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   VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96   

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VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96 (https://dejure.org/1996,2806)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.1996 - 3 S 2913/96 (https://dejure.org/1996,2806)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 1996 - 3 S 2913/96 (https://dejure.org/1996,2806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Genehmigung eines der Gebietsversorgung dienenden Ladens oder nicht störenden Handwerksbetriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschränkbarkeit der Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs auf einzelne Teile einer Baugenehmigung; Baurecht: Nutzungsbeschränkung hinsichtlich des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 47 (Ls.)
  • BRS 59 Nr. 166
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95

    Lokal in einem allgemeinen Wohngebiet - Hinweis auf den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
    Dies erfordert indes nicht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers in vollem Umfang wiederherzustellen, denn wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 16.1.1996 - 3 S 3417/95 (BauR 1996, 373) - dargelegt hat, kann ungeachtet der objektiven Teilbarkeit der Baugenehmigung die Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch das Gericht auf einzelne Teile der Baugenehmigung beschränkt werden, sofern dem nicht Gründe effektiven Rechtsschutzes etwa betroffener Nachbarn entgegenstehen.

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 16.1.1996 (aaO) bezüglich der der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften entschieden hat, muß angesichts der von der Baugenehmigung ausgehenden Legalisierungswirkung sich aus ihr selbst, dem Baugesuch oder aus sonstigen objektiven Umständen ergeben, daß die Nutzung des Grundstücks als Schank- und Speisewirtschaft in dieser Weise beschränkt ist, weil nur auf diese Weise die für den Rechtsverkehr erforderliche Rechtsklarheit geschaffen und die erforderliche Beschränkung auch durchgesetzt werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1984 - 3 S 1607/84

    Video-Filmverleih im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, das unter Gebiet zwar grundsätzlich das jeweils festgesetzte Baugebiet zu verstehen ist, sich jedoch der Einzugsbereich, insbesondere bei kleinen Baugebieten, nicht notwendig auf dieses Gebiet zu beschränken braucht, sondern sich vielmehr - je nach Sachlage - auch auf andere Baugebiet erstrecken darf (vgl Urteil vom 7.2.1979 - III 933/78 -, BRS 35 Nr. 33, Urteil vom 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537 = BWGZ 1985, 310 = BRS 44, Nr. 42 und Urteil vom 12.10.1988 - 3 S 1379/88 -, NVwZ-RR 1990, 4 = BRS 49 Nr. 26 jeweils mwN).

    Vielmehr sind sie in gleicher Weise wie ein Video-Filmverleih, der nach der Rechtsprechung des Senats (vgl Urteil vom 12.9.1984, 3 S 1607/84, aaO) im allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig ist, von vornherein auf die Versorgung eines wesentlich größeren Einzugsbereichs als die typischerweise im allgemeinen Wohngebiet zulässigen Läden, etwa Nahrungsmittelgeschäfte, Schreib- und Papierwarengeschäfte uä, angelegt und angewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 18.7.1996 (3 S 2895/95) unter Aufgabe seiner bisherigen Praxis der Auffassung des 5. und 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs angeschlossen, daß in der Regel die dem notwendig beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten billigerweise auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen sind, wenn der Beigeladene keinen Antrag gestellt und den Prozeß nicht wesentlich gefördert hat.

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 18.7.1996 (3 S 2895/95) unter Aufgabe seiner bisherigen Praxis der Auffassung des 5. und 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs angeschlossen, daß in der Regel die dem notwendig Beigeladenen entstandenen außergerichtlichen Kosten billigerweise auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen sind, wenn der Beigeladene keinen Antrag gestellt und den Prozeß nicht wesentlich gefördert hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 3 S 1379/88

    Ausfertigung von Bauleitplänen - Planübergreifender Nachbarschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, das unter Gebiet zwar grundsätzlich das jeweils festgesetzte Baugebiet zu verstehen ist, sich jedoch der Einzugsbereich, insbesondere bei kleinen Baugebieten, nicht notwendig auf dieses Gebiet zu beschränken braucht, sondern sich vielmehr - je nach Sachlage - auch auf andere Baugebiet erstrecken darf (vgl Urteil vom 7.2.1979 - III 933/78 -, BRS 35 Nr. 33, Urteil vom 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537 = BWGZ 1985, 310 = BRS 44, Nr. 42 und Urteil vom 12.10.1988 - 3 S 1379/88 -, NVwZ-RR 1990, 4 = BRS 49 Nr. 26 jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78

    Begriff des "Ladens" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Begriff der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, das unter Gebiet zwar grundsätzlich das jeweils festgesetzte Baugebiet zu verstehen ist, sich jedoch der Einzugsbereich, insbesondere bei kleinen Baugebieten, nicht notwendig auf dieses Gebiet zu beschränken braucht, sondern sich vielmehr - je nach Sachlage - auch auf andere Baugebiet erstrecken darf (vgl Urteil vom 7.2.1979 - III 933/78 -, BRS 35 Nr. 33, Urteil vom 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537 = BWGZ 1985, 310 = BRS 44, Nr. 42 und Urteil vom 12.10.1988 - 3 S 1379/88 -, NVwZ-RR 1990, 4 = BRS 49 Nr. 26 jeweils mwN).
  • BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94

    Zulässigkeit eines "Einkaufszentrums" in Sondergebieten - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
    Soweit der Antragsteller vorträgt, das genehmigte Geschäftshaus stelle ein Einkaufszentrum dar und sei daher nach § 11 Abs. 3 BauNVO unzulässig, übersieht er, daß ein solches nur dann bejaht werden kann, wenn außer der erforderlichen räumlichen Konzentration die einzelnen Betriebe aus der Sicht des Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten (vgl BVerwG, Urteil vom 27.4.1990 - 4 C 16.87 -, BauR 1990, 573 = UPR 1990, 339 = ZfBR 1990, 239 = DVBl 1990, 1110; Beschluß vom 15.02.1995 - 4 B 84.94).
  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
    Jedenfalls muß sich auch dann, wenn - weitergehend - der Begriff des Gebiets nicht mit dem des konkret festgesetzten Baugebiets gleichzusetzen ist (in diese Richtung wohl: BVerwG, Beschluß vom 18.1.1993 - 4 B 230.92 -, Buchholz 406.12, § 4 BauNVO Nr. 7), der Laden dem allgemeinen Wohngebiet, in dem er liegt, funktional zuordnen lassen.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
    Soweit der Antragsteller vorträgt, das genehmigte Geschäftshaus stelle ein Einkaufszentrum dar und sei daher nach § 11 Abs. 3 BauNVO unzulässig, übersieht er, daß ein solches nur dann bejaht werden kann, wenn außer der erforderlichen räumlichen Konzentration die einzelnen Betriebe aus der Sicht des Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten (vgl BVerwG, Urteil vom 27.4.1990 - 4 C 16.87 -, BauR 1990, 573 = UPR 1990, 339 = ZfBR 1990, 239 = DVBl 1990, 1110; Beschluß vom 15.02.1995 - 4 B 84.94).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Diese Aussage zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für die gerichtliche Entscheidung über den Suspensiveffekt gilt selbst dann (in diese Richtung bereits: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.1.2005 - 8 S 2720/04 - juris Rn. 2 und 6 und vom 25.11.1996 - 3 S 2913/96 - juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 26.7.2010 - 2 CS 10.465, juris Rn. 2 und 4 und vom 8.4.2014 - 9 CS 13.2007 - juris Rn. 17 f.; enger: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.11.2010 - 2 M 142/10 - juris Rn. 5; ablehnend: SächsOVG, Beschluss vom 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14, juris Rn. 6), wenn man - was hier nicht zu entscheiden ist - in der Hauptsache davon ausginge, dass die Errichtung eines Gebäudes nicht von der Gebäudenutzung trennbar ist (dazu: Hager in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 49 Rn. 9 m. w. N.; für eine Trennbarkeit allerdings: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144, juris Rn. 20, und im Anschluss daran Urteil vom 13.4.2015 - 3 S 328/15 - VBlBW 2015, 426, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den Transport von Zuckerrüben

    Im Übrigen ist es zwar ungeachtet der Teilbarkeit einer Genehmigung zulässig, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage auf einzelne Teile der Genehmigung zu beschränken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, GewArch. 1997, 165).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03

    Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit

    (Handlungs-)Störer kann daher grundsätzlich nicht sein, wer von einem ihm ausdrücklich eingeräumten Recht Gebrauch macht, auch wenn hierdurch in der Folge ein polizeiwidriger Zustand eintritt (vgl. Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 47 Rdnr. 62 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166).
  • OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen den Bau eines

    Ist danach eine Ausdehnung des Gebiets, dem der Laden zugeordnet werden kann, über das Bebauungsplangebiet hinaus grundsätzlich möglich, muss sich allerdings aus der Baugenehmigung selbst, aus dem Bauantrag oder aus sonstigen objektiven Gründen die Beschränkung der Nutzung des Baugrundstückes bzw. die Gebietsbezogenheit des Vorhabens ergeben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166).

    Das maßgebliche Gebiet kann sich jedenfalls im Sinne eines Einzugsbereiches auf angrenzende Gebiete bzw. durchfahrende Kunden erstrecken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.2.1979, BauR 1980, 254 [255]; Beschl. v. 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187 [188]).

  • VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00

    Allgemeines Wohngebiet - Lebensmitteleinkaufsmarkt - Gebietsversorgung;

    Da es sich bei einem Nahrungsmittelgeschäft schließlich um einen typischerweise im allgemeinen Wohngebiet  zulässigen Laden handelt und dieser - wie oben ausgeführt - dem umliegenden Wohngebiet funktional zugewiesen werden kann, war es - insbesondere im Hinblick auf die Größe der Verkaufsfläche - nicht erforderlich, die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung auf eine wohnortnahe Versorgung zu beschränken (so auch König/Roeser/Stock, aaO § 4 RN 18; VGH Bad.-Württ., B. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, BRS 59, S. 512)".

    Der hier genehmigte Supermarkt ist sowohl im Hinblick auf das vertriebene Warensortiment (Lebensmittel; zur Drogerie vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -) bzw. die angebotenen Dienstleistungen (Annahmestelle für Reinigung, Postagentur und Bankdienste) als auch im Hinblick auf die Größe der Verkaufsfläche als ein typischerweise auf die Versorgung des umliegenden Wohngebiets ausgerichteter "Laden" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO anzusehen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Hingegen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig, ob eine teilweise Außervollzugsetzung auch bei fehlender Teilbarkeit der Baugenehmigung zulässig ist (bejahend: VGH BW, Beschl. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, BRS 59 Nr. 166; OVG Berlin, Beschl. v. 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121; ThürOVG, Beschl. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221; verneinend: OVG MV, Beschl. v. 17.01.2005 - 3 M 37/04 - BauR 2006, 507; SächsOVG, Beschl. v. 16.02.1999 - 1 S 53/99 - SächsVBl 1999, 137; differenzierend: SaarlOVG, Beschl. v. Beschl. v. 23.02.1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 5 S 1079/97

    Zulassung der Beschwerde: Zulassungsgrund der besonderen Schwierigkeit im

    Ihre unter Hinweis auf die Entscheidung des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg vom 25.11.1996 - 3 S 2913/96 - für zutreffend erachtete Einstufung des derzeitigen Lebensmittelmarkts der Beigeladenen mit einer Verkaufsfläche von 527, 9 qm als ein nicht mehr der Versorgung des Gebiets dienender Laden i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO mit der Folge, daß hinsichtlich der allein streitigen Art der baulichen Nutzung § 34 Abs. 1 BauGB einschlägig wäre, genügt nicht, um insoweit Bedenken an der Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des § 34 Abs. 2 BauGB aufkommen zu lassen.

    Vielmehr findet insoweit lediglich eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage auf der Basis des aktuellen Erkenntnisstandes ohne Beweiserhebung statt, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit der von der Beigeladenen angeführten Rechtsprechung des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschl.v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96) zum Begriff des der Versorgung des Gebiets dienenden Ladens i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO gerade nicht verlangt.

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 4 K 1044/05

    Brandverhinderungsmaßnahmen der Feuerwehr können entgeltpflichtig sein

    Dieser Hilfsbeweisantrag ist bereits unzulässig, weil er Unerhebliches unter Beweis stellt (vgl. Jacob, Über Beweisanträge, VBlBW 1997, 47).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04

    Gestattung geringerer Abstandsflächen

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Rechtsauffassung vertreten, in einstweiligen Rechtsschutzverfahren (VGH Mannheim, B. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -) oder generell könne ein in seinen Rechten verletzter Nachbar die Baugenehmigung nur in den Teilen erfolgreich angreifen, die seine Rechtsverletzung auslösten (vgl. OVG Berlin, B. v. 25.03.1993 - 3 S 4.93 = BRS 55 Nr. 121; VGH Kassel, B. v. 15.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, ESVGH 41, 79 = juris; zurückhaltender OVG Saarlouis, B. v. 23.02.1994 - 2 B 5/94 = BRS 56, 184; OVG Weimar, B. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -).
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