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   VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05   

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VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05 (https://dejure.org/2006,988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2006 - 3 S 914/05 (https://dejure.org/2006,988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05 (https://dejure.org/2006,988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des Sicherheitskorridors einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke für Hubschrauber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des Sicherheitskorridors einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke für Hubschrauber; Immissionsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit von Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage; Belange der Verteidigung als entgegenstehende öffentliche Belange (militärische Tiefflugübungsstrecke).

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BImSchG § 19; ; BImSchG § 67 Abs. 9; ; LuftVG § 30 Abs. 1; ; LuftVG § 30 Abs. 2; ; LuftVO § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Baurecht Außenbereich, Immissionsschutz - Bauvorbescheid, Windkraftanlage, Übergangsregelung, Öffentlicher Belang, Verteidigung, Bundeswehr, Tiefflug, Hubschrauber, Nachttiefflugübungsstrecke, Sichere Benutzbarkeit, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlagen und militärische Tiefflugübungsstrecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Windkraftanlagen im Sicherheitskorridor von militärischen Tiefflugübungsstrecken

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Windkraftanlage im Sicherheitskorridor einer militärischen Tiefflugnachtübungsstrecke (IBR 2006, 1472)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 226
  • VBlBW 2006, 475
  • DVBl 2006, 1058 (Ls.)
  • DÖV 2006, 788
  • BauR 2006, 2024
  • BRS 70 Nr. 97
  • ZfBR 2006, 576
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Der Bundeswehr steht bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist (§ 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG), ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer verteidigungspolitischer Spielraum zu (wie BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 18.93 -, BVerwGE 97, 203).

    Dabei handeln sie weitgehend nach politischen Erwägungen und in eigener Verantwortung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 18/93 -, BVerwGE 97, 203).

    Damit steht der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - a.a.O. -) und ist es den militärischen Überlegungen zu überlassen, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall nach Maßgabe der konkreten Verhältnisse durchgeführt wird.

    Der der Bundeswehr bei der nach § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG zu treffenden Entscheidung eingeräumte Beurteilungsspielraum, wann und in welchem Umfang militärische Tiefflüge durchgeführt werden, kann im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt dahingehend geprüft werden, ob die zuständige Stelle der Bundeswehr bei der nach § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG zu treffenden Entscheidung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und ob sie die zivilen Interessen einschließlich der Lärmschutzinteressen in die gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - a.a.O. -).

    Ein besonderes Verwaltungsverfahren ist auch nicht etwa aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit geboten: Tieffluggebiete beruhen auf jederzeit änderbaren innerdienstlichen militärischen Weisungen, die betroffene Bürger und Gemeinden z.B. im Wege einer Unterlassungsklage einer gerichtlichen Prüfung zuführen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - a.a.O.-).

  • VG Stuttgart, 08.03.2005 - 13 K 2565/04

    Anspruch auf Erteilung des begehrten (positiven) Bauvorbescheids; Bauvorhaben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. März 2005 - 13 K 2565/04 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 8.3.2005 - 13 K 2565/04 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8.3.2005 - 13 K 2565/04 - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 14.10.2003 und des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.5.2004 zu verpflichten, ihr den beantragten Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. XXXX, Gemarkung Rengershausen, Stadt Bad Mergentheim, zu erteilen,.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die dem Gericht vorliegenden Akten der Beklagten und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe - 13 K 2565/04 - sowie auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Denn auch für privilegierte Vorhaben gilt das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1988 - 4 C 22.87 -, BVerwGE 79, 318).

    Bei der Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens und den öffentlichen Belangen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den nach § 35 Abs. 1 BauGB bevorrechtigten Vorhaben ein besonderes Gewicht beigemessen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1988 - a.a.O. -), in dem er sie in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht hat, dass sie dort in der Regel, d.h. vorbehaltlich einer näheren Standortbestimmung, zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.5.2003 - 5 S 1181/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03

    Eingeschränkte Erteilung eines Bauvorbescheids; innenstadtrelevante

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Werden in einem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids - wie vorliegend - mehrere Fragen zur Klärung gestellt, kommt als Minus die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids hinsichtlich eines Teils der aufgeworfenen Fragen nur in Betracht, soweit der Antragsteller ein Interesse an einem solchermaßen beschränkten Bauvorbescheid hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.11.2003 - 3 S 439/03 -, BRS 66 Nr. 80).
  • BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93

    Luftverkehr - Tiefflüge - Bundesverteidigungsministerium -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Dass die Einsatzfähigkeit des militärischen Flugbetriebes auch in Friedenszeiten nicht der Beurteilung ziviler Behörden zu überlassen ist, liegt auf der Hand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.5.1987 - 4 B 79/87 - Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 36/93 -, NJW 1994, 535).
  • BVerwG, 25.05.1987 - 4 B 79.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausdehnung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Dass die Einsatzfähigkeit des militärischen Flugbetriebes auch in Friedenszeiten nicht der Beurteilung ziviler Behörden zu überlassen ist, liegt auf der Hand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.5.1987 - 4 B 79/87 - Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 36/93 -, NJW 1994, 535).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Die "nachvollziehende Abwägung" ist vielmehr gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, DVBl. 2002, 706).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Bei der Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens und den öffentlichen Belangen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den nach § 35 Abs. 1 BauGB bevorrechtigten Vorhaben ein besonderes Gewicht beigemessen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1988 - a.a.O. -), in dem er sie in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht hat, dass sie dort in der Regel, d.h. vorbehaltlich einer näheren Standortbestimmung, zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.5.2003 - 5 S 1181/02 -).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Dabei sind die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüberzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.2005 - 4 C 5/04 -, NVwZ 2005, 578).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 1181/02

    Windkraftanlage - Verunstaltung des Landschaftsbildes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
    Bei der Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens und den öffentlichen Belangen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den nach § 35 Abs. 1 BauGB bevorrechtigten Vorhaben ein besonderes Gewicht beigemessen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1988 - a.a.O. -), in dem er sie in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht hat, dass sie dort in der Regel, d.h. vorbehaltlich einer näheren Standortbestimmung, zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.5.2003 - 5 S 1181/02 -).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 -, BVerwGE 97, 203 = juris Rn. 30 f.; Kämper, in: Grabherr/Reidt/Wysk, ‌LuftVG, § 30 Rn. 52, 55 (Stand der Kommentierung: Januar 2017); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05 -, NuR 2006, 574 = juris Rn. 24.

    vgl. (zur früheren Rechtslage) BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 -, BVerwGE 97, 203 = juris Rn. 24; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05 -, NuR 2006, 574 = juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 28. März 2017 - 12 LA 25/16 -, BauR 2017, 1180 = juris Rn. 18; Giemulla, in: Giemulla/Schmid, LuftVG, § 30 Rn. 24 (Stand der Kommentierung: März 2016).

    Die Annahme, dass die Festlegung von Tiefflugstrecken - rechtmäßigerweise - ohne jegliche Dritt- oder Betroffenenbeteiligung erfolgen kann und erfolgt, zu aufgrund dessen bestehenden, nicht fristgebundenen Unterlassungsansprüchen vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05 -, DÖV 2006, 788 = juris Rn. 24, sowie allgemein BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 -, BVerwGE 97, 203 = juris Rn. 14, ist letztlich nur dadurch zu rechtfertigen, dass sie anders als etwa die Errichtung eines Flugplatzes keine vollendeten Tatsachen schafft; sie kann vielmehr jederzeit geändert oder aufgehoben werden.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78 = juris Rn. 8; ähnlich VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05 -, DÖV 2006, 788 = juris Rn. 26 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 4 A 1598/17.Z -, NVwZ-RR 2018, 767 = juris Rn. 13 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - 2 D 71/17

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Vorrangflächen für die

    Angesichts dessen lässt sich auch nicht feststellen, ob die Ausgangslage mit derjenigen vergleichbar ist, die der von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05 -, BRS 70 Nr. 97, zu Grunde gelegen hat, was aber schon wegen der dort offenbar seit Jahrzehnten unverändert bestehenden Flugstrecken zumindest fraglich erscheint.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 10 S 1560/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Insoweit unterscheidet sich der luftverkehrsrechtliche Zustimmungsvorbehalt von der Einstellung entsprechender Belange in die (nachvollziehende) Abwägung nach § 35 Abs. 1 BauGB, in die ggf. auch berührte Belange der Verteidigung einzustellen sind (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 - 3 S 914/05 - VBlBW 2006, 475).

    Was die Formalia der "Einrichtung" von Tiefflugstrecken angeht, war in der Rechtsprechung geklärt, dass es der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinne (§ 9 VwVfG) nicht bedarf, sondern - freilich jederzeit änderbare - innerdienstliche militärische Weisungen, namentlich ein entsprechender Befehl des jeweiligen Standortkommandanten bzw. ein Eintrag in den einschlägigen Flugbetriebshandbüchern, ausreichen (vgl. hierzu im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 a. a. O. Rn. 24 ff. sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 05.09.2006 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2019 - 2 D 71/17.NE - BauR 2019, 1418 = juris Rn. 178).

    Sie stellte ein Luftfahrthindernis dar, dessen Vorhandensein nachvollziehbar nicht nur mit entsprechenden Kollisionsgefahren einherginge, sondern auch insbesondere abhängig von den jeweiligen Sichtverhältnissen auch gefährliche Ausweichmanöver erfordern kann (vgl. ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 a. a. O. Rn. 26; VG Kassel, Urteil vom 22.03.2018 - 7 K 1274/16.KS - juris Rn. 53 ff.).

    Demgegenüber durfte die Beigeladene bei ihrer Befassung im Rahmen des Zustimmungsverfahrens berücksichtigen, dass es sich bei der HTFS "Möckmühl" um eine langjährig betriebene Übungsstrecke handelt (vgl. zur Einrichtung der Tiefflugstrecken des TrspHubschrRgt 30 insoweit bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 a. a. O. Rn. 26).

    d) Für die Rechtmäßigkeit der auf die Zustimmungsversagung gestützten Ablehnung des Genehmigungsantrags ist es ebenfalls unerheblich, ob dem Vorhaben mit Blick auf die Hubschraubertiefflugstrecke daneben auch öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB entgegenstehen (hierauf abstellend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 a. a. O.; vgl. hierzu auch NdsOVG, Urteil vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 59).

  • VG Hannover, 06.12.2018 - 12 A 828/17

    Belange der Verteidigung; Tiefflugstrecke; verteidigungspolitischer

    Die uneingeschränkte und sichere Benutzung von Tiefflugübungsstrecken ist daher als schutzwürdiger Belang einzustufen, da der Auftrag der Landesverteidigung auch das Gebot umfasst, in ausreichendem Maß Ausbildungs- und Übungsstrecken für die Luftverteidigungskräfte zur Verfügung zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2006 - 3 S 914/05 -, juris Rdnr. 23).

    Von dieser Vorschrift, die dem inzwischen außer Kraft getretenen § 6 Abs. 1 LuftVO entspricht, darf - wie oben dargelegt - nach § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG abgewichen werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig ist, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer zusätzlichen Ausnahmegenehmigung bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18.93 -, juris Rdnr. 29; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 16.05.2006 - 3 S 914/05 -, juris Rdnr. 24).

    Bei der Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens und den öffentlichen Belangen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den nach § 35 Abs. 1 BauGB bevorrechtigten Vorhaben ein besonderes Gewicht beigemessen hat, indem er sie in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht hat, dass sie dort in der Regel, d.h. vorbehaltlich einer näheren Standortbestimmung, zulässig sind (vgl. z.B. VGH Ba-Wü, Urt. v. 16.05.2006 - 3 S 914/05 -, juris Rdnr. 19).

    Bei dieser Sachlage ist das private Nutzungsinteresse weniger schutzwürdig als das öffentliche Interesse der Klägerin (vgl. VGH Ba-Wü, Urt. v.16.05.2006 - 3 S 914/05 -, juris Rdnr. 31).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Soweit in der von der Klägerin zutreffend angeführten Entscheidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.5.2006 - 3 S 914/05 -, juris) im Ergebnis nicht auf einen nach den o. a. Ausführungen gegenüber § 35 BauGB vorrangigen Zustimmungsvorbehalt nach dem Luftverkehrsgesetz abgestellt wurde, enthält sie zu diesem (abweichenden) Prüfprogramm keine Begründung.
  • VG Ansbach, 11.01.2017 - AN 11 K 15.02394

    Konkrete Gefährdung des Luftverkehrs durch Windkraftanlage im Bereich einer

    Dies habe bereits der VGH Mannheim mit Urteil vom 16. Mai 2006 (3 S 914/05) entschieden.

    Dabei decken sich die vom Gericht in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse in tatsächlicher Hinsicht im Wesentlichen mit den Feststellungen, wie sie auch dem vergleichbaren Fall im Urteil des VGH Mannheim (v. 16.5.2006 - 3 S 914/05 - Rn. 26 ff. = DÖV 2006, 788) zu Grunde lagen.

    Sofern die Klägerseite meint, die Bundeswehr habe sich durch ihre Ausführungen, welche dem Verfahren vor dem VGH Mannheim (v. 16.5.2006 - 3 S 914/05) zu Grunde gelegt wurden, in Widersprüche zu ihren hiesigen Ausführungen verwickelt, überdehnt sie den Inhalt der Ausführungen im genannten Urteil.

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LC 20/07

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung und den Betrieb einer

    Als öffentliche Belange sind danach auch Belange des Verkehrs einschließlich des Luftverkehrs im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB zu berücksichtigen (vgl. dazu Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. Aufl., § 1 Rdnr. 75) sowie Belange der Verteidigung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 10 BauGB (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.5.2006 - 3 S 914/05 -, ZfBR 2006, 576).
  • OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 1054/03

    Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen entgegenstehender Belange des

    Da der Bauvorbescheid nach der ThürBO (wie auch nach anderen Landesbauordnungen) einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung darstellt (vgl. dazu § 73 ThürBO), steht einer entsprechenden Anwendung des § 67 Abs. 9 Satz 3 BImSchG nichts entgegen (für eine Anwendbarkeit der Übergangsregelung etwa auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2006 - 8 A 11271/05 -, NVwZ 2006, 844; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 - 3 S 914/05 -, DÖV 2006, 788 = BauR 2006, 2024).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer

    Dieser Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Prognose in sich widersprüchlich ist, auf willkürlichen Annahmen beruht oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.09.2006 - 4 B 58.06 - BauR 2007, 78, juris Rn. 8 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2006 - 3 S 914/05 - juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - NuR 2014, 879, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 28.03.2017 - 12 LA 25/16 - BauR 2017, 1180, juris Rn. 18).
  • OVG Thüringen, 19.03.2008 - 1 KO 304/06

    Unwirksamkeit der Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie im

    Da der Bauvorbescheid nach der ThürBO (wie auch nach anderen Landesbauordnungen) einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung darstellt (vgl. dazu § 73 ThürBO), steht einer entsprechenden Anwendung des § 67 Abs. 9 Satz 3 BImSchG nichts entgegen (für eine Anwendbarkeit der Übergangsregelung etwa auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2006 - 8 A 11271/05 -, NVwZ 2006, 844; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 - 3 S 914/05 -, DÖV 2006, 788 = BauR 2006, 2024).".
  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • VG Kassel, 22.03.2018 - 7 K 1274/16

    Vorbescheid; Windenergieanlagen im Luftübungsraum der Bundeswehr;

  • BVerwG, 14.04.2008 - 4 B 1.08

    Anwendungsbereich der Übergangsregelung des § 67 Abs. 9 S. 3 BImSchG; Antrag auf

  • VG Sigmaringen, 25.07.2007 - 5 K 166/05

    Windkraftanlage; Bauvorbescheid; Regionalplan; Vorranggebiet; Ausschlussgebiet;

  • BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08

    Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 O 91/07

    Streitwert bei Klage betreffend Windkraftanlagen

  • VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08

    Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Windenergieanlage

  • BVerwG, 01.04.2008 - 4 B 26.08

    Anwendbarkeit des § 67 Abs. 9 S. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf vor

  • BVerwG, 14.04.2008 - 4 B 2.08

    Erfordernis einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung neben dem

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 14/07

    Erteilung eines Bauvorbescheides

  • VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.3267

    Vorbescheid; Windkraftanlage; Landschaftsbild; Flächennutzungsplan;

  • VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für

  • VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04

    Bauvorbescheid für Windkraftanlage nach dem 1. Juli 2005

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für eine Windkraftanlage

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 861/06

    Windenergieanlage; Bauvorbescheid; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VG Arnsberg, 18.10.2006 - 1 K 3768/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzw.

  • VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 11 K 08.00091

    Klage auf Erteilung eines BImSchG-Vorbescheides wegen einer Windkraftanlage

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