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   BVerwG, 10.09.1976 - IV C 5.76   

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https://dejure.org/1976,14411
BVerwG, 10.09.1976 - IV C 5.76 (https://dejure.org/1976,14411)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1976 - IV C 5.76 (https://dejure.org/1976,14411)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1976 - IV C 5.76 (https://dejure.org/1976,14411)
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Erschließungsangebot I

§ 30 BauGB, verdichtete Erschließungspflicht, Pflicht der Gemeinde zur Annahme eines Erschließungsangebots eines Privaten zur Ermöglichung eines Vorhabens im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans, § 123 Abs. 4 BauGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren - Sicherung der durch Planaufhebungsbeschlüsse eingeleiteten Planung - Zulässigkeit von Vorhaben in qualifiziert beplanten Gebieten - Erfordernis der Erschließungssicherung - Erschließungspflicht der Gemeinde - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren [Eingemeindung]; Sicherung der durch Planaufhebungsbeschlüsse eingeleiteten Planung; Zulässigkeit von Vorhaben in qualifiziert beplanten Gebieten; Erfordernis der Erschließungssicherung; Erschließungspflicht der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 405
  • DVBl 1977, 41
  • DÖV 1977, 607
  • BauR 1977, 44
  • BRS 37 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
    Allerdings kann sich ihre allgemeine Erschließungspflicht (§ 123 Abs. 1 BBauG) zu einer aktuellen Pflicht verdichten (Urteile vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - in Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11 S. 19 [20] und vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV G 73.73 - in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 5 [8]).

    Zu einer solchen Pflichtverdichtung kann vor allem der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplanes beitragen (vgl. das Urteil vom 4. Oktober 1974 a.a.O. sowie BVerfG, Beschluß vom 5. Juli 1972 - 2 BvL 6/66 - in BVerfGE 33, 265 [291]).

    Das laßt die Erschließungspflicht jedoch nicht notwendig auch sogleich "fällig" werden, und es hat überdies auch nicht aus sich zur Folge, daß die Erschließung im Sinne des § 30 BBauG gesichert ist (vgl. das Urteil vom 4. Oktober 1974 a.a.O. S. 21 f. sowie den Beschluß vom 26. Juli 1972 - BVerwG IV B 94.72 -).

  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
    Bebauungspläne treten im Zuge von Maßnahmen der kommunalen Neuordnung außer Kraft, wenn ihre Festsetzungen "unter den veränderten Umständen einfach nicht mehr brauchbar oder als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar" sind (im Anschluß an das zur Aufrechterhaltung von Flächennutzungsplänen ergangene Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - Buchholz 406.11 § 5 BBauG Nr. 2).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - (Buchholz 406.11 § 5 BBauG Nr. 2 S. 1) für Flächennutzungspläne entschieden, daß sie im Zuge von Gebietsänderungen ihre Gültigkeit verlieren, wenn (und soweit) sie mit ihren "überkommenen Darstellungen unter den veränderten Umständen einfach nicht mehr brauchbar oder als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar" sind (a.a.O. S. 13).

  • BVerwG, 26.07.1972 - IV B 94.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
    Das laßt die Erschließungspflicht jedoch nicht notwendig auch sogleich "fällig" werden, und es hat überdies auch nicht aus sich zur Folge, daß die Erschließung im Sinne des § 30 BBauG gesichert ist (vgl. das Urteil vom 4. Oktober 1974 a.a.O. S. 21 f. sowie den Beschluß vom 26. Juli 1972 - BVerwG IV B 94.72 -).
  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
    Zu einer solchen Pflichtverdichtung kann vor allem der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplanes beitragen (vgl. das Urteil vom 4. Oktober 1974 a.a.O. sowie BVerfG, Beschluß vom 5. Juli 1972 - 2 BvL 6/66 - in BVerfGE 33, 265 [291]).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
    Er hat vielmehr in seinem zum Aktenzeichen BVerwG IV C 39.74 ergangenen Urteil vom 10. September 1976 entschieden, die Zulässigkeit einer Veränderungssperre setze zwar nicht voraus, daß der ihr zugrunde liegende Aufstellungsbeschluß über den Inhalt der angestrebten Planung Aufschluß gibt, doch sei eine Veränderungssperre unzulässig, wenn zur Zeit ihres Erlasses der Inhalt der beabsichtigten Planung noch in keiner Weise abzusehen ist.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Beizupflichten ist dem Ansatz, für den sich der Verwaltungsgerichtshof zutreffend auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft (siehe zum Folgenden die Urteile vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11 S. 20, vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 8 f., vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 S. 28, vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 27 f., vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 [BVerwG 28.10.1981 - 8 C 4/81] , vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 21, vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 138 f., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 6, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84] , vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86] und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 <169, 171 [BVerwG 03.05.1991 - 8 C 77/89]und 173>; Beschlüsse vom 2. Februar 1978 - BVerwG 4 B 122.77 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 16 S. 7 und vom 8. Mai 1991 - BVerwG 8 B 38.91 - S. 5 ): § 123 Abs. 3 BauGB zieht (ebenso wie die ihm vorangegangene Regelung in § 123 Abs. 4 BBauG) mit seiner Absage an das Bestehen von Ansprüchen auf Erschließung nur die Konsequenz daraus, daß es nach § 123 Abs. 1 BauGB/BBauG an einer (hinreichend substantiierten) Pflicht fehlt, der ein Anspruch korrespondieren könnte.

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 10. September 1976 (a.a.O. S. 28 f.) ausgesprochen.

    Diese Frage ist im Grundsatz zu bejahen" (Urteil vom 10. September 1976, a.a.O. S. 28).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Daraus folgt jedoch nicht, daß die Gemeinde das Angebot eines Land- oder Forstwirts, den zu seinem Betrieb führenden Weg in einer dem § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG genügenden Weise auszubauen, grundsätzlich ablehnen darf: Ebenso wie eine Gemeinde das Angebot eines Dritten, die in einem qualifizierten Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vorzunehmen, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ablehenen darf, wenn ihr die Annahme des Angebots nicht zugemutet werden kann (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 = NJW 1977, 405), hat die Gemeinde auch im Außenbereich ein zumutbares Angebot des Bauherrn anzunehmen, selbst sein Grundstück zu erschließen; denn der Gesetzgeber läßt - wenn nicht öffentliche Belange entgegenstehen und wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist - einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienende Vorhaben gerade im Außenbereich bevorzugt zu.
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden (vgl. u.a.Urteile vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11 S. 19 [20 ff.], vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 5 [8 f.], vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 S. 21 [28 f.] undvom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 23 [27 f.]); daran ist festzuhalten.
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