungs- und Überdeckungseffekt.
  • VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Selbstbedienungs-Autowaschanlage in

    Deshalb kann die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gewerbebetriebs nicht schon daraus geschlossen werden, dass durch ihn die nach dem Gebietscharakter allgemein festgelegten Richtwerte nicht überschritten werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.01.1978 - I A 149/76 -, BRS 33 Nr. 47).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 6 L 1745/95

    Zulässigkeit e. Kfz-Waschhalle neben einer Tankstelle; Ermessen; Tankstelle;

    Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hatte dies zwar in seinem Urteil vom 26. Januar 1978 (- I A 149/76 , BRS 33 Nr. 47) ebenso wie das OVG Münster (Urt. v. 10. Juni 1976 - X A 1264/73 -, BRS 30 Nr. 30; ebenso differenzierend noch Brügelmann/Ziegler, BauNVO, Komm., § 2 Rdnr. 78 und Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauNVO, § 2 Rdnr. 48) verneint und gemeint, nur eine zum sogenannten kleinen Kundendienst zählende Handwaschanlage gehöre zum typischen Erscheinungsbild eines Tankstellenbetriebes, nicht jedoch eine automatische Waschanlage; diese könne daher nur als Gewerbebetrieb zugelassen werden, wenn sie nicht störe.
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