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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 3 S 557/90   

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https://dejure.org/1991,7041
VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 3 S 557/90 (https://dejure.org/1991,7041)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1991 - 3 S 557/90 (https://dejure.org/1991,7041)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 3 S 557/90 (https://dejure.org/1991,7041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Wohngebietes neben Industriegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauplanungsrecht: Konfliktbewältigung bei Gemengelagen (IBR 1991, 397)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 209 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 18
  • BRS 52 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 3 S 557/90
    In diesem Rahmen wird das Abwägungsgebot aber nicht dadurch verletzt, daß die Gemeinde sich bei der Abwägung der verschiedenen Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 BVerwGE 45, 309, 314).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 3 S 557/90
    Sie wird durch den Bebauungsplan und durch dessen Anwendung negativ, das heißt verletzend in Interessen betroffen, die bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Bebauungsplans in der Abwägung zu berücksichtigen waren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.11.1979 BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 3 S 557/90
    Die übrigen Festsetzungen bleiben in sich und untereinander sinnvoll (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1978 DVBl. 78, 536; Beschl. v. 8.8.1989 BRS 49 Nr. 35).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 3 S 557/90
    Die übrigen Festsetzungen bleiben in sich und untereinander sinnvoll (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1978 DVBl. 78, 536; Beschl. v. 8.8.1989 BRS 49 Nr. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 748/13

    Biotopwertverfahren als zur Bewertung naturschutzrechtlicher Eingriffe geeignetes

    Die Gemeinde hat sich bei der Überplanung eines solchen Bereichs um eine Beseitigung der Nutzungskonflikte zu bemühen; ihre Abwägung ist fehlerhaft, wenn die Konfliktlage weiter verschärft wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.4.1994 - 8 S 3075/93 - Juris, Beschl. v. 27.2.1991 - 3 S 557/90 - BRS 52 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 1122/14

    Berücksichtigung vorhandener Bebauung bei Überplanung

    Die Gemeinde hat sich bei der Überplanung eines solchen Bereichs um eine Beseitigung der bereits vorhandenen Nutzungskonflikte zu bemühen; ihre Abwägung ist fehlerhaft, wenn die Konfliktlage weiter verschärft wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.4.1994 - 8 S 3075/93 - Juris; Beschl. v. 27.2.1991 - 3 S 557/90 - BRS 52 Nr. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Gewerbebetrieb mit Bestandsschutz

    Die Bebauungsplanung hat sich um eine Bewältigung der Situation zu bemühen und darf etwaige Konflikte nicht weiter verschärfen (VGH Mannheim, Beschluss vom 12. April 1994 - 8 S 3075/93 -, juris); so wäre es z. B. unzulässig, wenn bei Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets neben einem Industriegebiet die Konfliktlage durch die Errichtung weiterer Wohngebäude verschärft würde (VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Februar 1991 - 3 S 557/90 -, juris).

    Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gemengelage stellt das unmittelbare Aneinandergrenzen von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung in einem allgemeinen Wohngebiet keine Problembewältigung dar, sondern widerspricht dem Trennungsgebot und dem Grundsatz der Konfliktbewältigung (VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Februar 1991, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 06.2623

    Normenkontrolle; Straßenbebauungsplan; Erforderlichkeit der Planung;

    Ferner darf die Aufteilung nicht dazu führen, dass durch die Gesamtplanung verursachte Probleme unbewältigt bleiben (vgl. VGH BW vom 20.9.1996 UPR 1997, 199; vom 27.2.1991 UPR 1991, 355) oder dass der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete wirkungsvolle Rechtsschutz unzumutbar erschwert wird (BVerwG vom 5.6.1992 UPR 1992, 348; ThürOVG vom 2.12.2003 BRS 66 Nr. 60).
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 1 N 06.2886

    Normenkontrollanträge gegen Bebauungsplanänderungen; Antragsbefugnis;

    Ferner darf die Aufteilung nicht dazu führen, dass durch die Gesamtplanung verursachte Probleme unbewältigt bleiben (vgl. VGH BW vom 20.9.1996 UPR 1997, 199; vom 27.2.1991 UPR 1991, 355) oder dass der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete wirkungsvolle Rechtsschutz unzumutbar erschwert wird (BVerwG vom 5.6.1992 UPR 1992, 348; ThürOVG vom 2.12.2003 BRS 66 Nr. 60).
  • OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91

    Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Projektplanung, Eigentumseingriff, Abwägung,

    Das gilt insbesondere hinsichtlich der Fußgängerpassage entlang der Bahntrasse, der Öffnung der S-Bahnbögen, des Baudenkmals in der Fasanenstraße und der Schaffung eines Freiraumes insbesondere für das Theater des Westens (zur Aufteilung eines Planbereichs vgl. auch Normenkontrollbeschluß des VGH Baden-Württemberg vom 27. Februar 1991, UPR 1991, 355).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

    Denn eine Gemeinde kann einen Bereich, den sie insgesamt überplanen will, in mehrere Teilbereiche aufteilen und für diese Teilbereiche jeweils selbständige Bebauungspläne aufstellen, wenn dadurch keine unbewältigt bleibenden Konfliktfelder geschaffen werden (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß v. 27.2.1991 - 3 S 557/90 -, VBlBW 1992, 18 = UPR 1991, 355).
  • OVG Berlin, 25.08.1995 - 2 A 4.93

    Bauleitplanung: Zugrundelegung eines Wettbewerbsergebnisses, Festsetzung eines

    Das gilt insbesondere hinsichtlich der Fußgängerpassage entlang der Banntrasse, der Öffnung der Bahnbögen und der Schaffung eines angemessenen Freiraumes insbesondere für das Theater des Westens (vgl. zur Aufteilung eines Planbereichs auch den Normenkontrollbeschluß des VGH Baden-Württemberg vom 27. Februar 1991, UPR 1991, 355).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 8 S 3075/93

    Zur Konfliktbewältigung bei der Änderung eines Bebauungsplans; telefonische

    Allerdings hat sich eine Gemeinde in einer derartigen Situation um eine trotz vorhandener Gemengelage angemessene Bewältigung der Situation zu bemühen; ihre Abwägung ist fehlerhaft, wenn die Konfliktlage weiter verschärft wird (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluß v. 27.2.1991 - 3 S 557/90 - VBlBW 1992, 18 = BRS 52 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 8 S 2113/92

    Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses nach Beanstandung des Bebauungsplanes

    Auch eine Verschärfung der Konfliktlage (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 27.2.1991 - 3 S 557/90 -, BRS 52 Nr. 3) liegt nicht vor, da Schallschutzvorkehrungen vorgeschrieben werden, die vorher sowie ohne den Plan nicht durchsetzbar waren bzw. wären.
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