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   VGH Hessen, 01.09.1981 - IV N 16/80   

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https://dejure.org/1981,5201
VGH Hessen, 01.09.1981 - IV N 16/80 (https://dejure.org/1981,5201)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.09.1981 - IV N 16/80 (https://dejure.org/1981,5201)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. September 1981 - IV N 16/80 (https://dejure.org/1981,5201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Festsetzungswidersprüche bei Ausweisung eines Wochenendhausgebiets

Papierfundstellen

  • BRS 38 Nr. 11
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2012 - 8 S 938/11

    (Unzulässige) Festsetzung eines Wochenendhausgebiets, in dem "ausnahmsweise" auch

    Kennzeichnendes Merkmal von Wochenendhäusern ist u.a., dass sie nur für vorübergehende Aufenthalte zu Freizeitzwecken auf begrenztem Raum errichtet und genutzt werden (Hess. VGH, Beschluss vom 01.09.1981 - IV N 16.80 - BRS 38 Nr. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2011 - 8 A 10443/11 - juris und Urteil vom 22.08.1985 - 1 A 62.84 - BRS 44 Nr. 60; Fickert-Fieseler, BauNVO, 11. Aufl., § 10 RdNr. 23).
  • VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421

    Gebäude mit einem umbauten Raum von mehr als 350 m³ sind auch dann keine

    Auch wenn sich eine absolute Obergrenze für Wochenendhäuser nach Grundfläche, Gebäudehöhe oder Baumasse nur schwer bestimmen lässt (vgl. HessVGH, U.v. 1.9.1981 - IV N 16/80 - BRS 38 Nr. 11 sowie OVG RhPf, U.v. 22.8.1985 - 1 A 62/84 - NVwZ 1986, 677, die eine Grundfläche von 150 m² bzw. 190 m² für unzulässig halten), liefert die Einschätzung der Antragsgegnerin, wonach ein optisch wahrnehmbares Bauvolumen von bis zu 350 m³ dem heute üblichen Verständnis von einem Wochenendhaus entspreche (s. A.5.2 der Begründung zum Bebauungsplan), einen brauchbaren Anhaltspunkt für die Bestimmung der Größe, die ein Wochenendhaus im Regelfall nicht überschreiten darf.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2012 - 8 S 233/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Festsetzung eines

    Kennzeichnendes Merkmal von Wochenendhäusern ist u.a., dass sie nur für vorübergehende Aufenthalte zu Freizeitzwecken auf begrenztem Raum errichtet und genutzt werden (Hess. VGH, Beschluss vom 01.09.1981 - IV N 16.80 - BRS 38 Nr. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2011 - 8 A 10443/11 - juris und Urteil vom 22.08.1985 - 1 A 62.84 - BRS 44 Nr. 60; Fickert-Fieseler, BauNVO, 11. Aufl., § 10 RdNr. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1991 - 10 C 10228/90

    Feldweg; Wirtschaftsweg; Erschließung; Weg; Erschließungsfunktion;

    Daher ist ein in sich widersprüchlicher Bebauungsplan nichtig (vgl. OVG NRW, Urteil vom 08. Dezember 1983, UPR 1984, 306; HessVGH, Beschluß vom 01. September 1981, BRS 38 Nr. 11).
  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.01406

    Begrenzung des Raumangebots für Wochenendhaus in durch Flächennutzungsplan

    Auch wenn sich eine absolute Obergrenze für Wochenendhäuser nach Grundfläche, Gebäudehöhe oder Baumasse nur schwer bestimmen lässt (vgl. HessVGH, U.v. 1.9.1981 - IV N 16/80 - BRS 38 Nr. 11 sowie OVG RhPf, U.v. 22.8.1985 - 1 A 62/84 - NVwZ 1986, 677, die eine Grundfläche von 150 m² bzw. 190 m² für unzulässig halten), liefert die Einschätzung der Antragsgegnerin, wonach ein optisch wahrnehmbares Bauvolumen von bis zu 350 m³ dem heute üblichen Verständnis von einem Wochenendhaus entspreche (s. A.5.2 der Begründung zum Bebauungsplan), einen brauchbaren Anhaltspunkt für die Bestimmung der Größe, die ein Wochenendhaus im Regelfall nicht überschreiten darf.
  • VGH Hessen, 03.05.1990 - 4 N 13/83

    Normenkontrolle; zum Nachteil bei Festsetzung unbebaubarer Fläche durch

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß ein Nachteil auch dann angenommen werden kann, wenn erst nach Erlaß des Bebauungsplans eine Entwicklung eintritt, aufgrund der er sich als nachteilig für Betroffene erweist (so für eine funktionslos gewordene Festsetzung Hess. VGH, B. v. 01.09.1981 -- IV N 16/80 -- BRS 38, Nr. 11 = ESVGH Bd. 31 S. 272), ändert das an der Unbeachtlichkeit des Interesses des Antragstellers im vorliegenden Fall nichts.
  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beschränkung des Nachteils auf einen Teil

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß ein Nachteil auch dann angenommen werden kann, wenn erst nach Erlaß des Bebauungsplans eine Entwicklung eintritt, aufgrund der er sich als nachteilig für Betroffene erweist (so für eine funktionslos gewordene Festsetzung, Hess. VGH, B. v. 01.09.1981 - IV N 16/80 - BRS 38, Nr. 11 = ESVGH Bd. 31 S. 272) ändert das an der Unbeachtlichkeit des Interesses des Antragstellers im vorliegenden Fall nichts.
  • VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90

    Bebauungsplan: Widersprüchliche Festsetzung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb -

    Unauflösbare Widersprüche -- wie sie der hier einschlägige Bebauungsplan aufweist -- führen zur Nichtigkeit (Hess. VGH, Beschluß vom 01.09.1981 -- 4 N 16/80 -- BRS 38 Nr. 11).
  • VG Frankfurt/Main, 06.11.2014 - 8 K 2186/14

    1. Zum Begriff des Wochenendhauses

    Würde der Bebauungsplan ein deutlich größeres Maß an baulicher Nutzung zulassen, so wäre er bei gleichzeitiger Festsetzung der Art der Nutzung als Wochenendhausgebiet widersprüchlich und nichtig (Hess. VGH, Beschluss vom 01.09.1981 - IV N 16/80 - BRS 38 Nr. 11).
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