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   VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98   

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https://dejure.org/1999,3571
VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stellplatzablösungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwVfG § 60 Abs. 1; LBO § 37 Abs. 5
    Geschäftsgrundlage eines Ablösungsvertrags)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VwVfG § 60 Abs. 1 ; LBO § 37 Abs. 5
    Geschäftsgrundlage eines Ablösungsvertrags)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 206
  • BauR 2000, 716
  • BRS 62 Nr. 153
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1998 - 8 S 2581/98

    Wie wird ein Ablösungsvertrag nach Änderung der Stellplatzverpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98
    Die Geschäftsgrundlage des von den Beteiligten geschlossenen Vertrags wird vielmehr maßgebend durch die gemeinsame Vorstellung der Beteiligten gebildet, daß das Bauvorhaben der Klägerin den Nachweis von insgesamt 23 Stellplätzen erforderlich mache, die Klägerin diese Stellplätze aber weder auf dem Baugrundstück noch in zumutbarer Entfernung davon auf einem anderen Grundstück herstellen könne (vgl. hierzu bereits den Beschluß des Senats vom 10.11.1998 - 8 S 2581/98).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98
    Unter ihnen sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß zu Tage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände zu verstehen, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. etwa BGH, Urt. v. 1.6.1979 - V ZR 80/77 -, BGHZ 70, 370, 372f.; weitere Nachweise bei Palandt-Heinrichs, BGB, 57. Auflage, § 242 Rdnr. 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 2257/00

    Stellplatzberechnung für Hotel - Bonus für günstige Anbindung an ÖPNV

    Wird diese aufgehoben, fällt die Geschäftsgrundlage weg und die Kläger können die Aufhebung dieses Vertrages verlangen (vgl. § 60 Abs. 1 LVwVfG; vgl. auch Senatsurteil vom 9.3.1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 und Senatsbeschluss vom 26.10.1998 - 8 S 2581/98 - VBlBW 1999, 140, die andere Konstellationen betreffen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2003 - 8 A 10878/03

    Stellplatz; Stellplatzablösung; Vertrag; öffentlichrechtlicher Vertrag;

    Vielmehr erstreckt sie sich bei lebensnaher Betrachtungsweise regelmäßig auch auf die gemeinsame Vorstellung der Beteiligten über den Umfang der mit dem Vorhaben zusammenhängenden Stellplatzbaupflicht und darauf, dass der Bauherr diese nicht gemäß § 47 Abs. 1 und 3 LBauO erfüllen kann (s. auch Bad.-Württemb. VGH, Urteil vom 09. März 1999, BRS 62 Nr. 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 4 S 308/03

    Vertragsanpassung - Leistungsklage; Rückforderung überzahlter Anwärterbezüge

    Die Geschäftsgrundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, beim Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien - oder durch die dem Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei - über das Vorhandensein bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille aufbaut (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.10.1996, a.a.O., und vom 09.03.1999, NVwZ-RR 2000, 206f.; BGH, Urteil vom 23.02.1995, NJW 1995, 1425, 1428; VG Gera, Urteil vom 21.11.2002 - 4 K 1149/00 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, a.a.O., RdNr 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 10 A 1966/99

    Rückforderung zur Ablösung der Stellplatzpflicht geleisteter Beiträge bei

    vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. November 1998 - 8 S 2581/98 - VBl.BW 1999, 140 und Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 in Konkretisierung der auch von der Beklagten angesprochenen Beurteilung in seinem Beschluss vom 11. Juli 1990 - 5 S 357/90 - BRS 50 Nr. 132.
  • VG Stuttgart, 22.06.2022 - 9 K 3154/22

    Anspruch auf Weiterbetreuung in einer KiTa; Wirksamkeit der Kündigung eines

    Vertragsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner oder die für die Vertragspartner erkennbaren und von ihnen nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Vertragsparteien auf dieser Vorstellung aufbaut (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.1999 - 8 S 2877/98 -, juris Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 9 A 3137/00

    Gebührenpflichtigkeit einer Standortbescheinigung für Mobilfunkanlagen;

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.3.1999 - 8 S 2877/98 -, NVwZ-RR 2000, 206 f., Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 60 Rdn. 1 ff.; Kopp-Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 60 Rdn. 2.
  • VG Gera, 21.11.2002 - 4 K 1149/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Stellplatzablöse;

    Eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne scheidet aus, wenn ein Partner der Vereinbarung die Veränderung der Verhältnisse und der Umstände, unter denen er den Vertrag abgeschlossen hat, selbst zu vertreten hat oder wenn er die Möglichkeit hatte, ein für ihn unzumutbares Ergebnis zu vermeiden (vergleiche hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. März 1999, 8 S 2877/98, zitiert nach Juris; Henneke in Knack, Kommentar zum VwVfG, 7. Auflage Köln 2000, § 60 Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 4052/17
    Das Kündigungs- und Anpassungsrecht des § 60 VwVfG setzt voraus, dass die Änderung der bei Vertragsschluss obwaltenden Umstände nicht in die Risikosphäre des nun Nachteile erleidenden Vertragspartners fällt (VGH Mannheim, Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 -, juris, Rz. 40; Bonk/Neumann/Siegel, a.a.O., Rz. 26; Fehling, a.a.O., Rz. 15; Spieth in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand: 1. Juli 2020, Rz. 12 zu § 60).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 10846/04

    Vertragliche Stellplatzverpflichtung der Gemeinde

    Damit hat die Beklagte im öffentlichen Interesse an der Sanierung des Altstadtbereichs das Risiko der Ungewissheit der notwendigen Baukosten bewusst übernommen, so dass insoweit eine wesentliche Änderung der Geschäftsgrundlage nicht vorliegt (s. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Ihn. 12; VGH BW, Urteil vom. 9. März 1999, NVwZ-RR 2000, 206 - 207 - Ziekow/Siegel, Verwaltungsarchiv 95. Band, 2004., 573 - 576 - m.w.N.).
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