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   VGH Baden-Württemberg, 13.03.1992 - 8 S 2978/91   

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VGH Baden-Württemberg, 13.03.1992 - 8 S 2978/91 (https://dejure.org/1992,12300)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.03.1992 - 8 S 2978/91 (https://dejure.org/1992,12300)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. März 1992 - 8 S 2978/91 (https://dejure.org/1992,12300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplan - hier: kein Verstoß gegen das Abwägungsgebot bei Beschluß nach Bürgerbeteiligung ohne Sachdiskussion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BRS 54 Nr. 26
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.1992 - 8 S 2978/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) und des erkennenden Gerichtshofs ist die vom Satzungsgeber gem. § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.1992 - 8 S 2978/91
    Hierfür enthält vielmehr die in § 15 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BauNVO getroffene Regelung ein geeignetes Instrumentarium (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 - DVBl. 1988, 846 u. Beschl. v. 6.3.1989 - 4 NB 8.89 - DVBl. 1989, 661).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.1992 - 8 S 2978/91
    Auf nur geringfügige Betroffenheiten trifft dies nicht zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.1992 - 8 S 2978/91
    Hierfür enthält vielmehr die in § 15 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BauNVO getroffene Regelung ein geeignetes Instrumentarium (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 - DVBl. 1988, 846 u. Beschl. v. 6.3.1989 - 4 NB 8.89 - DVBl. 1989, 661).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

    Der Umstand, daß eine bestimmte Planung im Gemeinderat allgemeine oder weitgehende Zustimmung findet, läßt jedoch ebensowenig auf eine fehlende Abwägung schließen, wie umgekehrt in einer kontrovers geführten Diskussion im Gemeinderat ein Zeichen für eine besonders sorgfältige Abwägung gesehen werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.3.1992 - 8 S 2987/91 -, BRS 54 Nr. 26).
  • OVG Sachsen, 07.06.2001 - 1 D 417/98
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich gerade nicht um den Fall, dass ein Gemeinderat nach Abwägung aller Stellungnahmen und Bedenken ohne Sachdiskussion abgestimmt hat (so der von ihr herangezogene Fall VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 13.3.1992, BRS 54 Nr. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3209/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer

    Ob und inwieweit sich die einzelnen Gemeinderatsmitglieder mit den in der Vorlage aufgeworfenen Fragen und Problembereichen befassen und eine Abwägung vornehmen, entzieht sich demgegenüber der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1992 - 8 S 2978/91 -).
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