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   VGH Bayern, 20.03.2000 - 14 ZB 99.3182   

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https://dejure.org/2000,17180
VGH Bayern, 20.03.2000 - 14 ZB 99.3182 (https://dejure.org/2000,17180)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2000 - 14 ZB 99.3182 (https://dejure.org/2000,17180)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2000 - 14 ZB 99.3182 (https://dejure.org/2000,17180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Windkraftanlage im Außenbereich, Standortvergleich, Bayerischer Solar- und Windatlas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 63 Nr. 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2000 - 14 ZB 99.3182
    Nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB steht dem Vorhaben die Ausweisung einer Fläche für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan entgegen, da die Beigeladene mit ihrer Darstellung die Errichtung von Windkraftanlagen an anderen Standorten ausschließen wollte (vgl. BVerwG vom 3.6.1998 NVwZ 1998, 960).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Die sachgerechte Störerauswahl auf der primären Ebene muss zivilrechtliche Aspekte des internen Ausgleichs zwischen den Störern nicht berücksichtigen; im Einzelfall kommt etwas anderes allenfalls dann in Betracht, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensbetätigung ihr bekannte und unstreitige Regelungen des internen Ausgleichs völlig unberücksichtigt lässt (Senat, Beschl. v. 29.4.2002 - 10 S 2367/01 - NVwZ 2002, 1260, 1263 = VBlBW 2002, 431, 434; restriktiver BayVGH, Beschl. v. 15.9.2000 - 22 ZS 00.1994 - BayVBl 2001, 149, 150 = NVwZ 2001, 458 = UPR 2001, 271).
  • VGH Bayern, 28.11.2007 - 22 BV 02.1560

    Bodenschutzrecht: Bodenschutzrechtliche Anordnung //

    Eine sachgerechte behördliche Ermessensausübung beim Zugriff auf eine Störermehrheit erfordert nicht, dass die Behörde sich dabei an den zivilrechtlichen Regelungen des internen Ausgleichs innerhalb der Störermehrheit orientiert (BayVGH vom 15.9.2000, BayVBl 2001, 149/150).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

    Auf der anderen Seite darf aber nicht außer Acht bleiben, dass der Gesetzgeber die Durchsetzungskraft von Raumordnungszielen hat stärken wollen, indem er geregelt hat, dass diese Ziele sich grundsätzlich auch privilegierten Außenbereichsvorhaben entgegenstellen können (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2002, DÖV 2002, 744 ff. und Beschluss vom 20. März 2000, BRS 63 Nr. 113).
  • VGH Bayern, 01.03.2017 - 22 ZB 16.610

    Erfolglose Berufung - Rechtmäßige Inanspruchnahme der Gemeinde als

    Das Verwaltungsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung (UA S. 17 bis 19) insoweit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2000 - 22 ZS 00.1994 - BayVBl 2001, 149 m.w.N.) darauf abgestellt, dass diese Vereinbarungen jedenfalls deshalb nicht im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen gewesen wären, weil die zivilrechtlichen Haftungsverhältnisse keinesfalls offensichtlich und eindeutig seien.
  • VG Mainz, 12.03.2002 - 3 K 817/01

    Keine Zulässigkeit von Windenergienanlagen bei wirksamer Ausweisung

    Wie die Gemeinde dabei die Ermittlung eines ausreichenden Windpotenzials vornimmt, bleibt ihr überlassen; sie kann sich dabei beispielsweise - wie vorliegend geschehen - auf die vom Deutschen Wetterdienst im Maßstab 1:50000 flächendeckend für das Gebiet der Verbandsgemeinde Guntersblum erstellten Windkarten mit Darstellungen der räumlichen Verteilung des Jahresmittels der Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe über Grund stützen (vgl. zur Zulässigkeit des Bezugs auf Windkarten Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. März 2000 - 14 ZB 99.3182 -, BRS 63 Nr. 113).
  • VG Karlsruhe, 26.09.2002 - 10 K 3339/01

    Darstellung von Standorten für Windkraftanlagen - Ausschlusswirkung

    Demgemäß sind der Kammer auch nur Entscheidungen bekannt, in denen die Verwaltungsgerichte in entsprechenden Verfahren eine (volle) Inzidentprüfung des Flächennutzungsplans bzw. des Raumordnungsplans nach der Abwägungsfehlerlehre vornehmen (vgl. z. B. OVG Koblenz, Urt. v. 28.02.2002, BauR 2002, S. 1053; OVG Münster, Urt. v. 30.11.2001, BauR 2002, S. 886; VGH München, Beschl. v. 20.03.2000, NuR 2001, S. 409; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.07.1999, NVwZ 1999, S. 1358, und Urt. v. 30.10.1997 - 6 L 6400/95 - [juris]; ebenso Stüer/Vildomec, Planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen, BauR 1998, S. 427 [434]).
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