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   VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89   

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VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89 (https://dejure.org/1990,2746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.1990 - 3 S 2655/89 (https://dejure.org/1990,2746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 3 S 2655/89 (https://dejure.org/1990,2746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit einer 10 m hohen Funkantenne auf Flachdach im reinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 32
  • BauR 1990, 703
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89
    Der bundesrechtliche Begriff der baulichen Anlage enthält nämlich nur den verhältnismäßig weiten Begriff des Bauens und das einschränkende Merkmal (möglicher) baurechtlicher Relevanz, wobei als Bauen in diesem Sinne das Schaffen von Anlagen anzusehen ist, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind (vgl. Urteile des BVerwG v. 31.8.1973 BauR 1973, 366 und vom 1.11.1974, 1975, 108).

    Die Antennenanlage des Klägers ist auch planungsrechtlich relevant, das heißt sie kann die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren, die das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung herrufen können (vgl. Urteil des BVerwG v. 31.8.1973, BVerwGE 44, 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1989 - 8 S 3006/89

    Zur Zulässigkeit einer großflächigen Plakattafel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89
    Anbringungsart und -ort können nicht dafür entscheidend sein, ob der Antennenmast dem mit dem materiellen Planungsrecht verfolgten Zweck unterliegt oder nicht (ebenso für Werbeanlagen Beschluß des erk. Gerichtshofs v. 15.12.1989, VBlBW 90, 228 m.w.N., sowie Dürr in Brügelmann BauGB, § 29 RdNr. 16).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89
    Dieses Gebot ist verletzt, wenn das Vorhaben unter besonderer Berücksichtigung seiner Einwirkungen auf den betroffenen Nachbarn, dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit und der jeweiligen Interessen des Bauherrn und des Nachbarn diesem billigerweise nicht zugemutet werden kann (vgl. besonders Urteil des BVerwG vom 5.8.1983, BVerwGE 67, 334).
  • BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96

    Bauplanungsrecht - Unzulässige im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplante

    Aus diesem Grunde kommt es nicht darauf an, ob eine mit einem Bebauungsplan unvereinbare bauliche Anlage kein Vorhaben im Sinne von § 29 Satz 1 BauGB ist, weil es keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedarf (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 1990 - 3 S 2655/89 - BRS 50 Nr. 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Errichtung gewerblicher Sendeanlage

    Danach ist die Station, wenn man nur ihre Antennen in die Betrachtung einbezieht, wohl verfahrensfrei, weil sie die Höhe von 5 m nicht überschreiten und - jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 27.6.1990 - 3 S 2655/89 -, ESVGH 41, 32 = BRS 50 Nr. 189; ebenso: Ruf, LBO, 1996, § 50 RdNr. 3; Sauter, LBO, 3. Aufl., § 50 RdNr. 106) zur Zehn-Meter-Grenze bei Antennen - die Höhe des Hauses, auf dem sie stehen, außer Betracht bleibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1996 - 7 A 3508/93

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines nicht überdachten Stellplatzes trotz

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1966 - IV C 36.65 -, BRS 17 Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 1990 - 3 S 2655/89 -, BRS 50 Nr. 189; Berliner Kommentar, Baugesetzbuch, 2. Aufl., 1995, § 29 BauGB Rdnr. 9; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NW, § 60 Rdnr. 9, § 70 Rdnr. 4.
  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 14.1071

    Rücknahme einer Baugenehmigung für einen Amateurfunkmast

    In einem ähnlich gelagerten Fall stellt der VGH Baden-Württemberg (U.v. 27.6.1990 - 3 S 2655/89 - juris Rn. 25) fest, dass die "Bewohner eines so dicht und reihenhausähnlich bebauten Wohngebiets einander wegen der Störungsempfindlichkeit ihrer kleinen Garten- und Terrassenbereiche ein besonderes Maß an Rücksichtnahme [schulden].
  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.179

    Erteilung einer Baugenehmigung

    In einem ähnlich gelagerten Fall stellt der VGH Baden-Württemberg (U.v. 27.6.1990 - 3 S 2655/89 - juris Rn. 25) fest, dass die "Bewohner eines so dicht und reihenhausähnlich bebauten Wohngebiets einander wegen der Störungsempfindlichkeit ihrer kleinen Garten- und Terrassenbereiche ein besonderes Maß an Rücksichtnahme [schulden].
  • VG Köln, 22.09.2021 - 8 K 6927/18
    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juni 1990 - 3 S 2655/89 -, juris, Rn. 24.
  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2002 - 10 L 680/02

    Mobilfunkanlage genehmigungsfrei

    Wird die Antenne auf einem Gebäude errichtet, ist nur ihre Höhe maßgeblich, nicht diejenige des Gebäudes, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 1990 -III S 2655/89 -, BRS 50 Nr. 189; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 65 (Stand der Bearbeitung: Januar 1999) Rz 74.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 3 S 1441/90

    Zur Rechtmäßigkeit einer Abbruchsanordnung; hier: Lauflichtschaltung in

    Auch Anlagen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (vgl. § 52 Abs. 5 LBO und zu dem dort verwendeten Begriff "Baumaßnahmen" Urteil des erkennenden Senats vom 27.6.1990 -- 3 S 2655/89 --); sie können, wenn das nicht der Fall ist und rechtmäßige Zustände nicht anders hergestellt werden können, auch Gegenstand einer Abbruchsanordnung sein.
  • VG Karlsruhe, 21.04.2004 - 10 K 2980/03

    Zur Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

    Die Höhe des Gebäudes, auf dem die Anlage errichtet werden soll, ist - insoweit wie nach früherem Recht (dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.1990, BRS 50 Nr. 189; Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 50 Rn. 106) - nicht einzubeziehen.
  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 08.572

    Nachbarklage; Mobilfunk; Genehmigungsfreiheit; Verfahrensfreiheit; Antennenhöhe;

    Anerkannt dürfte sein, dass die Höhe des Gebäudes, auf dem eine Antenne errichtet wird, unberücksichtigt bleibt (vgl. VGH BW vom 27.6.1990 Az. 3 S 2655/89; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 1999, Art. 63 Rn. 261; IMS vom 16.7.2001 IIB4-4104-038/00).
  • VG Arnsberg, 10.11.2005 - 4 L 1005/05

    Kein Baustopp für die Mobilfunkstation in Schmallenberg

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