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   VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91   

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VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91 (https://dejure.org/1992,3059)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.1992 - 5 S 403/91 (https://dejure.org/1992,3059)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 1992 - 5 S 403/91 (https://dejure.org/1992,3059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage (SB-Fahrzeug-Pflegeanlage) im Innenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstbedienungsautowaschanlage mit sechs Waschplätzen als störender Gewerbebetrieb im Mischgebiet eines Bebauungsplanes; Abhängigkeit des Störungsgrades einer Autowaschanlage von der Größe, der Ausstattung, der Ausgestaltung, der Benutzungsfrequenz und den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2
    Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage [SB-Fahrzeug-Pflegeanlage] im Mischgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 533
  • VBlBW 1993, 61
  • DÖV 1993, 533
  • BRS 54 Nr. 51
  • ZfBR 1993, 96
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91
    Bestimmte Grenzwerte, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, sind normativ nicht festgelegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, DVBl. 1991 S. 442 ff.).

    Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen (vgl. nochmal BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91
    Es ist vielmehr eine realistische Prognose anzustellen, die den Umstand berücksichtigen muß, daß nach der Lebenserfahrung nicht tatsächlich die maximale Besucherzahl die Autowaschanlage aufsuchen wird und daher bei gleichmäßiger mittlerer Ausnutzung der Anlage Lärmwerte erreicht werden, die der Nachbarschaft grundsätzlich in einem Mischgebiet zugemutet werden können (vgl. Urteil v. 27.02.1992 - 4 C 50.89 - VBlBW 1992, S. 292).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91
    Maßgeblich dafür, ob es sich um einen das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieb handelt, ist der Störungsgrad, der von diesem Betrieb ausgeht und der bei typisierender Betrachtungsweise regelmäßig über das hinausgeht, was noch mit dem Wohnen vereinbar ist (vgl. allgemein: Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, Kommentar, 6. Aufl., Vorbemerkung §§ 2 bis 9, 12 bis 14 Rd.-Nr. 8; BVerwGE 79 S. 309).
  • BVerwG, 18.08.1998 - 4 B 82.98

    Mischgebiet; störender Gewerbebetrieb; SB-Autowaschanlage; Störgrad; konkrete

    Autowaschanlagen entziehen sich jedoch hinsichtlich ihrer Störwirkung einer generalisierenden Betrachtung dahingehend, daß bereits aufgrund der Betriebsart typisierend stets von einer für das Wohnen wesentlichen oder nicht wesentlichen Störung ausgegangen werden könnte (so die wohl einhellige Meinung, vgl. etwa Fickert/Fieseler, BauNVO, 8. Auflage, Rn. 9,2 zu § 6; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Rn, 30 b zu § 6 BauNVO, jeweils unter zustimmender Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, BRS 54 Nr. 51 = NVwZ-RR 1993, 533 = VBlBW 1993, 61).
  • VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18

    Bauvorbescheid; faktisches Mischgebiet; Mischgebiet; nicht wesentlich störender

    Maßgeblich ist, ob sich die Störwirkungen, welche die konkrete Anlage bei funktionsgerechter Nutzung erwarten lässt, innerhalb des Rahmens halten, der durch die Gebietseigenart vorgegeben wird (vgl. zu Vorstehendem u.a.: BVerwG, Beschl. v. 18.8.1998 - 4 B 82.98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 B 1313714 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.6.2010 - 7 A 896/09 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.8.1992 - 5 S 403/91 -, juris; Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 6 Rn. 9.2).

    Es ist vielmehr eine realistische Prognose anzustellen, die den Umstand berücksichtigen muss, dass nach der Lebens-erfahrung nicht tatsächlich die maximale Besucherzahl die Autowaschanlage aufsuchen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 50.89 -, juris Rn. 20) und daher bei gleichmäßiger mittlerer Ausnutzung der Anlage Lärmwerte erreicht werden, die der Nachbarschaft grundsätzlich in einem Mischgebiet zugemutet werden können (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.8.1992 - 5 S 403/91 -, juris Rn. 23).

  • VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Waschparks

    Das Bundesverwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg haben lediglich für das Mischgebiet entschieden, dass sich eine Autowaschanlage im Hinblick auf das von ihr ausgehende Störpotential für das Wohnen einer generalisierenden Betrachtung entzieht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.08.1992 - 5 S 403/91 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 18.08.1998 - 4 B 82/98 -, juris, Rn. 3).
  • VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19

    SB-Autowaschanlage an der B 42 in Vallendar darf nicht gebaut werden

    Maßgeblich dafür, ob es sich um einen das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieb handelt, ist der Störungsgrad, der von diesem Betrieb ausgeht und der bei typisierender Betrachtungsweise regelmäßig über das hinausgeht, was noch mit dem Wohnen vereinbar ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. August 1992 - 5 S 403/91 -, juris, Rn. 22).

    Ihre Zulässigkeit hängt vielmehr von der Anlage und deren individueller Betriebsgestaltung sowie von der konkreten Gebietssituation ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1998 - 4B 82.98 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 19. August 1992, a.a.O., juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 -, juris, Rn. 7 ff.).

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2015 - 6 K 6069/13

    Waschstraße; Autowaschstraße; Waschanlage; Autowaschanlage; Mischgebiet;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1998 - 4 B 82.98 -, BauR 1999, 31 f., sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 -, juris, und vom 27. Januar 2015 - 10 B 1313/14 -, NVwZ-RR 2015, 485 ff.; VGH B.-W., Urteil vom 19. August 1992 - 5 S 403/91 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 LB 29/04

    Vollständige Pflasterung eines Grundstücks zur Herstellung eines

    Sowohl hierzu ist eine Beurteilung ihrer konkreten Auswirkungen veranlasst (vgl. BVerwG, 11.4.1975 - VI O 33.75 [richtig: IV B 37.75 - d. Red.] -, BauR 1975, 396; 144.4.1976 - IV B 32.76 -, BRS 30 Nr. 43; Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 49.82 -, BauR 1986, 414 = BRS 46 Nr. 50) wie auch zur Beurteilung der städtebaulichen Zulässigkeit von Tankstellen und dort verwandten Waschanlagen (vgl. dazu z.B. Bad.-Württ. VGH, Urt. v. 19. August 1992 - 5 S 403/91 -, BRS 54 Nr. 51).
  • VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20

    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets;

    Glasbaubetriebe zählen zu denjenigen Gewerbebetrieben, die ihrer Art nach zu wesentlichen Störungen führen können, aber nicht zwangsläufig führen müssen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.1992 - 5 S 403/91 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Urteil vom 29.07.2015 - 1 B 11.2468 -, juris Rn. 15).
  • VG Arnsberg, 18.01.2011 - 4 K 2455/09

    Anspruch auf Aufhebung eines unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    vgl. hierzu allgemein: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg), Urteil vom 19. August 1992 - 5 S 403-91 -, BRS 54 Nr. 51.
  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 6 L 1745/95

    Zulässigkeit e. Kfz-Waschhalle neben einer Tankstelle; Ermessen; Tankstelle;

    Der Bad.-Württ. VGH hat (im Urt. v. 19. August 1992 - 5 S 403/91 -, BRS 54 Nr. 51) überzeugend ausgeführt, daß sich SB-Autowaschanlagen neuerer Bauart einer Typisierung weitgehend entziehen.
  • VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 9 K 07.02197

    Verpflichtungsklage auf Erlass eines Bauvorbescheides; Errichtung einer

    Selbst in Mischgebieten, in denen nach § 6 Abs. 1 BauNVO Gewerbebetriebe zulässig sind, wenn sie das Wohnen nichtwesentlichstören, wird die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von SB-Waschanlagen kontrovers diskutiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.8.1998 - 4 B 82/98 - NVwZ-RR 1999, 107; VGH BW, Urteil vom 19.8.1992 - 5 S 403/91 - NVwZ-RR 1993, 533).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.1994 - 1 L 19/94
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