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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1988 - 1 A 5/87   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1988 - 1 A 5/87 (https://dejure.org/1988,5058)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.1988 - 1 A 5/87 (https://dejure.org/1988,5058)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 1988 - 1 A 5/87 (https://dejure.org/1988,5058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Aussiedlung; Aussiedlungsvorhaben; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirtschaft; Erschließung; Gülle; Pacht; Pachtvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussiedlung; Aussiedlungsvorhaben; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirtschaft; Erschließung; Gülle; Pacht; Pachtvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BRS 48 Nr. 79
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer

    Zu diesem zu fordernden Mindeststandard gehört, dass das Grundstück mit Kraftfahrzeugen erreichbar ist, die wie Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie der Ver- und Entsorgung dienende Fahrzeuge im öffentlichen Interesse im Einsatz sind, die Zuwegung nicht durch den vom Vorhaben ausgehenden Ziel- und Quellverkehr sowie durch den sonstigen Verkehr überlastet wird und es nicht zu einer Schädigung des Straßenzustands kommt (zu alledem BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 30.84 -, BVerwGE 74, 19, juris, Rdn. 20; Urt. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38, juris, Rdn. 14 ff.; Urt. v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, NVwZ 1986, 644, juris, Rdn. 18; Urt. v. 13.2.1976 - IV C 53.74 -, BauR 1976, 185, juris, Rdn. 30; Beschl. v. 20.5.2010 - 4 B 20.10 -, ZfBR 2010, 584, juris, Rdn. 3; Nds. OVG, Urt. v. 29.8.1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79; OVG LSA, Beschl. v. 29.1.2010 - 2 M 226/09 -, BauR 2010, 381, juris, Rdn. 31, jew. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 2 M 226/09

    Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zu einer Genehmigung für eine

    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus dem Urteil des OVG Lüneburg (Urt. v. 29.08.1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79), das einen drei Meter breiten befestigten Weg nicht für eine ausreichende Erschließung eines Bullen- und Schweinemastbetriebs hat genügen lassen.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen

    Bei einem Stall mit ca. 40000 Hähnchen, einer Haltungsdauer von 35 bis 40 Tagen wird die Zuwegung allein durch den An- und Abtransport der Tiere und die Mistabfuhr nicht unerheblich belastet, so dass von einer geringen Beanspruchung kaum mehr die Rede sein kann (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 29.8.1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79).
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist bereits bei einem Stall mit ca. 40.000 Hähnchen davon auszugehen, dass die Zuwegung allein durch den An- und Abtransport der Tiere und die Mistabfuhr nicht unerheblich belastet wird, so dass von einer stärkeren Beanspruchung auszugehen ist, die nach der Richtlinie eine Wegbreite von 3, 5 m erfordert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, Rn. 11 nach juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29. August 1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79: 3 m breiter, befestigter Zufahrtsweg für einen größeren Bullenmastbetrieb und Schweinemastbetrieb im Außenbereich nicht ausreichend; Nds. OVG, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 LB 58/07 -, NVwZ-RR 2008, 382: ein stellenweise 4 m breiter Zufahrtsweg für einen Sandabbaubetrieb nicht ausreichend).
  • VG Osnabrück, 27.02.2004 - 2 A 129/02

    Ausreichende Erschließung; Außenbereich; beteiligungsfähig; Erschließung;

    ausreichen können (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, U. v. 13.02.1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40; U. v. 30.08.1985 - 4 C 48.81 -, BRS 44 Nr. 75; U. v. 07.02.1986 - 4 C 30.84 -, DVBl. 1986, 682; B. v. 02.09.1999 - 4 B 47.99 -, BauR 2000, 1173; OVG Lüneburg, U. v. 09.06.1966 - I A 225/64 -, NJW 1967, 74; U. v. 29.08.1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79).

    Soweit es die Breite der zur Erschließung des Vorhabens (u.a.) vorgesehenen I. straße betrifft, weist diese mit ca. 3,50 m die in Nr. 3.4.1 der Richtlinien für den ländlichen Wegebau vorgesehene "Regelbreite" auf (vgl. zu diesem Aspekt OVG Lüneburg, U. v. 29.08.1988, aaO; B. v. 15.01.2003 - 1 ME 325/02 -) und ist damit grundsätzlich zur Erschließung der in diesem Bereich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe und Nutzflächen geeignet.

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 2 ZB 09.3021

    Gesicherte Erschließung; Nachbarrechtsverletzung; Gebot der Rücksichtnahme

    Auch auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 29.8.1988 Az. 1 A 5/87 BRS 48 Nr. 79) kommt es nicht entscheidungserheblich an, so dass auch insoweit keine grundsätzliche Bedeutung vorliegt, da das Baugrundstück in ausreichender Breite unmittelbar an einer öffentlichen Straße anliegt und der "Anliegerweg" nicht zwingend für die Erschließung in Anspruch genommen werden muss.
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen; Verpflichtung zur

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist bereits bei einem Stall mit ca. 40.000 Hähnchen davon auszugehen, dass die Zuwegung allein durch den An- und Abtransport der Tiere und die Mistabfuhr nicht unerheblich belastet wird, so dass von einer stärkeren Beanspruchung auszugehen ist, die nach der Richtlinie eine Wegbreite von 3, 5 m erfordert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, Rn. 11 nach juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29. August 1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79: 3 m breiter, befestigter Zufahrtsweg für einen größeren Bullenmastbetrieb und Schweinemastbetrieb im Außenbereich nicht ausreichend; Nds. OVG, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 LB 58/07 -, NVwZ-RR 2008, 382: ein stellenweise 4 m breiter Zufahrtsweg für einen Sandabbaubetrieb nicht ausreichend).
  • VG Sigmaringen, 08.10.2008 - 6 K 1658/08

    Ausreichende Erschließung eines Vorhabens zur Intensivhaltung durch Feldwege

    Damit ist er für einspurigen LKW-Verkehr (zulässige Fahrzeugbreite nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO: 2,55 m) geeignet, nachdem der Weg widmungsgemäß sogar zur Aufnahme breiterer landwirtschaftlicher Fahrzeuge bestimmt ist (zulässige Fahrzeugbreite für land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO: 3 m; zur Fahrbahnbreite für eine ausreichende Erschließung vgl. ansonsten etwa VG Osnabrück, Urteil vom 27.02.2004 - 2 A 129/02 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.08.1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48, Nr. 79; Beschluss vom 15.01.2003 - 1 ME 325/02 -, NVwZ-RR 2003, 667 auch zu den Richtlinien für den ländlichen Wegebau).
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