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   OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93   

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OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93 (https://dejure.org/1993,4057)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.04.1993 - 2 W 5/93 (https://dejure.org/1993,4057)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. April 1993 - 2 W 5/93 (https://dejure.org/1993,4057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Sofortvollzug; Baugenehmigung; Gültigkeit der Planung; Sondergebietsausweisung; Abwägungsfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 55 Nr. 189
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93
    Daß ein Bebauungsplan auf der Grundlage eines konkreten Projektentwurfes eines Vorhabenträgers erarbeitet wird, stellt für sich allein nicht einmal ein regelmäßiges Indiz für einen Abwägungsfehler dar (im Anschluß an BVerwG, Beschluß v. 28.8. 1987, BRS 47 Nr. 3).

    Eine solche Vorwegbindung ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil sich die Planung ersichtlich auf das Vorhaben eines einzelnen Bauinteressenten bezieht und das Ziel verfolgt, die bodenrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses Projektes zu schaffen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluß v. 28.8.1987, BRS 47 Nr. 3, betreffend ebenfalls die Planung für ein umfangreiches Verwaltungsgebäude einer Versicherungsgesellschaft).

  • OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91

    Prüfungsmaßstab bei Eilverfahren gegen Wohnbauvorhaben

    Auszug aus OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93
    Hiervon ausgehend verlangt der Senat in Fällen des behördlicherseits angeordneten Sofortvollzugs, daß nach dem Ergebnis der in dem Antragsverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung der Sach- und Rechtslage die ernstzunehmende Möglichkeit der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des antragstellenden Nachbarn besteht (vgl. zusammenfassend Beschluß des Senats v. 3.2. 19921) - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489).

    Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß die auf der Grundlage einer Vollzugsanordnung mögliche (vorläufige) Bauausführung, obwohl- wie hervorzuheben ist - mit dem Risiko späterer Beseitigungsforderungen behaftet, namentlich in Fällen wie dem vorliegenden zu einer Veränderung der Verhältnisse unter nicht unerheblichem Mitteleinsatz führt, die auch im Falle eines Obsiegens des Nachbarn in der Hauptsache nur unter Schwierigkeiten wieder rückgängig zu machen ist, und erweist sich als Konsequenz von § 80 Abs. 1 VwGO, demzufolge die aufschiebende Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs die gesetzliche Regel darstellt (vgl. Beschluß des Senats v. 3.2. 1992 - 2 W 35/91 - a. a. O., auch zu der von dieser Regel abweichenden gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit von Wohnbaugenehmigungen).

  • BVerwG, 25.07.1986 - 4 B 144.86

    Sondergebiet für Möbeleinzelhandel; Möbelmarkt - Verbrauchermarkt

    Auszug aus OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93
    Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO keine durchgreifenden Bedenken (vgl. in diesem Zusammenhang auch Fickert/Fieseler, a. a. O., § 11 Rdnr. 4; Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, § 11 BauNVO Rdnr. 7, 8, 9; im übrigen BVerwG, Beschlüsse v. 25.7. 1986, BRS 46 Nr. 21, betreffend die Festsetzung eines Sondergebietes "Möbeleinzelhandel" , und v. 18.12.1990, BRS 50 Nr. 19, betreffend die Festsetzung eines Sondergebietes "Stellplätze").
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93
    Es setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Urteile v. 5.7. 1974, BRS 28 Nr. 4, und v. 1.11.1974, BRS 28 Nr. 6) voraus, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und daß der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93
    Darüber hinaus bestimmt § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB für das Bauplanungsrecht, daß Mängel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich sind, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen sind (zur Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden in § 155 b Abs. 2 Satz 2 BauGB 1979 enthalten gewesenen Vorgängerregelung BVerwG, Urteil v. 21.8. 1981, BRS 38 Nr. 37; im übrigen zu § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB BVerwG, Beschlüsse v. 20.1. 19922), Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5, und v. 29.1.19923), Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 B 11201/12

    Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley vorerst gestoppt

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führender Fehler offensichtlich ist bzw. gegen den Bebauungsplan durchgreifende Bedenken bestehen und dies den Antragsteller in seinen Rechten verletzen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 30.11.2010 - 1 B 11083/10, ESOVGRP; BayVGH, Beschluss vom 27.10.2009 - 15 CS 09.2252; SaarlOVG, Beschluss vom 13.04.1993 - BRS 55 Nr. 189).
  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Zu einer abschließenden Überprüfung der Geltung der Vorranggebietsfestlegungen (VE) im LEP Umwelt 2004 sieht sich der Senat im Rahmen des vorliegenden Aussetzungsverfahrens nicht veranlasst, zumal Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle von untergesetzlichen Rechtsnormen bieten (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, SKZ 1993, 273, vom 19.4.1995 - 2 W 8/95 - und vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, jeweils zu gemeindlichen Bebauungsplänen) und es im konkreten Fall im Ergebnis auf die Beantwortung der Frage nicht ankommt.
  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

    In dem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist.(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, st. Rspr.) Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren keine verbindliche Feststellung einer vor dem Hintergrund allenfalls eine abweichende Beurteilung gebietenden "offensichtlichen" Ungültigkeit des genannten Bebauungsplans getroffen werden.
  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen;

    OVG Saarland, Beschl. v. 13.04.1993 - 2 W 5/93 -, zitiert nach Juris).
  • VG Weimar, 15.08.2005 - 1 K 1448/03

    ; unbeplanter Innenbereich; faktisches Sondergebiet; großflächiger Einzelhandel;

    Für auch in anderen Baugebieten zulässige Nutzungsformen ist die Festsetzung als sonstiges Sondergebiet ausgeschlossen, soweit das Gebiet aufgrund seiner Struktur nicht ein eigenes Gepräge erhält (vgl. auch Fickert/Fieseler, zu § 11 BauNVO, Rdn. 4; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 13.4.1993 - 2 W 5/93 - BRS 55 Nr. 189).

    Es gehört damit zu den nicht ausdrücklich in § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO genannten, aber zulässig darstellbaren Gebietstypen (vgl. zu diesem Gebietstyp: OVG des Saarlandes, Beschl. v. 13.4.1993, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

    Die Antragstellerin, die auf diese Instrumente im konkreten Fall durch den Erlass einer Veränderungssperre ab Dezember 2009 zurückgegriffen hat, weist zwar zutreffend darauf hin, dass das Bauvorhaben des Beigeladenen den - hier angenommen: gültigen(vgl. in dem Zusammenhang allgemein zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist; ebenso bereits Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, st. Rspr.) - Festsetzungen über die zulässige Art der baulichen Nutzung (§ 8 BauNVO 1990) des nach den auf der Planurkunde befindlichen Verfahrensvermerken im Oktober 2010, also vor der Erteilung der streitigen Baugenehmigung, bekannt gemachten (einfachen) Bebauungsplans "Industriering" widerspricht und von daher zu dem Zeitpunkt nicht (mehr) genehmigungsfähig gewesen wäre (§ 30 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB).
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 7/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

    Vielmehr ist im Grundsatz von der Verbindlichkeit der als Rechtsnorm (Satzung) erlassenen planerischen Festsetzungen auszugehen vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 - BRS 55 Nr. 189, und vom 31.7.2006 - 2 W 3/06 -.
  • OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

    Ein objektiver Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans in der Form des Änderungsbebauungsplans aus dem Jahre 1974 ergibt sich jedoch - wenn man von der Wirksamkeit des Bebauungsplans insoweit ausgeht - - vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - abgesehen von evidenten Gültigkeitsmängeln - regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist - aus dem Umstand, dass die Stadt A-Stadt gerade und auch nur hinsichtlich des das Baugrundstück bildenden Planbereichs und des sich nördlich an das Anwesen Nr. 9 anschließenden Geländes (heute Parzelle Nr. 118/14) von der ihr durch § 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Flächen festzusetzen, auf denen nur eine bestimmte der in der offenen Bauweise zulässigen Hausformen errichtet werden darf.
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen

    Vielmehr ist im Grundsatz von der Verbindlichkeit der als Rechtsnorm (Satzung) erlassenen planerischen Festsetzungen auszugehen vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 - BRS 55 Nr. 189, und vom 31.7.2006 - 2 W 3/06 -.
  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Auch wenn für das Eilrechtsschutzverfahren dazu noch keine abschließende Feststellung getroffen werden kann, erscheint es ferner zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Baugenehmigung vom 9.2.2010 beziehungsweise das dadurch zugelassene Bauvorhaben unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Aspekt einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung durch den Anlieferverkehr für den Einzelhandelsbetrieb gegen (sonstige) zum Schutz der Grundstücksnachbarn getroffene Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt oder das für den qualifiziert beplanten Bereich dem § 15 Abs. 1 BauNVO (1990) zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme verletzt.
  • OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 8/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 B 11083/10

    Bauarbeiten am Koblenzer Zentralplatz dürfen weitergehen

  • VG Saarlouis, 30.09.2005 - 5 F 24/05

    Beschränkung der Gebäude- und Wohnungszahl durch die Bebauungsplanfestsetzung

  • OVG Saarland, 25.06.1998 - 2 W 3/98

    Anforderungen an Rechtsschutzinteresse bei Antrag auf Aussetzung der sofortigen

  • OLG Bamberg, 23.05.1995 - 2 W 7/95

    Grundlagen des Verfahrens wegen der Anfechtung der Ehelichkeit; Voraussetzungen

  • VG Frankfurt/Oder, 30.03.2021 - 7 L 527/20

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Hannover, 15.07.2005 - 12 B 1322/05

    Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum;

  • VG Karlsruhe, 31.05.2005 - 7 K 509/05

    Bau des Fachmarktzentrums Cité ("Ufo") in Baden-Baden kann fortgesetzt werden

  • VG Göttingen, 28.04.2005 - 2 B 409/04

    Nachbarschutz gegen einen Verbrauchermarkt (Lidl) auf Grund vorhabenbezogenen

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