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   BVerwG, 26.01.1979 - IV C 65.76   

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BVerwG, 26.01.1979 - IV C 65.76 (https://dejure.org/1979,653)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1979 - IV C 65.76 (https://dejure.org/1979,653)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1979 - IV C 65.76 (https://dejure.org/1979,653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsänderungen im Laufe eines Revisionsverfahrens - Entwicklung des Bebauungsplans aus dem vorgegebenen Flächennutzungsplan - Zulässigkeit einer Bebauung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan auch bei Änderung der Nutzungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1979, 206
  • BRS 35 Nr. 20
  • ZfBR 1979, 121
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.07.1978 - 6 C 62.78

    Auswirkung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 65.76
    Weder das eine noch das andere berührt jedoch die Wirksamkeit der im angefochtenen Urteil ausgesprochenen Zulassung der Revision (vgl. hierzu Urteil vom 5. Juli 1978 - BVerwG 6 C 62.78 - DÖV 1978, 885).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 65.76
    An dieser, inzwischen auch durch das Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - S. 11 f. bestätigten, Auffassung ist festzuhalten.
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 65.76
    Dem vermag der erkennende Senat nicht zu folgen: Ob ein Bebauungsplangebiet umfangreich genug ist oder ob ein derartiges Gebiet vielleicht gar auf nur ein einziges Grundstück beschränkt werden darf, ist eine von § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG 1976 unabhängige Frage des Bauplanungsrechts, die jedenfalls nicht generell zugunsten der Zulässigkeit nur "großer" Plangebiete zu beantworten ist (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 S. 1 [8]).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71

    Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 65.76
    Mit dieser Klage kann der Kläger nur durchdringen, wenn ihm gegen den Beklagten auch gegenwärtig noch ein den begehrten Verpflichtungsausspruch rechtfertigender Anspruch zusteht (Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 S. 75 [81]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 65.76
    Die Zurückverweisung wäre allerdings entbehrlich, wenn sich im Anschluß an die dazu im angefochtenen Urteil enthaltenen Andeutungen bereits jetzt erkennen ließe, daß der Bebauungsplan Nr. 9 a wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG 1976 nicht gültig sein kann (vgl. zur Nichtigkeitsfolge eines solchen Verstoßes das Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 74.72 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 2 S. 1 [2]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 65.76
    Abzustellen ist bei der revisionsgerichtlichen Beurteilung auf die Rechtslage, auf die das Berufungsgericht abzustellen hätte, wenn es zu dieser Zeit entschiede (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [231 f.]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 65.76
    Bei der Prüfung der dadurch aufgeworfenen Fragen kommt vor allem § 1 BBauG 1976 Bedeutung zu (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 [326 f.]); § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG 1976 dagegen gibt dazu nichts her.
  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Unter diesen Voraussetzungen sind Änderungen nicht nur in räumlicher Hinsicht durch eine Verschiebung von im Flächennutzungsplan vorgegebenen Grenzen (vgl. BVerwG vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197/198), sondern auch hinsichtlich der dargestellten Nutzungsart möglich (vgl. BVerwG vom 26.1.1979 BauR 1979, 206/207).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Allein der Umstand, dass ein Bebauungsplan bei der Art der durch ihn festgesetzten Nutzung von dem abweicht, was für das Plangebiet im Flächennutzungsplan dargestellt ist, lässt noch nicht den Schluss zu, dass der Bebauungsplan nicht in der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebotenen Weise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1979 - BVerwG IV C 65.76 -, BRS 35 Nr. 20, RdNr. 23 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Allein der Umstand, dass ein Bebauungsplan bei der Art der durch ihn festgesetzten Nutzung von dem abweicht, was für das Plangebiet im Flächennutzungsplan dargestellt ist, lässt noch nicht den Schluss zu, dass der Bebauungsplan nicht in der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebotenen Weise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1979 - BVerwG IV C 65.76 -, BRS 35 Nr. 20, RdNr. 23 in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - 14 A 1964/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Prüfungsbescheids im zweiten juristischen

    Soweit die Korrektoren gefordert hätten, es sei auf die städtebauliche Gesamtplanung abzustellen gewesen, sei dies keineswegs unstreitig, wie der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1979 - 4 C 65.76 - in: BRS 35, Nr. 20 zu entnehmen sei.

    Demgegenüber ist der unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1979 - 4 C 65.76 -, in: BRS 35, Nr. 20 erhobene Einwand des Klägers unbegründet, entgegen der Ansicht der Prüfer sei es keineswegs unstreitig, dass auf die städteplanerische Gesamtplanung abzustellen sei.

  • OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99

    Bauleitplanung für Hafen

    Dabei bedeutet "entwickeln" nach seinem Wortlaut und seinem Sinn nicht mehr und nicht weniger, als dass sich der Bebauungsplan innerhalb der wesentlichen Grundentscheidungen des Flächennutzungsplans halten muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1979, BauR 1979, 206; Urt. v. 28.2.1975, BVerwGE 48 S. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 5 S 782/09

    Bewertungsfehler bei ersatzloser Aufhebung der Gewerbegebietsfestsetzung

    Infolgedessen war der Antragsgegnerin bei der Abwägung nicht klar, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht parzellenscharf gerade mit Blick auf das Flurstück Nr. 1231/19 umzusetzen waren und - allerdings im Rahmen der Grundkonzeption des Flächen-nutzungsplans - eine abweichende Festsetzung im Bebauungsplan möglich ist (BVerwG, Urt. v. 28.02.1975 - 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70; Urt. v. 26.01.1979 - 4 C 65.76 -, BauR 1979, 206; Urt. v. 26.02.1999 - 4 CN 6.98 -, ZfBR 1999, 223, juris Rdnr. 16f; B. v. 07.03.2007 - 4 BN 1.07 -, DVBl. 2007, 634, juris Rdnr. 7 ).
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03

    Verstoß gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorwurf der

    Sie ist in der Rechtsprechung des Senats bereits in dem Sinne beantwortet, dass allein die Tatsache abweichender Festsetzungen nicht den Schluss zulässt, der Bebauungsplan sei nicht in der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebotenen Weise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Urteil vom 26. Januar 1979 BVerwG 4 C 65.76 BRS 35 Nr. 20).
  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 9 NE 22.705

    Erfolgloser Eilantrag gegen Bebauungs- und Grünordnungsplan

    Unter diesen Voraussetzungen sind Änderungen nicht nur in räumlicher Hinsicht durch eine Verschiebung von im Flächennutzungsplan vorgegebenen Grenzen (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 - a.a.O.), sondern auch hinsichtlich der dargestellten Nutzungsart möglich (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1979 - IV C 65.76 - BauR 1979, 206 = juris LS, Rn. 23; BayVGH, U.v. 25.10.2010 - 1 N 08.1473 - juris Rn. 28).
  • OVG Berlin, 24.03.1995 - 2 A 4.94

    Bauplanungsrecht, Normenkontrollverfahren, Entwicklungsgebot, Abwägungsgebot,

    Die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Schule sowie Anlagen für sportliche Zwecke" auf einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche ist regelmäßig noch ein Entwickeln im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979, BRS 35 Nr. 20; OVG Bremen, Urteil vom 10. März 1981, BRS 38 Nr. 40).
  • VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82

    Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot

    In diesen Fällen hängt es vom Einzelfall ab, ob die Ausweisung noch als "Entwicklung" aus einem Flächennutzungsplan gewertet werden kann, der für das betreffende Gebiet "Wohnbauflächen" vorsieht (so OVG Bremen, U. v. 10.03.1981 -- 1 T 8/80 -- BRS 38 Nr. 40; zustimmend Bielenberg, a.a.O., Rdnr. 5; vgl. auch BVerwG, U. v. 26.01.1979 -- 4 C 65.76 -- BRS 35 Nr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 3 S 1288/93

    Keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung städtebaulicher Rahmenpläne für

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1980 - V 1436/79

    Flächennutzungsplan - Bebauungsplan

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