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   BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82   

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https://dejure.org/1982,951
BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82 (https://dejure.org/1982,951)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1982 - 4 B 98.82 (https://dejure.org/1982,951)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - 4 B 98.82 (https://dejure.org/1982,951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines Grundstückkäufers gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde - Ausübung des Vorkaufsrechts auch gegenüber dem Käufer als belastender Verwaltungsakt - Notwendigkeit der erfolgreichen Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks; Begriff der "gesetzlichen Pflichten"; Grundstückswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 39 Nr. 96
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, der sich auch gegenüber dem Käufer als belastender Verwaltungsakt darstellt und gegen den sich dieser mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren kann (st. Rspr. BVerwG, Beschlüsse vom 25.05.1982 - 4 B 98.82 - BRS 39 Nr. 96, juris Rn. 3, vom 15.02.2000 - 4 B 10.00 - BauR 2000, 1027, juris Rn. 5 und vom 30.11.2009 - 4 B 52.09 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08

    Zur Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs 1

    So kann der Verwaltungsakt, durch den das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, außer vom Verkäufer, dem gegenüber es auszuüben ist (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB), auch vom Käufer angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.05.1982 - 4 B 98.82 -, Buchholz 406.11 § 25a BBauG Nr. 1; BGH, Urt. v. 05.07.1990 - III ZR 229/89 -, UPR 1990, 386, Urt. v. 05.05.1988 - III ZR105/87 -, NJW 1989, 37; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1999 - 8 S 1281/99 -, VBlBW 2000, 93; zu § 25 Abs. 1 LWaldG bereits Senat, Urt. v. 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, NuR 1998, 430), da diesem das vertraglich erworbene Recht auf Eigentumsverschaffung entzogen wird (vgl. Art. 14 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG).
  • VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 2 K 2600/07

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; unzulässiger Vorratserwerb

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Verwaltungsakt, durch den das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, auch vom Käufer angefochten werden (BVerwG, B. v. 25.05.1982 - 4 B 98/82 - juris).
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