Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.12.1993 - 2 R 46/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12558
OVG Saarland, 14.12.1993 - 2 R 46/92 (https://dejure.org/1993,12558)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 (https://dejure.org/1993,12558)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 2 R 46/92 (https://dejure.org/1993,12558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,12558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigungsfreiheit einer baulichen Anlage; Nutzungspotential; Außenbereich; Landwirtschaftlicher Betrieb; Abstandsflächen; Nachbarn

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 55 Nr. 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Saarland, 08.06.1993 - 2 R 15/92

    Genehmigungsfreiheit; Bauvorbescheid; Ausnahmefall; Pacht; Landwirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 14.12.1993 - 2 R 46/92
    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Genehmigungsfreiheit einer baulichen Anlage (Urteil vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 -).
  • OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93

    Bauvorhaben; Außenbereich; Pachtgelände; Landwirtschaftlicher Betrieb;

    Teils ergänzend, teils wiederholend ist in diesem Zusammenhang aus Anlass des Berufungsvorbringens auszuführen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch der Senat folgt, schließt ein ausschließliches oder überwiegendes Angewiesensein auf Pachtgelände für eine landwirtschaftliche Betätigung auch bei Nebenerwerbsstellen die Annahme eines auf Dauer gesicherten Betriebsbestandes in aller Regel aus (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 3.11.1972, E 41, 138, 144; Beschluss vom 3.2.1989, BRS 49 Nr. 92; OVG des Saar1andes, Urteile vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - und vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 -).

    Bei diesen Gegebenheiten scheidet die Einstufung der landwirtschaftlichen Betätigung des Klägers als landwirtschaftlicher Betrieb und damit die Anwendbarkeit von § 89 Nr. 15 LBO 1974 auf das von ihm im Jahre 1977 errichtete Stall- und Scheunengebäude aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil des Senats vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - zu einer Islandponyzucht mit 10 Tieren und 2 Pensionspferden auf Pachtland; Urteil vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 - zu einer Schafzucht bei lediglich geringem Eigenlandanteil).

    Ungeachtet dieser konkreten Nutzung stellt sich das Gebäude jedoch nach dem insoweit wesentlichen "objektiven Nutzungspotential" aufgrund seiner Ausgestaltung nicht als bloßer, auf die Gewährung von vorübergehendem Witterungsschutz ausgelegter und durch diese Zweckbestimmung auch abschließend geprägter offener Weideunterstand, sondern als Stall mit sieben Einstellboxen dar, der auch eine dauerhafte Unterbringung von Pferden zulässt (vgl. zur Beachtlichkeit der objektiv gegebenen Nutzungsmöglichkeiten Urteile des Senats vom 20.9.1985 - 2 R 126/84 - und vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 - jeweils im Zusammenhang mit den §§ 89 Nr. 15 LBO 1974, 57 Abs. 1 Nr. 1 b LBO 1988; Beschluss vom 30.3.1987 - 2 R 468/85 - zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 8 B 10256/04

    Baurecht; Baueinstellung; Baueinstellungsverfügung; Viehunterstand;

    Die Behauptung einer derartigen Zweckbestimmung genügt nur dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie ihre Entsprechung in dem objektiv vorhandenen Nutzungspotential des Gebäudes findet (Saarl. OVG, Urteil vom 14. Dezember 1993, BRS 55 Nr. 83).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1995 - 1 L 156/94

    Nachhaltigkeit; Baumschule; Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb

    Insofern ist der Stall nicht als nur einfache Unterstellmöglichkeit gegen vorübergehende Witterungseinflüsse (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 14.12.1993 - 2 R 46/92 -, BRS 55 Nr. 83), sondern als der Tierhaltung dienendes Hauptgebäude zu betrachten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht