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   OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91 (https://dejure.org/1991,2378)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.1991 - 1 L 115/91 (https://dejure.org/1991,2378)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 1991 - 1 L 115/91 (https://dejure.org/1991,2378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauordnungsrechtliche Verfügung bezüglich der Beseitigung eines Wochenendhauses; Zusammentreffen formeller und materieller Illegalität einer baulichen Anlage als Voraussetzung einer Beseitigungsverfügung; Errichtung eines Behelfsheimes in Übereinstimmung mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 54 Nr. 206
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1979 - VI A 45/76
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91
    Aus dem provisorischen Charakter der Behelfsheime hat die Rechtsprechung geschlossen, daß die für Behelfsheime durch die Baukarte begründete formelle Legalität nach Beendigung der Notsituation, der mit der Errichtung der Behelfsheime begegnet werden sollte, entfallen ist (s. OVG Lüneburg, Urt. v. 04. Oktober 1979 - VI A 45/76 -, BRS 36 Nr. 103).
  • VGH Hessen, 05.09.1967 - OS IV 150/66
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91
    Der Hessische VGH geht in seinem Urteil vom 05. September 1967 (- OS IV 150/66 -, BRS 18 Nr. 154) davon aus, daß die durch die Baukarte ersetzte Genehmigung von Anfang an unter der stillschweigenden auflösenden Bedingung erteilt sei, daß sie ihre Wirkung mit Wegfall der Notwendigkeit der Unterbringung der wohnungslosen luftkriegsgeschädigten Bevölkerung verlieren solle.
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91
    Hierunter können auch Bienenhäuser fallen (s. BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - 4 C 22.73 -, DVBl. 1975, 504; Taegen, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 1988, § 35 Rdn. 35; Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl. 1991, Rdn. 1334).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1978 - I A 196/73
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91
    Den Eintritt dieser auflösenden Bedingung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof insoweit in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit dem Ende der Wohnungsnot, spätestens mit der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 angenommen (vgl. auch zur Beendigung der formellen Legalität bei Wehrmachtsbauten OVG Lüneburg, Urt. v. 25.05.1978 - I A 196/73 -, Die Gemeinde 1978, 343 u. Urt. v. 23.10.1978 - I A 153 u. 154/76 -, Die Gemeinde 1979, 144).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91
    Hieran fehlt es dann, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, daß er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (s. BVerwG, Urt. v. 17.01.1986 - 4 C 80.82 -,DVBl. 1986, 677).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91
    Innerhalb dieses Rahmens muß darauf geachtet werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muß, daß das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, Urt. v. 19. Juni 1991 - 4 C 11.89 -, ZfBR 1991, 279; BVerwG, Urt. v. 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91
    Innerhalb dieses Rahmens muß darauf geachtet werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muß, daß das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, Urt. v. 19. Juni 1991 - 4 C 11.89 -, ZfBR 1991, 279; BVerwG, Urt. v. 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91
    Die Unaufklärbarkeit geht zu Lasten der Kläger (BVerwG, Urt. v. 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Diese Behelfsheime verloren zwar einige Zeit nach dem Krieg ihre Daseinsberechtigung, spätestens mit dem Ende der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.6.1979 - 1 OVG A 192/77 -, Die Gemeinde 1980, 62; Urt. v. 4.10.1979 - VI OVG A 45/76 -, BRS 36 Nr. 103; Urt. v. 24.3.1988 - 1 OVG A 92/87 -, n.v.; Beschl. v. 9.7.1999 - 1 L 2626/99 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; Urt. v. 27.4.1994 - 1 L 104/93 -, NuR 1996, 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 4694/03

    Rechtswidrige Rückbauverfügung

    HessVGH, Urteil vom 5.9.1967 - OS IV 159/66 -, BRS 18 Nr. 154; Nds. OVG, Urteil vom 4.10.1979 - VI A 45/76 -, BRS 36 Nr. 103; OVG Schl.-H., Urteil vom 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; sowie zur Erteilung von Baukarten und deren Geltungsdauer: Schulte, in: Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, München 2004, S. 52 f.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Diese Behelfsheime verloren zwar einige Zeit nach dem Krieg ihre Daseinsberechtigung, spätestens mit dem Ende der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.6.1979 - 1 OVG A 192/77 -, Die Gemeinde 1980, 62; Urt. v. 4.10.1979 - VI OVG A 45/76 -, BRS 36 Nr. 103; Urt. v. 24.3.1988 - 1 OVG A 92/87 -, n.v.; Beschl. v. 9.7.1999 - 1 L 2626/99 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; Urt. v. 27.4.1994 - 1 L 104/93 -, NuR 1996, 44).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 154/96

    Wochenendhaus; Außenbereich; Wohngebäude; Wohnsiedlungsgenehmigung

    Die Wohnsiedlungsgenehmigung vom 28. November 1958 ersetzt nicht die erforderliche Baugenehmigung (siehe Urt. des Senates v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206).

    Ebenso wie eine Bodenverkehrsgenehmigung und eine Teilungsgenehmigung ersetzte auch die damalige Wohnsiedlungsgenehmigung nicht die erforderliche Baugenehmigung, sie konnte daher nicht die rechtliche Qualität des Gebäudes als Wohngebäude begründen (so auch Urt. des Senates v. 25.11.1991, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 121/93

    Behelfsheim; Flüchtlinge; Privilegierung; Landwirtschaftlicher Gehilfe

    Sofern das Gebäude als Behelfsheim formell legal gewesen sein sollte, wäre diese Legalität nach der Beendigung der Notsituation, der mit der Errichtung der Behelfsheime begegnet werden sollte, entfallen (vgl. Urt. d. Senats v 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206).

    Aus dem von vornherein provisorischen Charakter der Behelfsheime ergibt sich, daß nach Beendigung der Wohnraumbewirtschaftung die Aufrechterhaltung der Legalität dieser Gebäude nicht mehr gerechtfertigt ist (Urt. d. Senats vom 25.11.1991 aaO).

  • VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20

    Bauvorbescheid - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auch soweit sich der Antragsteller auf die Auszeichnung von sog. Behelfsheimen in der Baugenehmigung des vorderen Gebäudes in der K. Straße X von 1953 beruft, so dürfte daraus keine für ihn günstigere Beurteilung folgen, weil Behelfsheime lediglich einen provisorischen Charakter innehatten und nach der Beendigung der Notsituation, der mit der Errichtung der Behelfsheime begegnet werden sollte, ihre damalige Legitimation verloren haben (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, Rn. 59 m.w.N., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.1994 - 1 L 82/93

    Beseitigungsverfügung; Wochenendhaus; Baugenehmigung; Privilegierung

    Das zu beurteilende Gebäude muß somit einem Betrieb funktional zugeordnet und nach seiner Gestaltung und Ausstattung durch den betrieblichen Verwendungszweck erschöpfend geprägt sein (Urt. des Senats v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, SchlHAnz. 1993, S. 212, 213).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93

    Behelfsheim; Wohngebäude; Außenbereich

    Hierzu hat die Rechtsprechung angenommen, daß dieser Zeitpunkt mit dem Ende der Wohnungsnot, spätestens mit der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 eingetreten ist (vgl. dazu Urt. d. Senates vom 25. November 1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; siehe auch Urt. d. Senates vom 25. Juni 1993 - 1 L 112/91 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.1993 - 1 L 117/92

    Imkerei; Nebenerwerb; Dienende Funktion; Container; Bienenhaltung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe BVerwG, Urt. v. 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, ZfBR 1991, 279 zustimmend der Senat in seinem Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 - außerdem: Dürr, a.a.O., § 35, Rdnr. 33; Taegen, a.a.O., § 35, Rdnr. 20 f.; Schrödter, Baugesetzbuch, 5. Aufl. 1992, Rdnr. 13 ff.) ist auch bei der Auslegung des Merkmals "dienen" der Grundgedanke des § 35 BauGB, daß der Außenbereich grundsätzlich nicht bebaut werden soll, zu beachten.
  • VG Schleswig, 25.03.2019 - 2 B 9/19

    Begründungspflicht bei Anordnung der sofortigen Vollziehung im Sinne von § 80

    Auch soweit sich der Antragsteller auf die Auszeichnung von sog. Behelfsheimen in der Baugenehmigung des vorderen Gebäudes in der Koppelstraße 4 von 1953 beruft, so dürfte daraus keine für ihn günstigere Beurteilung folgen, weil Behelfsheime lediglich einen provisorischen Charakter innehatten und nach der Beendigung der Notsituation, der mit der Errichtung der Behelfsheime begegnet werden sollte, ihre damalige Legitimation verloren haben (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, Rn. 59 m.w.N., juris).
  • VG Schleswig, 17.06.2015 - 8 A 56/14

    Beseitigungsverfügung bezüglich eines ehemals militärisch genutzten Wohngebäudes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2000 - 10 A 5693/98

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1997 - 1 L 233/96

    Nutzungsverbot; Wehrmachtsbauten

  • VG München, 11.04.2019 - M 11 K 17.190

    Baugenehmigung und Beseitigungsanordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 1 L 170/96

    Ersatzgebäude; Behelfsheim

  • VG Schleswig, 13.12.2021 - 2 B 51/21

    Vollstreckung einer Nutzungsuntersagung von Gebäuden zwecks Ferienvermietung zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 10 B 1687/99

    Ausgestaltung der Verpflichtung zur Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03

    Ende eines Bestandsschutzes für Bauwerke der Bundeswehr nach endgültiger Aufgabe

  • VG Schleswig, 18.01.2017 - 2 B 93/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfügung, Bauvorlagen einzureichen

  • VG Oldenburg, 30.08.2002 - 4 A 1869/01

    Außenbereich; Bauvorbescheid; Bestandsschutz; Duldung; Ersatzbau; Holzhaus;

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