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   BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90   

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BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90 (https://dejure.org/1990,4448)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1990 - 4 B 235.90 (https://dejure.org/1990,4448)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1990 - 4 B 235.90 (https://dejure.org/1990,4448)
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Volltextveröffentlichung

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    Klagebefugnis gegen eine straßenrechtliche Planfeststellung; Streitwert für Verfahren gegen Trassenführung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagebefugnis des Eigentümers eines planbetroffenen Grundstücks - Keine Klagebefugnis des Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1990, 1185
  • DÖV 1990, 1061
  • BRS 50 Nr. 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche vom Urteil des Senats vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (Buchholz 407.4 § 18 c FStrG Nr. 2 = DVBl 1990, 419 = NJW 1990, 925 ) insofern ab, als es die unterschiedlichen Berechnungsmethoden für die Lärmgrenzwerte nicht berücksichtigt habe; stelle man die auf die unterschiedlichen Methoden zurückzuführenden Berechnungsdifferenzen von regelmäßig 2 - 3 dB(A) bis immerhin 5 dB(A) in Rechnung, lasse sich die Meinung des Berufungsgerichts, die Planfeststellungsbehörde habe den Lärmkorridor beiderseits der Trasse unzulänglich ermittelt, nicht mehr aufrechterhalten.

    Es trifft auch zu, daß die durch die unterschiedlichen Berechnungsmethoden entstehenden Wertdifferenzen bei der Frage der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen entsprechend zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - a.a.O.).

    Das Berufungsgericht hat somit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in rechtlicher Hinsicht geprüft, ob aufgrund des Abwägungsfehlers die konkrete Möglichkeit bestand, daß die Planfeststellungsbehörde eine konzeptionell andere Entscheidung getroffen hätte (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - a.a.O.; Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Die Beschwerde sieht hierin in zweifacher Hinsicht eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 11. Juli 1989 - BVerwG 4 B 33.89 - UPR 1989, 389; Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - DVBl 1983, 898 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 53), weil das Berufungsgericht zum einen die Klagebefugnis losgelöst vom einschlägigen Fachplanungsrecht bestimmt und zum anderen auf einen nicht näher definierten familienrechtlichen Zusammenhang zurückgegriffen habe.

    Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, daß der Wohnsitz für die Abwehr gesundheitsschädlicher Umwelteinwirkungen einen geeigneten Anknüpfungspunkt für die Klagebefugnis darstellen kann (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - DVBl 1983, 183; Beschluß vom 11. Juli 1989 - BVerwG 4 B 33.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Die Beschwerde sieht hierin in zweifacher Hinsicht eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 11. Juli 1989 - BVerwG 4 B 33.89 - UPR 1989, 389; Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - DVBl 1983, 898 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 53), weil das Berufungsgericht zum einen die Klagebefugnis losgelöst vom einschlägigen Fachplanungsrecht bestimmt und zum anderen auf einen nicht näher definierten familienrechtlichen Zusammenhang zurückgegriffen habe.

    Aus der Grundstücksbezogenheit sowohl des Bebauungsrechts wie auch des Straßenplanungsrechts (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - a.a.O.) folgt, daß bei einem Nutzungskonflikt die benachbarten Grundstücke durch ihre Eigentümer repräsentiert werden.

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, daß der Wohnsitz für die Abwehr gesundheitsschädlicher Umwelteinwirkungen einen geeigneten Anknüpfungspunkt für die Klagebefugnis darstellen kann (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - DVBl 1983, 183; Beschluß vom 11. Juli 1989 - BVerwG 4 B 33.89 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Die Frage würde auch bei Revisibilität nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigen, weil sie sich anhand der bisherigen Rechtsprechung auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens ohne weiteres beantworten läßt (vgl. hierzu Beschluß vom 20. November 1989 - BVerwG 4 B 163.89 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 29 = NVwZ 1990, 556 ).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Dabei hält der Senat - im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs - mit Nachdruck an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß der Streitwert in einem Verfahren, in dem der Kläger die planfestgestellte Trassenführung vor allem im Hinblick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses bekämpft, maßgebend nach dem Verkehrswert der zu enteignenden Grundstücksfläche bzw. einem Vomhundertsatz dieses Wertes zu bestimmen ist (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 4 B 211.88 - insoweit abgedruckt in BayVBl 1989, 507 ; vgl. ferner die Streitwerttabelle in NVwZ 1989, 1042 zur Gruppe "Planungsrecht").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Dabei hält der Senat - im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs - mit Nachdruck an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß der Streitwert in einem Verfahren, in dem der Kläger die planfestgestellte Trassenführung vor allem im Hinblick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses bekämpft, maßgebend nach dem Verkehrswert der zu enteignenden Grundstücksfläche bzw. einem Vomhundertsatz dieses Wertes zu bestimmen ist (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 4 B 211.88 - insoweit abgedruckt in BayVBl 1989, 507 ; vgl. ferner die Streitwerttabelle in NVwZ 1989, 1042 zur Gruppe "Planungsrecht").
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Es trifft zwar zu, daß das Berufungsgericht nicht berücksichtigt hat, daß die vom Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - (BVerwGE 51, 15, 34) und vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33 - 35.83 - (BVerwGE 77, 285 ) genannten Lärmgrenzwerte von 55/45 dB(A) nach DIN 18005 bzw. nach der Vornorm 18005 berechnet wurden, während die Planfeststellungsbehörde im vorliegenden Verfahren die Werte nach den "Richtlinien für den Schallschutz an Straßen - Ausgabe 1981 (RLS-81)" berechnet hat (vgl. Planfeststellungsbeschluß S. 16).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Da Art. 38 Abs. 2 BayStrWG in der hier anzuwendenden Fassung von 1974 noch eine eigenständige Regelung hinsichtlich der Vermeidung von Nachteilen oder erheblichen Belästigungen benachbarter Grundstücke enthielt, sind die damit zusammenhängenden Fragen - auch der Klagebefugnis - nach irrevisiblem Landesrecht zu entscheiden (vgl. Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 = NVwZ 1989, 255 = UPR 1989, 110).
  • VGH Bayern, 03.10.1989 - 8 B 86.3162
    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90
    Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger zu 7 stehe als Ehemann der Grundstückseigentümerin, der Klägerin zu 7, aufgrund der familiären Bindungen, insbesondere wegen des auf dem von der Planung betroffenen Grundstück begründeten gemeinsamen Wohnsitzes - anders als etwa ein Mieter - in so enger Beziehung zu dem vom Straßenbauvorhaben betroffenen Grundstück, daß auch in seiner Person die Klagebefugnis gegen den Planfeststellungsbeschluß zu bejahen sei (insoweit abgedruckt in NVwZ 1990, 378).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

  • OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03

    Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde

    Von daher hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auf dieser grundstücksbezogenen planungsrechtlichen Ebene familienrechtliche Bindungen keine eigenständigen Rechtspositionen vermitteln können vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.7.1990 - 4 B 235.89 -, BRS 50 Nr. 179, und dass auch ein (privates) Wohnrecht, selbst wenn dieses - wie im Falle der Antragsteller - dinglich gesichert ist, seinem Inhaber keine derjenigen des Grundstückseigentümers vergleichbare Rechtsposition verschafft vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 9.90 -, BRS 55 Nr. 163, wobei diese Entscheidung zu dem - ebenfalls grundstücksbezogenen - Fernstraßenrecht (Fachplanung) ergangen ist, das einen gegenüber dem Bauplanungsrecht vergleichsweise weiteren Kreis von Anfechtungsberechtigten kennt, vgl. hierzu das Urteil vom 1.9.1997 - 4 A 36.96 -, BauR 1998, 99; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.11.1995 - 2 R 43/93 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 10a D 149/97

    Wirksamkeit der auf § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 86 Bauordnung

    Die Antragsbefugnis resultiert schließlich auch nicht daraus, dass die Ehefrau des Antragstellers zu 1. Eigentümerin eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks ist und der Antragsteller zu 1. gemeinsam mit seiner Ehefrau das aufstehende Einfamilienhaus bewohnt, vgl. - betreffend ehe- oder familienrechtliche Bindungen - BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 1990 - 4 B 235/89 -, BRS 50 Nr. 179 = NVwZ 1991, 566, 567, und Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 9.91 -, BRS 55 Nr. 163 NJW 1994, 1233, 1234.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1997 - 11a D 148/94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Mieter

    - Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.03.1983 - 4 C 74.80 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 53; Beschluß vom 26.07.1990 - 4 B 235.89 -, BRS 50 Nr. 179 -.
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