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   VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94   

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VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94 (https://dejure.org/1995,1717)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.1995 - 3 S 3125/94 (https://dejure.org/1995,1717)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 (https://dejure.org/1995,1717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen im Wege einer Ausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 402
  • BRS 57 Nr. 86
  • ZfBR 1995, 219
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Die Ausfertigung eines Bebauungsplans unter dem Datum seines Inkrafttretens (§ 12 BauGB) ist verspätet und führt zu einem Verkündungsmangel (wie NK-Urteil vom 24.11.1993 - 3 S 1631/91 -).

    Dies würde wegen verspäteter Ausfertigung zu einer fehlerhaften Verkündung des Bebauungsplans führen (zu dieser Problematik vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993 - 3 S 1631/91 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.8.1989, BRS 49, Nr. 28 sowie Bay.VGH, Urteil vom 25.2.1993, NVwZ 1994, 88).

    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Gemeinderatsprotokolle "ausfertigungsgeeignet" sein können, wird zwar unterschiedlich beantwortet (zu den Bedenken bezüglich dieser Praxis vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993, a.a.O. sowie Urteil vom 30.3.1993 - 5 S 3056/92 - zur Gegenmeinung vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1990, VBlBW 1991, 198 sowie teilweise VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.9.1987 - 10 S 1596/87 -, BWGZ 1987, 86).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 3 S 3153/94

    Zulässigkeit "nicht störender" Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Denn sie haben einen Anspruch darauf, daß von der nachbarschützenden hinteren Baugrenze zu ihren Lasten nur im Wege einer rechtsfehlerfreien Ausnahme abgewichen wird (vgl. Beschluß des Senats vom 18.1.1995 - 3 S 3153/94 - sowie BVerwG, Urteil vom 6.10.1989, BVerwGE 82, 345 f., 348: zu § 31 Abs. 2 BauGB).

    Die Ausnahme darf nicht dazu dienen, den Bebauungsplan in nicht unerheblichem Umfang außer Kraft zu setzen oder zu ändern, sie erlaubt keine (faktischen) Umplanungen, sondern nur Randkorrekturen des Bebauungsplans (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.1.1995, a.a.O. u.v. 1.6.1994 - 5 S 1280/94 - sowie Brügelmann/Dürr, a.a.O., § 31 RdNr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1045/93

    Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Der Anbau überschreitet vor allem die im Bebauungsplan festgesetzte hintere (nördliche) Baugrenze erheblich, nämlich um etwa 3 m. Dieser Baugrenze kommt zugunsten des Grundstücks der Antragsteller nachbarschützende Wirkung zu, soweit dieses Grundstück ihre rechtwinklig gegenüberliegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -).

    Wie im Regelfall (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - sowie Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, NJW 1992, 160, vom 11.2.1993 - 5 S 2313/92 -, VBlBW 1993, 470 und vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -) ist auch hier davon auszugehen, daß mit der Baugrenze außer gestalterischen Absichten auch eine Freihaltung der rückwärtigen Grundstücksbereiche bezweckt wird, um den Grundstückseigentümern wechselseitig ein Mindestmaß an Grünflächen und Erholungsfreiflächen (Wohnaußenbereich) zu sichern.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1989 - 8 S 2295/88

    Ausfertigung von Bebauungsplänen; Behebung von Verfahrensfehlern; eingeschränkte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Denn der Gemeinderat der Stadt ... könnte die (wegen verspäteter Ausfertigung) fehlerhafte Verkündung nach § 215 Abs. 3 BauGB jederzeit nachholen und den Bebauungsplan dabei grundsätzlich auch rückwirkend erneut in Kraft setzen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluß vom 24.5.1989, BRS 49 Nr. 25; Beschluß vom 23.6.1992, BRS 54 Nr. 22; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.1.1989 - 8 S 2295/88 -, BRS 49 Nr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1991 - 2 S 1599/90

    Haftung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Gemeinderatsprotokolle "ausfertigungsgeeignet" sein können, wird zwar unterschiedlich beantwortet (zu den Bedenken bezüglich dieser Praxis vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993, a.a.O. sowie Urteil vom 30.3.1993 - 5 S 3056/92 - zur Gegenmeinung vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1990, VBlBW 1991, 198 sowie teilweise VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.9.1987 - 10 S 1596/87 -, BWGZ 1987, 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 5 S 3056/92

    Zu den Anforderungen an die Ausfertigung gemeindlicher Gestaltungssatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Gemeinderatsprotokolle "ausfertigungsgeeignet" sein können, wird zwar unterschiedlich beantwortet (zu den Bedenken bezüglich dieser Praxis vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993, a.a.O. sowie Urteil vom 30.3.1993 - 5 S 3056/92 - zur Gegenmeinung vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1990, VBlBW 1991, 198 sowie teilweise VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.9.1987 - 10 S 1596/87 -, BWGZ 1987, 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1994 - 5 S 1280/94

    Notwendigkeit der Grenzbebauung bei Zulassung offener Bauweise im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Die Ausnahme darf nicht dazu dienen, den Bebauungsplan in nicht unerheblichem Umfang außer Kraft zu setzen oder zu ändern, sie erlaubt keine (faktischen) Umplanungen, sondern nur Randkorrekturen des Bebauungsplans (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.1.1995, a.a.O. u.v. 1.6.1994 - 5 S 1280/94 - sowie Brügelmann/Dürr, a.a.O., § 31 RdNr. 10).
  • VGH Bayern, 25.02.1993 - 23 B 90.931
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Dies würde wegen verspäteter Ausfertigung zu einer fehlerhaften Verkündung des Bebauungsplans führen (zu dieser Problematik vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993 - 3 S 1631/91 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.8.1989, BRS 49, Nr. 28 sowie Bay.VGH, Urteil vom 25.2.1993, NVwZ 1994, 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2313/92

    Nachbarschützende Wirkung von Baulinien und Baugrenzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Wie im Regelfall (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - sowie Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, NJW 1992, 160, vom 11.2.1993 - 5 S 2313/92 -, VBlBW 1993, 470 und vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -) ist auch hier davon auszugehen, daß mit der Baugrenze außer gestalterischen Absichten auch eine Freihaltung der rückwärtigen Grundstücksbereiche bezweckt wird, um den Grundstückseigentümern wechselseitig ein Mindestmaß an Grünflächen und Erholungsfreiflächen (Wohnaußenbereich) zu sichern.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Wie im Regelfall (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - sowie Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, NJW 1992, 160, vom 11.2.1993 - 5 S 2313/92 -, VBlBW 1993, 470 und vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -) ist auch hier davon auszugehen, daß mit der Baugrenze außer gestalterischen Absichten auch eine Freihaltung der rückwärtigen Grundstücksbereiche bezweckt wird, um den Grundstückseigentümern wechselseitig ein Mindestmaß an Grünflächen und Erholungsfreiflächen (Wohnaußenbereich) zu sichern.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90

    Zur nachbarschützenden Wirkung von Baulinien und Baugrenzen zum Nachbargrundstück

  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Der Ansicht des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Beschluß vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 - (VBlBW 1995, 402), daß die Ausfertigung eines Bebauungsplans unter dem Datum seines Inkrafttretens verspätet und ein Verkündungsmangel sei, sei nicht zu folgen.

    Nicht aus rechtlichen, sondern aus tatsächlichen Gründen dürfte deshalb der Auffassung des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 - VBlBW 1995, 402; ebenso Brügelmann/Gierke, BauGB, § 10 Rn. 272) zu folgen sein, daß eine Planausfertigung unter dem Datum seines Inkrafttretens - im Regelfall - verspätet ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2021 - 8 A 11487/20

    Umfang der Festsetzungsermächtigung in BauNVO § 23 Abs 5 S 1

    Die klägerseits hierfür angeführte und oben bereits in Bezug genommene Kommentarstelle ("Es kann angeordnet werden, dass Anlagen nach Satz 1 und/oder nach Satz 2 nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig sind") bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - 3 S 3125/94, juris - dieses wiederum verhält sich schon gar nicht zu der Frage, ob auch eine positive Zulassungsentscheidung möglich ist.

    Es handelt sich bei § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO um eine gesetzlich uneingeschränkte "Kann"-Vorschrift, die der zuständigen Behörde einen verhältnismäßig weiten Ermessensspielraum einräumt, innerhalb dessen sie die Interessen des Bauherrn, der Nachbarn und der Allgemeinheit in Bezug auf die Anlage "frei" unter- und gegeneinander abwägen kann, ohne durch die Planfestsetzung in einer bestimmten Richtung präjudiziert zu sein (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

    Denn die Festlegung des Datums der Ausfertigung auf einen bestimmten Tag ist nicht notwendig; es reicht aus, wenn feststeht, dass die Ausfertigung spätestens vor der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.01.1995 - 3 S 3125/94 -, VBlBW 1995, 402 und Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 3064/88 -, VBlBW 1991, 19, 20 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 09.05.1996, NwWZ-RR 1996, 630).
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