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   OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96   

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https://dejure.org/1997,6734
OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96 (https://dejure.org/1997,6734)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.03.1997 - 2 S 20.96 (https://dejure.org/1997,6734)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 (https://dejure.org/1997,6734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Sonstigen nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeines Wohngebiet; Nicht störender Gewerbebetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 17 (Ls.)
  • DÖV 1997, 552
  • BRS 59 Nr. 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96
    Das nicht gemäß § 30 BauGB qualifiziert beplante Gebiet, in dem das Baugrundstück und dasjenige der Antragsteller liegen, entspricht nach seiner tatsächlichen Bebauung und Nutzung einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ; die in dieser Vorschrift für allgemein oder ausnahmsweise zulässig erklärten Nutzungsmodalitäten sind daher gemäß § 34 Abs. 2 BauGB auch maßgebend für die planerische Zulässigkeit eines Vorhabens seiner Art nach und damit zugleich für den auf Wahrung des Gebietscharakters gerichteten Nachbarschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, BVerwGE 94, 151, 156 = BRS 55 Nr. 110 = BauR 1994, 223 ).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96
    Zwar steht dem Genehmigungsinhaber im Rahmen der genehmigten Nutzung eine gewisse Variationsbreite der betrieblichen Aktivitäten zur Verfügung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995, ZfBR 1995, 316, 317 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91

    Maßgeblichkeit; Baubeschreibung; Betrieb; Herstellung von Software; Zulässigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96
    Zu Recht gelangt das Verwaltungsgericht angesichts dessen zu dem Schluß, daß es wenige gewerbliche Betätigungen gibt, die nach Struktur und Arbeitsweise ebensowenig störungsträchtig sind (vgl. auch das Urteil des OVG Lüneburg vom 14. September 1993, BRS 55 Nr. 145 für einen Software-Herstellungsbetrieb).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    OVG Berlin, Urteil vom 12.3.1997 - 2 S 20.96 -, BRS 59 Nr. 63; König/Roeser/Stock, a.a.O., § 4 Rn. 73.
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

    Schließlich kommt eine Einschränkung des Rechtsschutzbedürfnisses auf bestimmte Rügepunkte, wie dies teilweise in der Rechtsprechung gehandhabt wird, nach Auffassung des Senats nicht in Betracht (insoweit teilweise das Rechtsschutzbedürfnis verneinend und eine eingeschränkte Prüfung vornehmend: OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 -, juris Rdnr. 3 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 -, juris Rdnr. 9; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 3 M 11/94 -, juris Rdnr.7 ff.).
  • VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14

    Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

    Letztlich spricht auch gegen die Prüfung einer Gebietsversorgungsklausel, dass, was im Lichte der harmonisierenden Auslegung mit dem neuen Recht zu beachten ist, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO weder der Versorgung oder Bedarfsdeckung des betreffenden Gebietes dienen noch eine funktionelle Zuordnung zu diesem aufwe isen müssen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 -, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Umspannwerkes

    Letztlich spricht auch gegen die Prüfung einer Gebietsversorgungsklausel, dass, was im Lichte der harmonisierenden Auslegung mit dem neuen Recht zu beachten ist, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO weder der Versorgung oder Bedarfsdeckung des betreffenden Gebietes dienen noch eine funktionelle Zuordnung zu diesem aufweisen müssen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 S 20.96 -, juris Rn. 13).
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