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   VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90   

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VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90 (https://dejure.org/1991,5544)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 (https://dejure.org/1991,5544)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 5 S 2394/90 (https://dejure.org/1991,5544)
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§ 8 Abs. 3 BauGB, kein zulässiges Parallelverfahren, wenn erst nach Erlaß des Bebauungsplans die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet wird;

Berücksichtigung der Abstandsvorschrift des § 8 BestG bei der Bauleitplanung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entwicklungsgebot - Parallelverfahren im Sinne des BauGB § 8 Abs 3 S 1; Baugrenzen: Abstandsunterschreitung zur Friedhofsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BRS 52 Nr. 29
  • ZfBR 1992, 193 BWVPr 1992, 213 (Leitsatz) UPR 1992, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90
    Vielmehr handelt es sich schon dem Grunde nach nicht (mehr) um ein Parallelverfahren, sondern (lediglich) um das "Nachschieben" eines den Bebauungsplan abdeckenden Flächennutzungsplans bzw. einer dahingehenden Änderung des Flächennutzungsplans; dies schließt in Ansehung der auch für das Parallelverfahren sinngebenden Grundvorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB über das Entwicklungsgebot per se die Annahme aus, daß der Inhalt des Bebauungsplans dem Flächennutzungsplan in einer Weise entspricht, die sich als Entwickeln im Sinne von Entwickeltsein begreifen läßt (vgl. BVerwGE 56, 283, 286).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1983 - 3 S 1221/83

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90
    Wollte man in all diesen Fällen auch die Gemeinderatsmitglieder, die dort Grundstücke haben, als befangen ansehen, so würde nicht nur der in § 18 Abs. 1 GemO enthaltene Begriff "unmittelbar" mißverstanden und die Arbeit des Gemeinderats erschwert, sondern es könnten auch jederzeit durch das Insspielbringen anderer Standortmöglichkeiten Befangenheitstatbestände absichtlich geschaffen werden, um später den Gemeinderatsbeschluß zu Fall bringen zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1983 -- 3 S 1221/83 --).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90
    Entscheidendes Kennzeichen eines Parallelverfahrens im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist, "daß die einzelnen Abschnitte beider Planverfahren in einem dem Zweck angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und daß im jeweiligen Fortgang der beiden Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist" (BVerwGE 70, 171, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 8 S 1950/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Erweiterung einer Friedhofsfläche -

    Diese Regelung betrifft in erster Linie die baurechtliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens (vgl. auch den Beschluß des 5. Senats v. 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = BRS 52 Nr. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 335/92

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis einer Gemeinde wegen Verletzung des

    Der Beschluß zur Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB) wurde von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft am 18.7.1990, also deutlich vor dem Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan gefaßt (zu diesem Erfordernis vgl. VGH Bad. -Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52, Nr. 29).

    Der zeitliche Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren ist unter diesen Umständen unschädlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Ein bloß zeitlicher Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren schließt hingegen das Vorliegen eines Parallelverfahrens nicht aus (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.6.1995 - 3 S 2680/93 -, BWGZ 1995, 617 m.w.N. und vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 - und Beschluss vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29; BayVGH, Urteil vom 11.11.1998 - 26 N 97.3182 -, BayVBl. 1999, 759 = BRS 60 Nr. 2; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.3.1996 - 1 K 17/95 - ; vgl. auch Bielenberg/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Stand April 2000, § 8 RdNr. 18 und Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Stand August 2002, § 8 RdNr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der

    Insbesondere muß der Gemeinderat neben der für die Anlegung oder Erweiterung von Friedhöfen geltenden Abstandsbestimmung des § 3 Abs. 1 BestG auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen bei seiner Beschlußfassung berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31; Dietz/Arnold, Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 2).

    Der Senat kann offen lassen, ob durchgreifende Bedenken bereits deshalb bestehen, weil der Bebauungsplan selbst eine gegen § 8 Abs. 1 BestG verstoßende Bebauung zuläßt, obwohl dies gemäß § 8 Abs. 2 BestG erst und allein durch eine Ausnahmebewilligung der Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren "legalisiert" werden könnte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04

    Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei

    Ebenso wenig war ein Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eingeleitet (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, wonach das Parallelverfahren vor Satzungsbeschluss eingeleitet sein und einen substanziellen Stand erreicht haben muss).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den

    Ein bloß zeitlicher Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren schließt mithin das Vorliegen eines Parallelverfahrens nicht aus (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91

    Zulässigkeit eines Parallelverfahrens gemäß BauGB § 8 Abs 3 S 1; Ordnungsgemäße

    Von der somit erforderlichen zeitlichen und inhaltlichen Abstimmung bei der Aufstellung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kann nur dann nicht mehr gesprochen werden, wenn erst nach Ergehen des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB die dem Bebauungsplan "korrespondierende" Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet wird (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97

    Planung einer Friedhofserweiterung - unerhebliche Fehleinschätzung der

    Nicht erkannt hat die Antragsgegnerin dagegen die Auswirkungen des § 8 Abs. 1 BestG auf die östlich des Plangebiets liegenden Flurstücke Nrn. 598 und 599. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, daß der Gemeinderat bei seiner Beschlußfassung auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen berücksichtigen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.11.1996 - 3 S 2098/95 -, Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = PBauE § 8 BauGB Nr. 5 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31).
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