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   VGH Bayern, 23.07.1981 - 16 XV 76   

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https://dejure.org/1981,3027
VGH Bayern, 23.07.1981 - 16 XV 76 (https://dejure.org/1981,3027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.1981 - 16 XV 76 (https://dejure.org/1981,3027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 1981 - 16 XV 76 (https://dejure.org/1981,3027)
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    BBauG § 2 Abs. 6 S. 1; BBauG § 2 Abs. 6 S. 2
    Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Auslegung während der üblichen Dienststunden in Kleingemeinden

Papierfundstellen

  • BRS 38 Nr. 21
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

    Lediglich mündlich vorgetragenen Argumenten, die nirgendwo fixiert werden, kommt das ihnen gebührende Gewicht nicht in gleicher Weise zu; denn bei ihnen besteht auch bei einer gewissenhaft arbeitenden Verwaltung die Gefahr, in Vergessenheit zu geraten oder abweichend von der eigentlichen Meinung des Einwenders festgehalten zu werden (im Ergebnis so auch BayVGH, Beschluss vom 23.07.1981 - Nr. 16 XV 76 - BRS 38 Nr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 1 K 2470/96

    Normenkontrollverfahren; Auslegungsdauer; Bebauungsplans; Bürgerbeteiligung

    Dem sind der BayVGH (Beschl. v. 23.7.1981 - Nr. 16 XV 76 - BRS 38 Nr. 21- = BayVBl 1981, 691 sowie das OVG Lüneburg (Urt. v. 12.4.1985 - 6 C 2/88 - Die Gemeinde 1986, 178 = BRS 44 Nr. 19) gefolgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 2592/99

    Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs; öffentlicher Weg auf

    In vergleichbarer Weise hat der BayVGH (Urteil vom 20.5.1985, a.a.O.) eine Auslegungszeit von 20 Wochenstunden (zudem ausschließlich an Vormittagen) als "zwar knapp", aber ausreichend angesehen (vgl. auch zu als nicht ausreichend erachteten 18 Stunden: BayVGH, Beschluss vom 22.4.1980 - 180 I 75 - BayVBl. 1980, 691; zu als ausreichend eingestuften 12 Stunden: BayVGH, Beschluss vom 23.7.1981 - 16 XV 76 -, BRS 38 Nr. 21).
  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 9 N 1626/96

    Grundstücksveräußerung während Normenkontrollverfahren; Zusatz und

    Der Hinweis in der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, Bedenken und Anregungen könnten schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden, kann mithin nicht dazu führen, in einer dem Baugesetzbuch widersprechenden Weise dem Zweck der Bekanntmachung entgegenzuwirken, die Bürger zur Mitwirkung an der Planung zu ermuntern (vgl. hierzu Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, Stand: 63. Ergänzungslieferung April 2000, § 3 Rdnr. 42; Battis/Krautzberger/ Löhr, Baugesetzbuch, 7. Aufl. 1999, § 3 Rdnr. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juli 1981 - Nr. 16 XV 76 -, BayVBl. 1981, 691).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1996 - 1 K 2470/96

    Dauer der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Auslegung; Auslegung

    Dem sind der BayVGH (Beschl. v. 23.7.1981 - Nr. 16 XV 76 - BRS 38 Nr. 21- = BayVBl. 1981, 691 sowie das OVG Lüneburg (Urt. v. 12.4.1985 - 6 C 2/88 - Die Gemeinde 1986, 178 = BRS 44 Nr. 19) gefolgt.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2017 - 15 KF 13/16

    Auslegung; vorläufige Besitzeinweisung; Erläuterungsanspruch; Flurbereinigung;

    Vielmehr ist schon für die Auslegung (von baurechtlichen Plänen) in ehrenamtlich verwalteten Kleingemeinden anerkannt, dass sich die Auslegung auf Randzeiten in den Abendstunden bzw. am Samstag beschränken kann (vgl. Bayr. VGH, Beschl. v. 23.7.1981 - 16 XV 76 -, BayVBl. 1981, 691 f.; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 3 BauGB, Rn. 41, 41a) bzw. auf eine Terminabsprache verwiesen werden darf (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, juris, Rn. 38).
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