Rechtsprechung
OVG Saarland, 14.12.1993 - 2 R 46/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Genehmigungsfreiheit einer baulichen Anlage; Nutzungspotential; Außenbereich; Landwirtschaftlicher Betrieb; Abstandsflächen; Nachbarn
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.07.1990 - 2 K 40/89
- OVG Saarland, 11.08.1992 - 2 R 46/92
- VG Saarlouis, 27.08.1992 - 2 K 64/90
- OVG Saarland, 14.12.1993 - 2 R 46/92
Papierfundstellen
- BRS 55 Nr. 83
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Saarland, 08.06.1993 - 2 R 15/92
Genehmigungsfreiheit; Bauvorbescheid; Ausnahmefall; Pacht; Landwirtschaftlicher …
Auszug aus OVG Saarland, 14.12.1993 - 2 R 46/92
Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Genehmigungsfreiheit einer baulichen Anlage (Urteil vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 -).
- OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93
Bauvorhaben; Außenbereich; Pachtgelände; Landwirtschaftlicher Betrieb; …
Teils ergänzend, teils wiederholend ist in diesem Zusammenhang aus Anlass des Berufungsvorbringens auszuführen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch der Senat folgt, schließt ein ausschließliches oder überwiegendes Angewiesensein auf Pachtgelände für eine landwirtschaftliche Betätigung auch bei Nebenerwerbsstellen die Annahme eines auf Dauer gesicherten Betriebsbestandes in aller Regel aus (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 3.11.1972, E 41, 138, 144; Beschluss vom 3.2.1989, BRS 49 Nr. 92; OVG des Saar1andes, Urteile vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - und vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 -).Bei diesen Gegebenheiten scheidet die Einstufung der landwirtschaftlichen Betätigung des Klägers als landwirtschaftlicher Betrieb und damit die Anwendbarkeit von § 89 Nr. 15 LBO 1974 auf das von ihm im Jahre 1977 errichtete Stall- und Scheunengebäude aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil des Senats vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - zu einer Islandponyzucht mit 10 Tieren und 2 Pensionspferden auf Pachtland; Urteil vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 - zu einer Schafzucht bei lediglich geringem Eigenlandanteil).
Ungeachtet dieser konkreten Nutzung stellt sich das Gebäude jedoch nach dem insoweit wesentlichen "objektiven Nutzungspotential" aufgrund seiner Ausgestaltung nicht als bloßer, auf die Gewährung von vorübergehendem Witterungsschutz ausgelegter und durch diese Zweckbestimmung auch abschließend geprägter offener Weideunterstand, sondern als Stall mit sieben Einstellboxen dar, der auch eine dauerhafte Unterbringung von Pferden zulässt (vgl. zur Beachtlichkeit der objektiv gegebenen Nutzungsmöglichkeiten Urteile des Senats vom 20.9.1985 - 2 R 126/84 - und vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 - jeweils im Zusammenhang mit den §§ 89 Nr. 15 LBO 1974, 57 Abs. 1 Nr. 1 b LBO 1988; Beschluss vom 30.3.1987 - 2 R 468/85 - zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 8 B 10256/04
Baurecht; Baueinstellung; Baueinstellungsverfügung; Viehunterstand; …
Die Behauptung einer derartigen Zweckbestimmung genügt nur dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie ihre Entsprechung in dem objektiv vorhandenen Nutzungspotential des Gebäudes findet (Saarl. OVG, Urteil vom 14. Dezember 1993, BRS 55 Nr. 83). - OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1995 - 1 L 156/94
Nachhaltigkeit; Baumschule; Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb
Insofern ist der Stall nicht als nur einfache Unterstellmöglichkeit gegen vorübergehende Witterungseinflüsse (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 14.12.1993 - 2 R 46/92 -, BRS 55 Nr. 83), sondern als der Tierhaltung dienendes Hauptgebäude zu betrachten.