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   OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95   

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OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95 (https://dejure.org/1997,2167)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.1997 - 1 K 6799/95 (https://dejure.org/1997,2167)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 1997 - 1 K 6799/95 (https://dejure.org/1997,2167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 165 BauGB; §§ 165 ff. BauGB; § 47 VwGO
    Entwicklungsbereich; Teilbarkeit; Zusammenfassung von Flächen; Eigentumsrechtliche Anforderungen; Anforderungen des erhöhten Wohnbedarfs; Berücksichtigung finanzieller Interessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entwicklungsbereich; Teilbarkeit; Zusammenfassung von Flächen; Eigentumsrechtliche Anforderungen; Anforderungen des erhöhten Wohnbedarfs; Berücksichtigung finanzieller Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 620
  • BRS 59, 251
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 23.10.1995 - 15 N 94.1693
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Zwar sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wenn die Gemeinde in erster Linie fiskalische Ziele verfolgt (VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 12.9.1994 - 8 S 3002/93 -, VBlBW 1995, 397).

    Das Verhältnis zum "dringenden Wohnbedarf" im Sinne der Vorschriften des BauGB-Maßnahmengesetzes läßt sich durch eine systematische Auslegung nicht klären; es spricht aber einiges dafür, daß das "dringend" eher auf eine gegenwärtige Mangellage abstellt, das "erhöht" dagegen auf eine mittelfristige Mangellage (vgl. VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271, 273).

    Das Entwicklungsrecht ist kein Instrument der kommunalen Bodenvorratspolitik (VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271, 275).

  • BVerfG, 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95

    Verfassungsfragen zum gesetzgeberischen Unterlassen auf dem Gebiet der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Zwar sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wenn die Gemeinde in erster Linie fiskalische Ziele verfolgt (VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 12.9.1994 - 8 S 3002/93 -, VBlBW 1995, 397).

    Das Verhältnis zum "dringenden Wohnbedarf" im Sinne der Vorschriften des BauGB-Maßnahmengesetzes läßt sich durch eine systematische Auslegung nicht klären; es spricht aber einiges dafür, daß das "dringend" eher auf eine gegenwärtige Mangellage abstellt, das "erhöht" dagegen auf eine mittelfristige Mangellage (vgl. VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271, 273).

    Das Entwicklungsrecht ist kein Instrument der kommunalen Bodenvorratspolitik (VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271, 275).

  • BGH, 02.10.1986 - III ZR 99/85

    Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Nach § 165 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist der städtebauliche Entwicklungsbereich so zu begrenzen, daß sich die Entwicklung zweckmäßig durchführen läßt; die Festlegung seiner Gestalt fällt damit in den Bereich planerischer Gestaltungsfreiheit (BGH, Urt. v. 2.10.1986 - III ZR 99/85 -, NVwZ 1987, 923: links- und rechtsrheinische Teilgebiete; näher zum Bebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, NVwZ 1996, 888).

    Eine Entwicklungsmaßnahme erforderte nach früherem Recht eine flächendeckende und zeitlich geschlossene Planungskonzeption für ein exakt umschriebenes Gebiet (BVerwG, Urt. v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 -, NJW 1982, 2787, 2788; BGH, Urt. v. 2.10.1986 - III ZR 99/85 -, NVwZ 1987, 923); sie wurde als Maßnahme definiert, die darauf angelegt ist, für ein bestimmtes Gebiet ein Geflecht mehrerer städtebaulicher Einzelmaßnahmen koordiniert und aufeinander abgestimmt vorzubereiten und durchzuführen (BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 8 C 42.84 -, NVwZ 1986, 917 zu § 1 StBauFG).

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Eine Entwicklungsmaßnahme erforderte nach früherem Recht eine flächendeckende und zeitlich geschlossene Planungskonzeption für ein exakt umschriebenes Gebiet (BVerwG, Urt. v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 -, NJW 1982, 2787, 2788; BGH, Urt. v. 2.10.1986 - III ZR 99/85 -, NVwZ 1987, 923); sie wurde als Maßnahme definiert, die darauf angelegt ist, für ein bestimmtes Gebiet ein Geflecht mehrerer städtebaulicher Einzelmaßnahmen koordiniert und aufeinander abgestimmt vorzubereiten und durchzuführen (BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 8 C 42.84 -, NVwZ 1986, 917 zu § 1 StBauFG).

    Bei der Auslegung der Begriffe des "Wohls der Allgemeinheit" und der "Erforderns" sind infolgedessen Maßstäbe des Enteignungsrechts mit heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 -, NJW 1982, 2787, 2788; Beschl. v. 5.8.1988 - 4 NB 23.88 -, Buchholz 406.15 § 53 StBauFG Nr. 2).

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Nach § 165 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist der städtebauliche Entwicklungsbereich so zu begrenzen, daß sich die Entwicklung zweckmäßig durchführen läßt; die Festlegung seiner Gestalt fällt damit in den Bereich planerischer Gestaltungsfreiheit (BGH, Urt. v. 2.10.1986 - III ZR 99/85 -, NVwZ 1987, 923: links- und rechtsrheinische Teilgebiete; näher zum Bebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, NVwZ 1996, 888).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 42.84

    Begriff der "städtebaulichen Sanierungsmaßnahme" i.S. des § 1 StBauFG; Befreiung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Eine Entwicklungsmaßnahme erforderte nach früherem Recht eine flächendeckende und zeitlich geschlossene Planungskonzeption für ein exakt umschriebenes Gebiet (BVerwG, Urt. v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 -, NJW 1982, 2787, 2788; BGH, Urt. v. 2.10.1986 - III ZR 99/85 -, NVwZ 1987, 923); sie wurde als Maßnahme definiert, die darauf angelegt ist, für ein bestimmtes Gebiet ein Geflecht mehrerer städtebaulicher Einzelmaßnahmen koordiniert und aufeinander abgestimmt vorzubereiten und durchzuführen (BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 8 C 42.84 -, NVwZ 1986, 917 zu § 1 StBauFG).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Da dies zum Verkehrswert zu geschehen hat (§ 169 Abs. 8 BauGB), wird damit jedoch nur eine sonstige Eingrenzung des Käuferkreises - etwa auf Einheimische (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, DVBl. 1993, 654) - ausgeschlossen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1995 - 1 C 11056/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Der Antragsteller ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO alter wie neuer Fassung antragsbefugt, weil sein von der Entwicklungsmaßnahme betroffenes Grundeigentum nach § 169 Abs. 3 BauGB ohne Bebauungsplan enteignet werden kann (im gleichen Sinne OVG Koblenz, Urt. v. 30.3.1995 - 1 C 11056/94 -).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen (z.B. Beschl. v. 4.6.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268 = DVBl. 1991, 1153; Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, DVBl. 1992, 37) lassen sich im wesentlichen auch auf städtebauliche Entwicklungsbereiche übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1994 - 8 S 3002/93

    Festsetzung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; Grundstücke im Eigentum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
    Zwar sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wenn die Gemeinde in erster Linie fiskalische Ziele verfolgt (VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 12.9.1994 - 8 S 3002/93 -, VBlBW 1995, 397).
  • BVerwG, 05.08.1988 - 4 NB 23.88

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Entwicklungsbereichsverordnung nach § 53 Abs.

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

    Der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten im Sinne des § 165 Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht nicht erst bei dem Vorhandensein einer akuten Wohnungsnotlage; vielmehr reicht insoweit ein mittelfristiger erheblicher Siedlungsdruck aus, bei dem die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt (vgl. OVG Nds, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620, 623; BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995, BayVBl 1996, 271, 273).

    Ohne eine solche Begrenzung des Wertausgleichs würden der Anwendungsbereich des städtebaulichen Entwicklungsrechts in einer dem Gesetzeszweck zuwiderlaufenden Weise eingeengt und die vom Gesetzgeber vorgesehenen Erleichterungen bei der Umsetzung der Planung faktisch wieder aufgehoben (vgl. OVG Nds, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620, 624).

    Es liegt also in der Risikosphäre der Grundstückseigentümer, wenn sie ihre Forderungen so überziehen, daß eine Einigungsbereitschaft nicht mehr angenommen werden kann (vgl. OVG Nds, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620, 624), denn die mangelnde Veräußerungsbereitschaft stellt zugleich den Rechtfertigungsgrund für den Erlaß der Entwicklungsverordnung dar (so auch ausdrücklich § 165 Abs. 3 Nr. 3 BauGB in der am 1. Januar 1998 in Kraft tretenden Neufassung vom 27. August 1997 (BGBl I S. 2141)).

    Das Entwicklungsrecht ist kein Instrument der kommunalen Bodenvorratspolitik (vgl. OVG Nds, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620, 624; BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995, BayVBl 1996, 271, 275).

    Sie können deshalb kein zweites Mal - gleichsam unter Verdoppelung ihres Gewichts - in die Abwägung einfließen (vgl. OVG Nds, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620, 625).

    Der Gesetzgeber ist durch die Eigentumsgewährleistung des Artikel 14 Abs. 1 GG nicht gehindert, den Kommunen den Handlungsspielraum zu geben, den sie zur Bewältigung ihrer Planungsprobleme und zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten brauchen, um brachliegende, minder- oder fehlgenutzte Flächen in Gebieten von besonderer städtebaulicher Bedeutung umzustrukturieren, wenn das herkömmliche bauplanungsrechtliche Instrumentarium nicht ausreicht oder die Maßnahme faktisch an den finanziellen Folgen scheitern würde (vgl. OVG Nds, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620, 623).

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    OVG Lüneburg vom 03.02.1997 - Az.: OVG 1 K 6799/95 -.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08

    Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der

    Unter Aufhebung eines Senatsurteils vom 3. Februar 1997 (- 1 K 6799/95 -, BauR 1997, 620 ) hat es ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 C 11712/02

    Im IKEA-Streit vor dem OVG siegt die Stadt Koblenz

    Erklären sich die Eigentümer nach dem Satzungsbeschluss zur Kooperation bereit, so ist dies nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der vorangegangenen förmlichen Festlegung des Entwicklungsbereichs in Frage zu stellen (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620 f.und Urteil vom 28. November 2000, DVBl 2001, 407; OVG Berlin, Urteil vom 28. November 1997, BRS 59, 252; OVG Bremen, Urteil vom 10. Dezember 2001 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. November 2003 in juris; Urteil des Senats vom 5. Juli 2001 - 1 C 11380/02.OVG -).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00

    Rechtmäßigkeit einer Entwicklungssatzung für eine städtebauliche

    Der Antragsteller ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, weil sein von der Entwicklungsmaßnahme betroffenes Grundeigentum nach § 169 Abs. 3 BauGB ohne Bebauungsplan enteignet werden kann (Urt. d. Sen. v. 3.2.1997 - 1 K 6799/95 -, BauR 1997, 620 = BRS 59, Nr. 251).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2004 - 1 KN 42/03

    Einbeziehung von Kiesabbauflächen in ein Landschaftsschutzgebiet

    Die in der Rechtsprechung zur Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen entwickelten Grundsätze (BVerwG, Beschl. v. 04.06.1991, 4 NB 35, DVBl. 1991, 1153 sowie Beschl. v. 20.08.1991, 4 NB 3.91, DVBl. 1992, 37; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.02.1997, 1 K 6799/95, BRS 59, 251; OVG Münster, Urt. v. 14.09.1997, 10a D 14/97.NE) lassen sich auf Landschaftsschutzverordnungen übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 1897/96

    Normenkontrolle einer Satzung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme -

    Soweit ersichtlich wird die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften in §§ 165 ff. BauGB auch von allen anderen damit bereits befaßten Oberverwaltungsgerichten bejaht (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 4.2.1997, BauR 1997, 620; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.6.1997 - 14 N 94.2157 u.a -, Umdruck S. 21 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.3.1995 - 1 C 11056/94 - in juris).
  • KG, 17.04.1998 - U 702/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen

    Eine Satzung über die Festlegung eines Entwicklungsbereichs bestimmt unmittelbar Inhalt und Schranken des Grundeigentums an den betroffenen Grundstücken; ferner ist eine Enteignung ihrer Grundstücke unter erleichterten Bedingungen möglich (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.10.1997 - 8 S 1897/96 -, VBlBW 1998, 141; OVG Lüneburg, Urteil vom 3.2.1997 - 1 K 6799/95 -, BauR 1997, 620 = PBauE § 165 BauGB Nr. 2).
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