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   BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01   

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https://dejure.org/2001,1077
BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1077)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2001 - 4 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1077)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 4 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen auf der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebes - Bestehen öffentlicher Belange gegen den Bau einer Windkraftanlage im Außenbereich - Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1052
  • BRS 64 Nr. 100
  • ZfBR 2002, 597
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung wie hier in je selbständig tragender Weise doppelt begründet, so kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur stattgegeben werden, wenn im Hinblick auf jeden der beiden Begründungsteile ein Zulassungsgrund vorgetragen worden ist und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; stRspr).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 4 B 172.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01
    Dies hat der beschließende Senat zum Begriff des Vorhabens in den §§ 29 ff. BauGB bereits mehrfach entschieden (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 4 B 172.96 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 182, S. 42 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Eine solche kann nur ausnahmsweise bei einer groben ästhetischen Unangemessenheit der strittigen Anlage angenommen werden, die auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.10.2001 - 4 B 69.01 - BauR 2002, 1052 und vom 18.03.2003 - 4 B 7.03 - BauR 2004, 295 = juris Rn. 4; Scheidler in Feldhaus, BImSchG, § 6 Rn. 44; Söfker a. a. O. § 35 Rn. 99).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2019 - 1 A 11532/18

    Windenergieanlagen bei Boppard nahe dem UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Eine Verunstaltung im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB ist hierin jedoch nur dann zu sehen, wenn das Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2001 - 4 B 69/01 - und vom 18. März 2003 - 4 B 7.03 -, beide in juris).

    Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Windenergieanlagen müssen von daher insbesondere auch die Rotoren und die von ihrem Betrieb ausgehenden Wirkungen auf das Landschaftsbild mitberücksichtigt werden (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Ob die Schwelle zur Verunstaltung überschritten ist, hängt von den konkreten Umständen der jeweiligen Situation ab (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 4 B 69.01 BRS 64 Nr. 100).
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