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   VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94   

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https://dejure.org/1995,2295
VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94 (https://dejure.org/1995,2295)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.1995 - 3 S 3538/94 (https://dejure.org/1995,2295)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 3 S 3538/94 (https://dejure.org/1995,2295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Garage - Beurteilung der zu erwartenden Lärmbelastung für ein Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefgarage im allgemeinen und reinen Wohngebiet zulässig? (IBR 1995, 538)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 254
  • VBlBW 1996, 143
  • DVBl 1996, 266
  • BRS 57 Nr. 167
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94
    Abweichungen von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans können Nachbarn aber nur dann abwehren, wenn sie als Folge der Abweichung mit - gemessen an den Maßstäben des Rücksichtnahmegebotes - unzumutbaren nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen rechnen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.1986, BauR 1987, 70; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.02.1993 - 3 S 2431/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1987 - 8 S 2705/87

    Fehlender Nachbarschutz bei in einem Mischgebiet festgesetzten nicht überbaubaren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94
    Demgegenüber kommt bei vorderen (straßenseitigen) Baugrenzen ein Nachbarschutz regelmäßig nicht in Betracht, weil derartige Festsetzungen nur der einheitlichen Gestaltung des straßenseitigen Bereiches oder der Freihaltung von Flächen für die Straßenerweiterung dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.1992 - 5 S 1475/92 -, VBlBW 1993, 351 und Urt. v. 17.12.1987 - 8 S 2705/87 -, BRS 48 Nr. 168).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1655/93

    Befreiung nach BauGB § 31 nur bei Erforderlichkeit der Abweichung vom

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofes haben Baugrenzen regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (vgl. d. Beschluß des erkennenden Senats v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -, BWGZ 1994, 370, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 1475/92

    Keine nachbarschützende Wirkung der straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94
    Demgegenüber kommt bei vorderen (straßenseitigen) Baugrenzen ein Nachbarschutz regelmäßig nicht in Betracht, weil derartige Festsetzungen nur der einheitlichen Gestaltung des straßenseitigen Bereiches oder der Freihaltung von Flächen für die Straßenerweiterung dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.1992 - 5 S 1475/92 -, VBlBW 1993, 351 und Urt. v. 17.12.1987 - 8 S 2705/87 -, BRS 48 Nr. 168).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94
    Denn alle nachbarlichen Belange, auf die im Zusammenhang mit der Genehmigung von Stellplätzen bauplanungsrechtlich Rücksicht zu nehmen ist, sind bereits durch die bauordnungsrechtliche Bestimmung des § 39 Abs. 7 LBO abgedeckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223; Beschl. des erkennenden Senates v. 15.09.1994 - 3 S 1866/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17

    Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Wohngebiet - Störungen durch Garagen

    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten, dem Spitzenpegelkriterium und der von ihr definierten Vorbelastung bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (Bestätigung d. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275 ff. und Beschl. v. 20.7.1995 - 3 S 3538/94 - VBlBW 1996, 143 ff.).

    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275 ff. und Beschl. v. 20.7.1995 - 3 S 3538/94 - VBlBW 1996, 143 ff.).

  • VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11

    Baugenehmigung nach bestandskräftigem Bauvorbescheid; Lärm durch Bau einer

    Welche Folgerungen sich aus ihrer Anwendung für den konkreten Fall im einzelnen ziehen lassen, bleibt der tatrichterlichen Würdigung vorbehalten ( zur vergleichbaren Problematik im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots siehe BVerwG, Urteil vom 27.08.1998, NVwZ 1999, 523, und Beschluss vom 13.12.2007, NVwZ 2008, 426; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, a.a.O.; zur modifizierenden Anwendung der TA-Lärm bei der Beurteilung von Lärm einer Tiefgarage vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, NVwZ-RR 1996, 254; vgl. auch Dürr, a.a.O., § 34 RdNr. 45 ).

    Vor allem aber übersehen sie, dass es in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der die Kammer folgt, anerkannt ist, dass das u. a. in der TA-Lärm enthaltene Spitzenpegelkriterium auf den durch die zugelassene Wohnnutzung in allgemeinen und reinen Wohngebieten verursachten Parklärm keine Anwendung finden kann, weil in diesen Gebieten die Errichtung von Stellplätzen und Garagen sonst regelmäßig unzulässig wäre, was der Wertung in § 12 Abs. 2 BauNVO, wonach diese Anlagen in diesen Gebieten für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf generell zulässig sind, widerspräche ( so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, a.a.O. ).

    Demgegenüber fallen die wenigen nächtlichen Fahrbewegungen, die bei der genehmigten Stellplatzanlage von 12 Stellplätzen zu erwarten sind und die sich bei der im Baurecht gebotenen typisierender Betrachtungsweise auf der Grundlage der bereits erwähnten Parkplatzlärmstudie und der ergänzenden Stellungnahme des schallschutztechnischen Sachverständigen vom 11.01.2011 auf knapp zwei pro Nacht belaufen, zumindest nicht derart ins Gewicht, dass sie als unzumutbar anzusehen wären ( vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, a.a.O.; dort ist in Bezug auf eine Tiefgarage mit 19 Stellplätzen in einem WA ausgeführt, dass angesichts der geringen Anzahl der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen eine erhebliche Störung der Nachtruhe nicht zu befürchten sei ).

    Denn alle nachbarlichen Belange, auf die im Zusammenhang mit der Genehmigung von Stellplätzen bauplanungsrechtlich Rücksicht zu nehmen ist, sind bereits durch die bauordnungsrechtliche Bestimmung des § 37 Abs. 7 LBO abgedeckt ( vgl. zur entspr. Vorgängerregelung in § 39 Abs. 7 LBO a. F. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, a.a.O., m.w.N.; ebenso in Bezug auf das rheinland-pfälzische Landesrecht OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, a.a.O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit auf die Rechtsprechung des VGH BW (Beschl. v. 20.07.1995 - 3 S 3538/94 -, DVBl 1996, 266) verwiesen, wonach hinsichtlich der aufgrund der zugelassenen Wohnnutzung bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze das Spitzenpegelkriterium außer Betracht bleiben müsse.
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