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   VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13   

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VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13 (https://dejure.org/2014,44092)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2014 - 5 S 584/13 (https://dejure.org/2014,44092)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 5 S 584/13 (https://dejure.org/2014,44092)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung des Einzelhandelsausschlusses durch pauschale Absichtserklärung zur Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Gebiet für hochwertiges Kleingewerbe; Ermächtigung zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift bzgl. Beschränkung der Stellplatzzahl zur Steuerung der ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 47 VwGO, § 12 BauGB, § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 11 BauGB
    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet grundsätzlich ausschließt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntmachung; deklaratorische Neubekanntmachung; konstitutive Festsetzung; nachrichtliche Übernahme; Bestimmtheit; Straßenverkehrsfläche; Sortimentsliste; Einzelhandelsausschluss; Nahversorgungskonzept; städtebauliche Rechtfertigung; örtliche Bauvorschrift; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung des Einzelhandelsausschlusses durch pauschale Absichtserklärung zur Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Gebiet für hochwertiges Kleingewerbe; Ermächtigung zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift bzgl. Beschränkung der Stellplatzzahl zur Steuerung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlerhaftigkeit eines Bebauungsplans wegen fehlender städtebaulicher Rechtfertigung eines Einzelhandelsausschlusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stellplatzbeschränkung in einem Bebauungsplan

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stellplatzbeschränkung in einem Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlerhaftigkeit eines Bebauungsplans wegen fehlender städtebaulicher Rechtfertigung eines Einzelhandelsausschlusses

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 442
  • BRS 82 Nr. 158
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller bedarf es insoweit nicht des Rückgriffs auf § 1 Abs. 9 BauNVO und damit auch keiner besonderen städtebaulichen Gründe als Rechtfertigung (BVerwG, Beschluss vom 03.05.1993 - 4 NB 13.93 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16); dies gilt auch dann, wenn der vollständige Ausschluss wie hier durch Gegenausnahmen für bestimmte Arten von Einzelhandelsbetrieben wieder ein Stück zurückgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

    Voraussetzung für den Ausschluss ist danach, dass die Gemeinde eine städtebauliche Begründung anführen kann, die sich aus der jeweiligen Planungssituation ergibt und die Abweichung von den in der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Gebietstypen durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich zwar nicht bereits daraus, dass der Bebauungsplan unwirksam ist, da es sich bei den örtlichen Bauvorschriften um eine selbständige Satzung handelt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 09.08.2002 - 5 S 818/00 -, ZfBR 2003, 56; VGH Bad,-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 81).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Solch eine pauschale Absichtserklärung ohne Ausführungen zu einer entsprechenden Bedarfslage (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - BauR 1999, 1136) in der Gemeinde und am konkreten Standort vermag eine Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Typus des Gewerbegebiets nicht zu begründen.
  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Hierzu gehört das Bodenrecht im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG, das der Bundesgesetzgeber insbesondere im Baugesetzbuch kodifiziert hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15.97 -, BauR 1997, 999).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich zwar nicht bereits daraus, dass der Bebauungsplan unwirksam ist, da es sich bei den örtlichen Bauvorschriften um eine selbständige Satzung handelt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 09.08.2002 - 5 S 818/00 -, ZfBR 2003, 56; VGH Bad,-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 81).
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Dass es ausgeschlossen wäre, im Rahmen dieses Spektrums eine - für die Antragsteller auch wirtschaftlich zumutbare, d. h. nicht dauerhaft unrentable (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.09.1978 - IV C 30.76 -, BVerwGE 56, 283; s. dazu auch BayVGH, Urt. vom 25.03.2004 - 25 N 01.308 -, BauR 2005, 515) - Nutzung zu realisieren, wird nicht dargelegt und ist auch nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 20.12.2004 - 25 B 98.1862

    Stellplatz; widersprechende Festsetzungen des Bebauungsplans; Präklusion;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    § 74 Abs. 2 Nr. 3 LBO, nach dem aus städtebaulichen Gründen die Herstellung von Stellplätzen für genau abgegrenzte Teile des Gemeindegebiets eingeschränkt werden kann, ermächtigt daher nicht zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift wie der vorliegenden, die zur Steuerung der Größe der Betriebe und der Bebauungsdichte in einem Gewerbegebiet die Stellplatzzahl beschränkt (ebenso zu einer örtlichen Bauvorschrift, die Stellplätze in bestimmten Grundstücksbereichen ausschließt BayVGH, Urteil vom 20.12.2004 - 25 B 98.1862 -, NVwZ-RR 2005, 785).
  • BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05

    Umfang der örtlichen Bauvorschriften zur Verwirklichung von gestalterischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Eine solche Regelung ist jedoch von der Ermächtigungsgrundlage der LBO zum Erlass örtlicher Bauvorschriften nicht gedeckt (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2005 - 4 B 14.05 -, BauR 2005, 1768).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06

    Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Die mit der Verwendung dieser Regelbeispielstechnik verbundene Auslegungsbedürftigkeit einer Norm ist jedoch mit den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an ihre Bestimmtheit ohne weiteres zu vereinbaren (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11.05.2007 - 2 BvR 543/06 -, BVerf-GK 11, 164).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13
    Dass es ausgeschlossen wäre, im Rahmen dieses Spektrums eine - für die Antragsteller auch wirtschaftlich zumutbare, d. h. nicht dauerhaft unrentable (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.09.1978 - IV C 30.76 -, BVerwGE 56, 283; s. dazu auch BayVGH, Urt. vom 25.03.2004 - 25 N 01.308 -, BauR 2005, 515) - Nutzung zu realisieren, wird nicht dargelegt und ist auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 10 A 2117/10

    Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 3 S 107/02

    Unmittelbar vor einer Veränderungssperre erfolgte Zurückstellung ist zeitlich

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07

    Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76

    Bekanntmachung - Bebauungsplan - Bezug - Bezeichnung nach Nummern - Unbeplante

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

  • BVerwG, 22.07.2013 - 7 BN 1.13

    Prinzipale/inzidente Normenkontrolle; Antragsfrist; Rechtswidrigwerden einer

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 31.14

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht bei Fehlen einfachgesetzlicher

  • VGH Bayern, 15.03.2024 - 1 N 21.1251

    Unzulässige Verknüpfung der Festsetzung der Grundfläche mit Anzahl der

    Die Festsetzung einer Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erfordert keine Festlegung, ob es sich um eine öffentliche oder private Verkehrsfläche handelt (vgl. VGH BW, U.v. 18.12.2014 - 5 S 584/13 - DVBl 2015, 442).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 5 S 1375/14

    Nachfragen nach ausliegenden Planunterlagen ist dem Bürger zumutbar

    Da die Gemeinde bei der Bestimmung ihrer städtebaulichen Ziele ein weites planerisches Ermessen besitzt, ist eine unzulässige Verhinderungsplanung allein dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.2014 - 5 S 584/13 -, BRS 82 Nr. 158, juris Rn. 52 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17

    Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in

    Da die Gemeinde bei der Bestimmung ihrer städtebaulichen Ziele ein weites planerisches Ermessen besitzt, ist eine unzulässige Verhinderungsplanung daher erst dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. Urteile des Senats vom 15.6.2016 - 5 S 1375/14 - juris Rn. 71 und 18.12.2014 - 5 S 584/13 -, BRS 82 Nr. 158 juris Rn. 52 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 8 S 538/12

    Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei neben

    Zwar folgt nicht abstrakt aus der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans die Unwirksamkeit von örtlichen Bauvorschriften, die für den gleichen Geltungsbereich erlassen worden sind, da es sich bei den örtlichen Bauvorschriften um eine selbstständige Satzung handelt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2014 - 5 S 584/13 - DVBl 2015, 442 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 5 S 2159/18

    Fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Ermittlung der betroffenen

    Zwar folgt nicht abstrakt aus der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans die Unwirksamkeit von örtlichen Bauvorschriften, die für den gleichen Geltungsbereich erlassen worden sind, da es sich bei den örtlichen Bauvorschriften um eine selbstständige Satzung handelt (Senatsurteil vom 18.12.2014 - 5 S 584/13 - DVBl 2015, 442, juris Rn. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 5 S 3639/21

    Festsetzung eines Bebauungsplans; Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung;

    Zwar folgt nicht abstrakt aus der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans die Unwirksamkeit von örtlichen Bauvorschriften, die für den gleichen Geltungsbereich erlassen worden sind, da es sich bei den örtlichen Bauvorschriften um eine selbstständige Satzung handelt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2014 - 5 S 584/13 - DVBl 2015, 442, juris Rn. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2024 - 3 S 184/22

    Übergeleiteter Straßen- und Baufluchtenplan nach altem badischen Recht

    Trotz des Umstands, dass die örtlichen Bauvorschriften regelmäßig zusammen mit dem Bebauungsplan in einem Verbundverfahren und damit formal in einer Satzung zusammengefasst beschlossen werden, führt die Unwirksamkeit der einen Satzung nicht automatisch zur Unwirksamkeit der anderen (vgl. VGH Bad.-Württ-, Urt. v. 9.5.2019 - 5 S 2015/17 - juris Rn. 238 m.w.N.; Urt. v. 18.12.2014 - 5 S 584/13 - juris; Urt. v. 24.7.2015 - 8 S 538/12 - juris, Rn. 63).
  • VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Waschparks

    So fehlt dem Landesgesetzgeber die Kompetenz zum Erlass boden- bzw. bauplanungsrechtlicher Vorschriften, weil der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) insbesondere mit dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung abschließend Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG; zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2014 - 5 S 584/13 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15.97 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 10.05.2019 - 10 K 3418/17

    Anforderungen an die Festsetzung eines Innenbereichs als besonderes Wohngebiet;

    Zwar folgt nicht abstrakt aus der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans die Unwirksamkeit von örtlichen Bauvorschriften, welche für den gleichen Geltungsbereich erlassen worden sind, da es sich bei den örtlichen Bauvorschriften um eine selbstständige Satzung handelt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2014 - 5 S 584/13 -, juris Rn. 70).
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