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   VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97   

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VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97 (https://dejure.org/1997,2521)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 (https://dejure.org/1997,2521)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 5 S 1596/97 (https://dejure.org/1997,2521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bebauungsplanfestsetzung - planungsrechtlich nicht überbaubare Grundstücksfläche; nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßgikeit der Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Doppelgarage auf einem Wohnhausgrundstück; Ausschluss einer Genehmigung einer Garage auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche bei Ausweisung von Garagenflächen auf einem anderen Teil des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 4; BauNVO § 23 Abs. 5
    Festsetzungen über den Ausschluß von Garagen in einem Bebauungsplan; Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze

  • rechtsportal.de

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 4 ; BauNVO § 23 Abs. 5
    Festsetzungen über den Ausschluß von Garagen in einem Bebauungsplan; Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 521
  • BRS 59 Nr. 126
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1989 - 5 S 3379/88

    Garage außerhalb überbaubarer Grundstücksfläche; Zufahrt über Fußweg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan, die die Zulassung von Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausschließen, können auch allein durch zeichnerische Ausweisungen erfolgen, sofern sich ihnen eindeutig ein entsprechender Wille des Satzungsgebers entnehmen läßt (Bestätigung von VGH Bad-Württ, Urt v 11.05.1989 - 5 S 3379/88 -, VBlBW 1990, 145).

    Nach der Rechtsprechung des Senats darf eine Garage nur dann nicht gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden, wenn dies in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans oder auf andere Weise eindeutig ausgeschlossen wird (Urt. v. 11.05.1989 - 5 S 3379/88 - VBlBW 1990, 145).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1967/94

    Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Eine Baugrenze entfaltet nachbarschützende Wirkung regelmäßig nur für die ihr rechtwinklig vorgelagerte Grundstücksfläche, nicht jedoch in ihrer gedachten Verlängerung (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 10.11.1994 - 3 S 1967/94).

    Nur in der rechtwinklig dieser Baugrenze vorgelagerten Fläche auf dem Baugrundstück vermittelt sie Nachbarschutz (entsprechend für den Fall der auf dem Baugrundstück abknickenden Baugrenze VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.11.1994 - 3 S 1967/94 -); daß ihr weiter südöstlich, gleichsam in gedachter Fortsetzung der Baugrenze in dieser Richtung, gleichfalls nachbarschützende Wirkung zukommen sollte, kann den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entnommen werden.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Wurde danach die angegriffene Baugenehmigung in dem hier zugunsten der Kläger unterstellten Fall allenfalls unter Verstoß gegen die nicht nachbarschützende Festsetzung des Bebauungsplans ''Hintere Teichäcker'' über die nicht überbaubare Grundstücksfläche erteilt, können die Kläger Nachbarschutz nur nach Maßgabe des ihnen hier in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB zukommenden Rücksichtnahmegebots beanspruchen (zu diesen Grundsätzen vgl. BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).

    Nach Lage der Akten spricht auch nichts dafür, daß dies selbst bei Berücksichtigung des hier wegen der nur entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB grundsätzlich höheren Gewichts der Nachbarinteressen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.10.1989, a.a.O., S. 348) im Ergebnis anders beurteilt werden müßte.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.01.1995 (3 S 3125/94 - VBlBW 1995, 402).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Hierzu hat bereits das Verwaltungsgericht auf die entsprechende Rüge der Kläger zutreffend ausgeführt, daß § 12 Abs. 2 BauNVO nicht grundstücksbezogen zu verstehen ist, es insoweit vielmehr auf den gebietsbezogenen Bedarf ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97

    Zulassung der Beschwerde - zum Darlegungserfordernis hinsichtlich der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Die Zulassungsanträge der Kläger müssen daher auch dann ohne Erfolg bleiben, wenn der Senat die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärte Frage, unter welchen Voraussetzungen ''ernstliche Zweifel'' i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 25.02.1997 - 5 S 352/97 - VBlBW 1997, 261 u. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298) zugunsten der Kläger in dem Sinne deutet, daß dies bereits dann der Fall ist, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs, dessen Zulassung begehrt wird, ebenso wahrscheinlich ist wie sein Mißerfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Eine Befreiung von der nach übereinstimmender Rechtsprechung der Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg regelmäßig Nachbarschutz zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn vermittelnden Baugrenze(vgl. Beschl. d. Senats v. 11.02.1993 - 5 S 2313/92 - VBlBW 1993, 470 u. Beschlüsse d. VGH Bad.-Württ., v. 23.07.1991 - 8 S 1606/91 - NVwZ 1992, 1060 sowie v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - BRS 55 Nr. 149) auf dem Baugrundstück gegenüber dem Grundstück der Kläger war für die Genehmigung der Doppelgarage nicht erforderlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 8 S 240/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des Nachbarn auf Abänderung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Die Kläger machen insoweit selbst nicht geltend, daß er zu ihren Lasten inhaltlich unrichtig sei; allein dies könnte für den Erfolg ihrer Nachbarklage von Bedeutung sein (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.1994 - 8 S 240/94 - VBlBW 1994, 313).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2313/92

    Nachbarschützende Wirkung von Baulinien und Baugrenzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    Eine Befreiung von der nach übereinstimmender Rechtsprechung der Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg regelmäßig Nachbarschutz zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn vermittelnden Baugrenze(vgl. Beschl. d. Senats v. 11.02.1993 - 5 S 2313/92 - VBlBW 1993, 470 u. Beschlüsse d. VGH Bad.-Württ., v. 23.07.1991 - 8 S 1606/91 - NVwZ 1992, 1060 sowie v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - BRS 55 Nr. 149) auf dem Baugrundstück gegenüber dem Grundstück der Kläger war für die Genehmigung der Doppelgarage nicht erforderlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 5 S 1233/90

    Festsetzung einer Gemeinschaftsgarage als Ausschlußregelung für die Bebaubarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
    In jener Entscheidung hat der Senat in der schlichten Festsetzung einer mehrere Garagen umfassenden Garagenanlage auf einem Grundstück im Plangebiet - anders als etwa bei der Festsetzung einer Gemeinschaftsanlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 09.04.1992 - 5 S 1233/90 - NVwZ-RR 1993, 68) - keine Festsetzung gesehen, die die Zulassung von Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen im übrigen eindeutig ausschließt; eine dem vorliegenden Fall vergleichbare Lage, die durch Ausweisung von konkreten Flächen für Garagen und Stellplätze nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BBauG auf jedem Grundstück gekennzeichnet ist, lag jener Entscheidung des Senats mithin nicht zugrunde.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97

    Baugenehmigung bei Widersprüchen zwischen Maßangaben und Bauzeichnungen in

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1655/93

    Befreiung nach BauGB § 31 nur bei Erforderlichkeit der Abweichung vom

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    53 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs entfalten indes seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten der ihnen gegenüberliegenden Nachbargrundstücke (vgl. Beschlüsse vom 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112, und vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -, BRS 59 Nr. 126).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Der von einer solchen Baugrenze vermittelte Drittschutz ist allerdings auf die Fläche begrenzt, die dieser Baugrenze unmittelbar rechtwinklig vorgelagert ist (Senatsbeschlüsse vom 22.08.2011 - 8 S 2156/11 - und vom 06.03.2001 - 8 S 425/01, 8 S 575/01 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 - BauR 1998, 521 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2003 - 8 S 1098/03

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg entfalten zwar seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien regelmäßig diese Wirkung zugunsten der ihnen gegenüber liegenden Nachbargrundstücke (vgl. Beschluss vom 1.10.1999 - 5 S 2014/99 - VBlBW 2000, 112; Beschluss vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 - BRS 59 Nr. 126 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 6).
  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2011 - 8 K 3785/10

    Nichtige Baugenehmigung für ein Hochhaus wegen nichtiger Befreiung

    Zwar ist diese Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche jedenfalls für die parallel zur G-Straße verlaufende Baugrenze mangels entgegenstehender Anhaltspunkte in diesem Bebauungsplan nicht nachbarschützend (grdl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -, BauR 1998, 521 = BRS 59 Nr. 126).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der sich die Kammer vollumfänglich anschließt, entfalten seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten der ihnen jeweils gegenüberliegenden Nachbargrundstücke (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, VBlBW 2019, 421; Urt. v. 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, DVBl. 2012, 508; Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112; Beschl. v. 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -, BRS 59 Nr. 126).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22

    Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs entfalten seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien zwar regelmäßig nachbarschützende Wirkung, aber grundsätzlich nur zugunsten der ihnen gegenüberliegenden Nachbargrundstücke (vgl. Senatsbeschl. v. 30.6.2015 - 3 S 901/15 - juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.4.2019 - 8 S 1527/17 - juris Rn. 53; Beschl. v. 1.10.1999 - 5 S 2014/99 - VBlBW 2000, 112; Beschl. v. 23.10.1997 - 5 S 1596/97 - BRS 59 Nr. 126).
  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 15 CS 15.2451

    Beseitigungsanordnung für einen Carport

    So kann auch aus der Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baulinien und Baugrenzen verbunden mit der Festsetzung von Gemeinschaftsanlagen für Stellplätze und Garagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB folgen, dass der Bebauungsplan Einzelgaragen und Einzelstellplätze auf den Baugrundstücken ausnahmslos ausschließt (vgl. BayVGH, B. v. 16.5.1983 - 14.B-1294/79 - BayVBl. 1983, 593/594; VGH BW, U. v. 11.5.1989 - 5 S 3379/88 - BRS 49 Nr. 137 = juris Rn. 18; B. v. 9.4.1992 - 5 S 1233/90 - ZfBR 1992, 239 = juris Leitsatz und Rn. 19; B. v. 23.10.1997 - 5 S 1596/97 - BauR 1998, 521; Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 23 Rn. 24; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 23 BauNVO Rn. 58; offen gelassen in BVerwG, B. v. 16.2.1998 - 4 B 2/98 - NVwZ 1998, 1066 = juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2006 - 3 S 906/06

    Sofortige Vollziehbarkeit von bauaufsichtlichen Zulassungen; Festsetzungen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs können Baugrenzen nachbarschützende Wirkung regelmäßig nur für die ihnen rechtwinklig vorgelagerten Grundstücksflächen, nicht jedoch in ihrer gedachten Verlängerung entfalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -, BauR 1998, 521; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1967/94 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07

    Nachbarschützende Wirkung der in einem Bebauungsplan festgesetzten rückwärtigen

    VGH, etwa Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 5 S 1596/97 -, BRS 59 Nr. 126 (vgl. in diesem Zusammenhang umfänglich und differenzierend auch Schmaltz, Zur drittschützenden Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes in: Planung und Plankontrolle, Otto Schlichter zum 65. Geburtstag 1995, insbesondere S. 595 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 S 781/01

    Angrenzerbenachrichtigung über Bauvoranfrage - Bestimmtheit

    Die westliche Baugrenze, die dem Grundstück des Klägers gegenüber liegt, dient nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs auch dem Schutz des Klägers (vgl. Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, vom 10.11.1994 - 3 S 1967/94 - und vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2011 - 8 S 2156/11

    Vermutungsregel über die Bedeutung einer Baugrenze

  • VG München, 17.10.2011 - M 8 K 10.5297

    Baugrenze; Stellplatz; isolierte Zulassung; isolierte Befreiung

  • VG Lüneburg, 23.07.2013 - 2 B 21/13

    Allgemeines Wohngebiet; Aussetzungsantrag; Baubeginn; Baugebiet; Baugrenze;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2003 - 3 S 991/03
  • VG Aachen, 26.08.2008 - 5 K 271/07
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