Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1264
BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BBauG) erteilten Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde im Verfahren der Anfechtung eines Erschließungsbeitragsbescheids - Anwendung von § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zustimmung; Zusammenfassungsentscheidung nach § 130 Abs. 2 S. 2 BBauG; Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands und gemeindliche Schätzungsbefugnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1122
  • NVwZ 1986, 299 (Ls.)
  • ZMR 1986, 65
  • DVBl 1986, 345
  • DÖV 1986, 380
  • BauR 1985, 682
  • BRS 43 Nr. 51
  • ZfBR 1986, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das hat der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Abdruck S. 10 f.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Da in den nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG zu ermittelnden Erschließungsaufwand ausschließlich Kosten eingehen können, die für die erstmalige endgültige Herstellung von auch selbständig beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 BBauG (bzw. Abschnitte von ihnen) angefallen sind, müssen Kosten für nicht befahrbare Wohnwege (Fußwege), die ihrerseits keine beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG sind (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ), bei der Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 ).
  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Nach den §§ 128 Abs. 1, 130 Abs. 1 BBauG dürfen - soweit nicht die Gemeinde von der Möglichkeit einer Kostenermittlung nach Einheitssätzen Gebrauch macht (§ 130 Abs. 1 BBauG) - zur Grundlage einer Beitragserhebung nur solche Kosten gemacht werden, die der Gemeinde für die Durchführung einer der in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG genannten Maßnahmen tatsächlich in dieser Höhe nachweisbar entstanden, d.h. die für die Durchführung einer solchen Maßnahme an einer bestimmten Erschließungsanlage (Abschnitt, Erschließungseinheit) eindeutig feststellbar angefallen sind (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 ).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Da in den nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG zu ermittelnden Erschließungsaufwand ausschließlich Kosten eingehen können, die für die erstmalige endgültige Herstellung von auch selbständig beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 BBauG (bzw. Abschnitte von ihnen) angefallen sind, müssen Kosten für nicht befahrbare Wohnwege (Fußwege), die ihrerseits keine beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG sind (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ), bei der Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 ).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das hat der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Abdruck S. 10 f.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das setzte sowohl hinsichtlich der Stichstraßen als auch hinsichtlich der Wohnwege deren erschließungsrechtliche Unselbständigkeit voraus (vgl. zum Merkmal der erschließungsrechtlichen Unselbständigkeit zuletzt Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.weit.Nachw.), und es setzte bezüglich der Wohnwege überdies deren Befahrbarkeit voraus.
  • BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74

    Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Zwar trifft die Annahme des Berufungsgerichts nicht zu, der Verteilungsmaßstab für unbeplante Gebiete (§ 9 Abs. 2 Buchst. e EBS), der zur Ermittlung des Nutzungsmaßes auf den Durchschnittswert der auf den übrigen Grundstücken des Abrechnungsgebiets tatsächlich vorhandenen Geschoßflächen abstellt, sei nur deshalb mit § 131 Abs. 2 und 3 BBauG vereinbar, weil er eine Abweichung vorsieht für Fälle, in denen dieser Durchschnittswert entweder tatsächlich überschritten oder infolge der Ablehnung eines weitergehenden Bauantrags tatsächlich unterschritten wird (vgl. dazu Urteil vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 S. 10 ).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das tatsächliche Entstandensein bestimmter Kosten für eine (oder mehrere) bestimmte beitragsfähige Erschließungsanlagen (Abschnitte) gehört ebenso wie beispielsweise die "Erstmaligkeit" der Herstellung einer (schon vorher funktionstüchtig vorhandenen) Straße zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für deren Vorliegen die Gemeinde die materielle Beweis- (bzw. Feststellungs) last trägt (vgl. dazu Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 46 ).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356) hat das Berufungsgericht sodann entschieden, die von ihm festgestellten Abrechnungsmängel (Einbeziehung auch der Kosten für die Herstellung von nicht durch die Zustimmung erfaßten Anlagen und fehlerhafte Zusammenfassungsentscheidung) rechtfertigten nicht ohne weiteres die Aufhebung der angefochtenen Bescheide, vielmehr gebiete § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu prüfen, ob die Bescheide mit einer fehlerfreien Begründung ganz oder teilweise aufrechterhalten werden können.
  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72

    Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Es kann dahinstehen, ob und in welchen Fällen § 287 Abs. 2 ZPO (über § 173 VwGO) im Verwaltungsprozeß entsprechend anwendbar ist (vgl. dazu etwa Urteile vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - BVerwGE 35, 178 und vom 24. August 1972 - BVerwG V C 49.72 - BVerwGE 40, 308 ).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht;

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Bezüglich des Ergebnisses der in Ausübung einer solchen Schätzungsbefugnis vorgenommenen Aufwandsermittlung hat das Gericht in Anlehnung an das Merkmal der Vergleichbarkeit im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB lediglich zu prüfen, ob dieses nicht den Aufwand übersteigt, der erfahrungsgemäß in der jeweils in Frage stehenden Zeit für die Herstellung entsprechender Erschließungsanlagen oder die Durchführung entsprechender Teilmaßnahmen angefallen ist (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 13 Rn. 10; BVerwG, Urteile vom 15.11.1985 - 8 C 41.84 - juris Rn. 28 und vom 16.8.1985 - 8 C 120.83 u. a. - juris Rn. 27 ff.; VGH BW, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 120).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Die Schätzung der Beklagten kann nicht durch eine gerichtliche Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO ersetzt werden, da eine entsprechende Befugnis ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. v. 16.8.1985, a.a.O., Rn. 27; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2000, 1 Bf 29/97, juris Rn. 19).

    Lässt sich daher nicht feststellen, in welcher Höhe die Beklagte hierfür Auslagen getätigt hat, muss dieser Aufwand unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Urt. v. 16.8.1985, 8 C 120-122/83, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 19, juris Rn. 26).

  • VG Mainz, 21.04.2010 - 3 K 537/09

    Erschließungsbeitragsrecht; Modifizierung eines Erschließungsvertrages

    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, dass sie die Kosten nicht straßengenau ermittelt, sondern prozentual auf die einzelnen Straßen verteilt hat, denn es ist der Gemeinde aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht verwehrt, abweichend von dem Grundsatz der "pfenniggenauen" Kostenermittlung auf andere Modalitäten zurückzugreifen, etwa wenn wie im vorliegenden Fall eine gebietsübergreifende, den einzelnen Erschließungsanlagen nicht zuzuordnende Abrechnung erfolgt und damit eine "pfenniggenaue" Kostenermittlung nicht möglich ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - 8 C 41.84 -, NVwZ 1986, 299, 302), und wenn diese Modalitäten den der einzelnen Erschließungsanlage zukommenden Vorteil in sachgerechter Art widerspiegeln.

    Hiergegen ist vor dem Hintergrund der bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Absehen einer "pfenniggenauen" Kostenermittlung (a.a.O. NVwZ 1986, 299, 302) nichts einzuwenden, da vorliegend aufgrund der Rechnungsstellung für das gesamte Erschließungsgebiet eine straßengenaue Aufteilung der Kosten nicht möglich ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht