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VGH Hessen, 08.11.1979 - IV OE 51/75 |
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Bauplanungsrecht: Begriff der Nutzungsänderung, Zulässigkeit von Räumen für freie Berufe in einem Wohngebiet
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 03.06.1975 - IV/1 E 163/74
- VGH Hessen, 08.11.1979 - IV OE 51/75
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 27.80
Papierfundstellen
- BauR 1980, 251
- BRS 35 Nr. 51
Wird zitiert von ... (22)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1995 - 11 A 850/92
Bauaufsichtliches Einschreiten; Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Schwer …
HessVGH, Urteil vom 8.11.1979 - IV OE 51/75 -, BRS 35 Nr. 51. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 10 A 1166/04
Umgebungsprägung bei eingestellter Nutzung
OVG NRW, Beschluss vom 13.11.1995 - 11 B 2161/95 -, BRS 57 Nr. 184; HessVGH, Urteil vom 8.11.1979 - IV OE 51/75 -, BRS 35 Nr. 51; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Loseblatt, Stand Mai 2005, § 63 Rdnr. 64. - OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt; …
Es tritt zu der bisherigen Nutzung eine gewerbliche Nutzung hinzu, welche mit der bislang ausgeübten und möglicherweise genehmigten Nutzung nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang steht, sondern sich von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder zumindest in einer die Genehmigungspflicht auslösenden Weise sein kann (vgl. vor allem Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, NVwZ-RR 2001, 429 unter Hinw. auf Hess. VGH, BauR 1980, 251 und BW VGH, DÖV 2000, 82 = BWVBl. 1999, 218).
- VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02
Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem grundlegenden Urteil vom 08.11.1979 - IV OE 51/75 - (BRS 35 Nr. 51) zur Nutzungsänderung aus, dass durch die Neufassung von 1977 keine Veränderung gegenüber dem früheren Recht eingetreten ist. - VGH Hessen, 17.09.1999 - 4 UE 952/99
Abschlusserklärung für städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen Nutzung der Gestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder planungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen sein kann (Hess. VGH, U. v. 08.11.1979 -- IV OE 51/75 -- BRS 35 Nr. 51 st.Rspr.). - VGH Hessen, 19.12.2000 - 4 TG 3629/00
Baugenehmigungspflicht einer Mobilfunkstation - Nutzungsänderung
Eine die Genehmigungspflicht auslösende Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen Nutzung dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenderen Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen sein kann (Urteil des Senats vom 08.11.1979 - IV OE 51/95 -, BauR 1980, 251). - VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage; zum …
Um eine solche handelt es sich - abgesehen davon, daß § 62 Abs. 1 HBO vom Wortlaut her jedwede Nutzungsänderung der Genehmigungspflicht unterstellt - immer dann, wenn es möglich ist, daß die neu beabsichtigte Nutzung bzw. die bereits aufgenommene geänderte Nutzung anderen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Vorschriften unterworfen ist (Hess. VGH, Urteil vom 18.11.1979 - IV OE 51/75 - BRS 35 Nr. 52; Hess. VGH, Beschluß vom 25.04.1983 - 4 TH 12/83 - BRS 40 Nr. 166; Hess. VGH, Beschluß vom 22.04.1994 - 4 TH 1192/93 -). - VG Frankfurt/Main, 02.03.2011 - 8 L 453/11
Fiktive Baugenehmigung
Denn eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich - wie hier - die neue Nutzung von der bisherigen (legalen) dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann, d. h. schon dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Zulässigkeit des geänderten Vorhabens nach den Bauvorschriften anders beurteilt werden kann (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 08.11.1979 - IV OE 51/75 -, BauR 1980, 251 = BRS 35 Nr. 51; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2005 - 10 A 1166/04 -, BauR 2006, 959 = BRS 69 Nr. 100). - VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02
Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem grundlegenden Urteil vom 08.11.1979 - IV OE 51/75 - (BRS 35 Nr. 51) zur Nutzungsänderung aus, dass durch die Neufassung von 1977 keine Veränderung gegenüber dem früheren Recht eingetreten ist. - VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 1422/87
Nutzungsverbot für freiberufliche Büronutzung von vier Wohnungen
Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung einer baulichen Anlage liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen bzw. der genehmigten Nutzung dergestalt unterscheidet, daß sie anderen oder weiter gehenden Anforderungen bauordnungsrechtlicher oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen sein kann (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 08.11.1979 - IV OE 51/75 -, HessVGRspr. 1980, 50 ff.). - VGH Hessen, 12.10.1989 - 3 TG 2633/89
Feststellungsanordnung; Nutzungsänderung: Umwandlung eines Kfz-Zubehör-Marktes in …
- OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 2 Ws (B) 191/01
Mitbenutzung von Wohnraum; Freiberufliche Zwecke; Zweckentfremdung; Umnutzung; …
- VG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 8 L 2511/11
Nutzungsverbot für ein Wettbüro
- VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Baugenehmigung für Nutzungsänderung
- VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11
Nutzungsverbot für ein Wettbüro
- VG Köln, 29.05.2008 - 2 L 456/08
Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Nutzung einer …
- VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
Nutzungsänderung durch Anbringung einer Mobilfunkanlage an einem Wohngebäude
- VGH Hessen, 25.04.1988 - 3 TH 1331/88
Heilung des Anhörungsmangels - Sofortvollzug von Nutzungsuntersagung und …
- VGH Hessen, 25.04.1988 - 3 TH 546/88
Heilung eines Anhörungsmangels
- VG Frankfurt/Main, 18.07.2011 - 8 L 1897/11
Nutzungsverbot für ein Sportwettbüro
- VG Köln, 01.07.2009 - 2 L 546/09
Vorliegen einer Nutzungsänderung; Geeignetes Verfahren zur Bestimmung der …
- VG Köln, 17.09.2008 - 2 K 1420/08