Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11048
OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94 (https://dejure.org/1995,11048)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.1995 - 1 L 89/94 (https://dejure.org/1995,11048)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 1 L 89/94 (https://dejure.org/1995,11048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 338/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94

Papierfundstellen

  • BRS 57 Nr. 199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94
    Der Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung findet seine Grundlage neben einem möglichen Eigentum auch in dem Recht auf Entfaltungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG und setzt insoweit ein Recht an dem Grundstück nicht voraus (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 23.03.1973 - IV C 49.71 -, BRS 27 Nr. 130; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Loseblattausgabe, Art. 74 Rdnr. 26).

    So wird das Sachbescheidungsinteresse für die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens dann verneint, wenn der Bauantragsteller aus Gründen, die außerhalb des von ihm geplanten Bauvorhabens liegen, an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert und deshalb die beantragte Genehmigung für ihn "ersichtlich nutzlos" wäre (BVerwG, Urt. v. 23.03.1973, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1982 - 11 A 783/81
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94
    Im Baugenehmigungsverfahren werden daher grundsätzlich keine privatrechtlichen Rechtspositionen überprüft und privatrechtliche Positionen berechtigen oder verpflichten die Bauaufsichtsbehörde in der Regel nicht, die Baugenehmigung wegen solcher privaten Rechte zu versagen oder auch nur einzuschränken (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.03.1982 - 11 A 783/81 -, BRS 39 Nr. 158).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94
    Die Bauaufsichtsbehörde sei berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses zu versagen, wenn außer Zweifel stehe, daß der Antragsteller nicht nur vorübergehend von ihr keinen Gebrauch machen könne, weil dem rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen würden (Grosse-Suchsdorf/ Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, Kommentar, 5. Aufl. 1992, § 75 NBauO Rdnr. 22; siehe auch BVerwG, Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 18.87 -, BRS 49 Nr. 160).
  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63

    Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94
    Die Situation in dem Verhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten ist auch nicht so eindeutig wie in der Fallgestaltung, über die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 1964 (- I C 130/63 -, NJW 1965, 551) zu entscheiden hatte und dort zu dem Ergebnis gelangt ist, daß die Baugenehmigungsbehörde den Bauantrag ohne Prüfung der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens ablehnen dürfe, wenn rechtskräftig entschieden sei, daß aus zivilrechtlichen Gründen das Grundstück nicht gebaut werden dürfe.
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94
    Das Verwaltungsgericht hat hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hingewiesen, wonach der Bauherr nach einem bestandskräftig abgelehnten Bauantrag nicht gehindert ist, einen neuen Bauantrag zu stellen (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 06.06.1975 - IV C 15.73 -, BRS 29 Nr. 168; Boeddinghaus/Hahn, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 70 Rdnr. 16).
  • VGH Hessen, 04.12.2008 - 4 A 882/08

    Untätigkeitsklage auf Zurückweisung des Nachbarwiderspruchs; Einfügen eines 

    Wie sich aus § 64 Abs. 5 HBO(, wonach die Baugenehmigung unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt wird,) ergibt, kann die Behörde auch bei fehlender Eigentümerstellung des Antragstellers die Baugenehmigung (Bauvoranfrage) mit dem Verweis auf ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse aber nur versagen, wenn deren fehlender Nutzen für den Antragsteller offensichtlich ist (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.06.1995 - 1 L 89/94 - BRS 57 Nr. 199).
  • VG Düsseldorf, 06.08.2007 - 4 K 2476/07

    Verlangung der Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des

    So Heintz in Gädtke/Temme/Heintz, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 10. Auflage, § 69 Rdnr. 89; vgl. zur entsprechenden Gesetzeslage in Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 1 L 89/94 -, BRS 57 Nr. 199.

    vgl. zur entsprechenden Gesetzeslage in Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 1 L 89/94 -, BRS 57 Nr. 199; anders offenbar die Landesbauordnung in Baden-Württemberg, derzufolge die Behörde den Bauantrag nach pflichtgemäßem Ermessen zurückweisen kann, wenn der Bauherr den behördlich geforderten Nachweis nicht innerhalb einer ihm dafür gesetzten Frist erbracht hat (dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 1990 - 8 S 2244/90 -, BRS 50 Nr. 161).

    Es spricht zweierlei dafür, dass die Bauaufsichtsbehörde unter solchen formalen und damit gewissermaßen zugleich erleichterten Voraussetzungen einen Bauantrag in der Regel, d. h. vorbehaltlich zuwiderlaufender besonderer Umstände des Einzelfalles - vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 1 L 89/94 -, BRS 57 Nr. 199 (Bauherr als Eigentümer des Gebäudes, nicht des Grundstücks) - mit der Begründung ablehnen darf, der Erteilung der Baugenehmigung stehe der verfahrensrechtliche Versagungsgrund fehlenden Sachbescheidungsinteresses entgegen.

    vgl. in diesem Sinne Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 27. Juni 1995 1 L 89/94 , BRS 57 Nr. 199.

    So BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - IV C 49.71 -, BRS 27 Nr. 130 (Hervorhebungen durch das erkennende Gericht); vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 15. Oktober 1981 - Bf II 73/80 -, BRS 38 Nr. 176 und Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 1 L 89/94 -, BRS 57 Nr. 199.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15

    Bauvorbescheid für Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch

    OVG, Urteil vom 27.06.1995 - 1 L 89/94 -, Rn. 59 ff. bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2020 - 1 LB 1/18

    Genehmigung von Hähnchenmastanlagen; hinzutretende kumulierende Vorhaben;

    OVG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 1 L 89/94 -, Rn. 59, juris; Möller/Bebensee, Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2016, 1.
  • VG Frankfurt/Main, 07.06.2011 - 8 K 772/11

    Zur Versagung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    OVG, ; Urteil vom 27.06.1995 - 1 L 89/84 -, NuR 1996, 478 = BRS 57 Nr. 199; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 22.10.2008 - 8 A 10942/08 -, BauR 2009, 799 = BRS 73 Nr. 147; Hornmann, a.a.O., § 64 Rn. 85c).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 LB 6/13

    Erteilung einer Baugenehmigung an Verkäufer eines Hausgrundstücks; geschlossene

    Das wäre nur anders zu beurteilen, wenn der Bauantragsteller an der begehrten Baugenehmigung keinerlei Interesse mehr haben könnte (vgl. Urt. des Senats vom 27.06.1995, 1 L 89/94, SchlHA 1995, 324 ff.).
  • VG Trier, 12.07.2006 - 5 K 178/06

    Wasserrechtliche Genehmigung für Steganlage an einem Gewässer.

    Einen wirksamen Antrag kann daher auch eine Person stellen, die nicht Eigentümer eines Grundstückes ist und eine derartige Person kann ebenso grundsätzlich auch eine Anlagengenehmigung erhalten (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.06.1995, Az. 1 L 89/94).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96

    Nachbarantrag gegen Mobilfunk-Basisstation; Elektrosmog; Mobilfunk

    Die Schutzwürdigkeit der Position des Inhabers einer Baugenehmigung unterscheidet sich ebenfalls nicht danach, ob er zugleich Grundstückseigentümer ist oder nicht; ersterenfalls ist er durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt, letzterenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.6.1995 - 1 L 89/94 -, Die Gemeinde 1996, 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht