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   BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62   

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https://dejure.org/1964,627
BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62 (https://dejure.org/1964,627)
BSG, Entscheidung vom 14.02.1964 - 7 RAr 15/62 (https://dejure.org/1964,627)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 1964 - 7 RAr 15/62 (https://dejure.org/1964,627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag beim Arbeitsamt auf Zustimmung zur Veröffentlichung von Stellenangeboten in einer Tageszeitung - Beschaffung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes als erforderliches Existenzmittel - Arbeitsvermittlung als Spezialaufgabe arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • uni-muenchen.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Beeinträchtigungen außerhalb sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse

  • uni-muenchen.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Art. 5 GG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 169
  • NJW 1964, 1691
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Auch nach der vom BGH vertretenen Einzeleingriffstheorie (BGHZ 6, 270, 279 ff) stellt sich die Versagung der Zustimmung nach § 37 Abs. 2 Satz 3 AVAVG nicht als Enteignung dar, weil kein zwangsweiser staatlicher Eingriff in der Gestalt der Entziehung oder Belastung vorliegt, der Einzelne oder Gruppen im Vergleich zu anderen ungleich trifft und sie zu einem besonderen, den übrigen nicht zugemuteten Opfer für die Allgemeinheit zwingt, und zwar zu einem Opfer, das gerade nicht den Inhalt und die Grenzen der betroffenen Rechtsgattung allgemein und einheitlich festlegt, sondern das aus dem Kreis der Rechtsträger Einzelne unter Verletzung des Gleichheitssatzes besonders belastet.

    Sie ist deshalb keine entschädigungslose Enteignung, sondern eine inhaltliche Begrenzung der Betätigungsbefugnisse aller von § 37 Abs. 2 Satz 3 AVAVG betroffenen Zeitungsunternehmer (analog: BGHZ 6, 289 [richtig: BGHZ 6, 270, 289 - d. Red.] [BGH 10.06.1952 - GSZ 2/52]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Der erkennende Senat ist mit dem BVerfG (BVerfGE 7, 377 ff) der Auffassung, daß auch die Berufe, welche Tätigkeiten zum Inhalt haben, die nach heutigen Vorstellungen der organisierten Gemeinschaft, in erster Linie den Staate, vorbehalten bleiben müssen, unter Art. 12 Abs. 1 GG fallen (anderer Ansicht: BVerwG 2, 85 ff; 4, 250 ff und v. Mangoldt/Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl. Bd. I S. 375 Anm. 2 a).

    Wie das BVerfG (BVerfGE 7, 377, 398) ausführt, wird die Zahl der Arbeitsplätze und damit die Möglichkeit der Berufsaufnahme bei dieser Regelung allerdings von der Organisationsgewalt der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft bestimmt.

  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52

    Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Im übrigen gilt das Zitiergebot nicht für Gesetze, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes ergangen sind (BVerfGE 2, 121 ff) und nicht für solche nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Normen, die bereits geltende Grundrechtseinschränkungen lediglich unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 5, 13, 16; vgl. auch oben: Art. 123 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Im übrigen gilt das Zitiergebot nicht für Gesetze, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes ergangen sind (BVerfGE 2, 121 ff) und nicht für solche nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Normen, die bereits geltende Grundrechtseinschränkungen lediglich unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 5, 13, 16; vgl. auch oben: Art. 123 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Dazu hat die Rechtsprechung des BVerfG folgende Grundsätze entwickelt: Der Gesetzgeber muß, wenn er sich in den grundrechtgeschützten Raum bewegt, die Bedeutung des Grundrechts in der sozialen Ordnung zum Ausgangspunkt seiner Regelung nehmen (BVerfGE 7, 198, 208 ff).
  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77

    Prozeßbürgschaft für Wechselvorbehaltsurteile

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Zwar wird gegenwärtig überwiegend anerkannt, daß außer den sonstigen subjektiven privaten Vermögensrechten auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unter den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff (BGHZ 69 270 ff; BSG 5, 40 ff; BVerwG 3, 254 ff; BVerfGE 1, 264, 277) und damit unter die institutionelle Garantie des Art. 14 GG fallt.
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 172.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Zwar wird gegenwärtig überwiegend anerkannt, daß außer den sonstigen subjektiven privaten Vermögensrechten auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unter den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff (BGHZ 69 270 ff; BSG 5, 40 ff; BVerwG 3, 254 ff; BVerfGE 1, 264, 277) und damit unter die institutionelle Garantie des Art. 14 GG fallt.
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Zwar wird gegenwärtig überwiegend anerkannt, daß außer den sonstigen subjektiven privaten Vermögensrechten auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unter den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff (BGHZ 69 270 ff; BSG 5, 40 ff; BVerwG 3, 254 ff; BVerfGE 1, 264, 277) und damit unter die institutionelle Garantie des Art. 14 GG fallt.
  • BGH, 24.11.1955 - 5 StR 311/55
    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Deshalb hat bereits der BGH (BGHSt 8, 379 [BGH 24.11.1955 - 5 StR 311/55]) festgestellt, daß unter den Begriff der Pressefreiheit nicht die völlige Freiheit zur Veröffentlichung von Werbeanzeigen Dritter zu verstehen ist, sondern die Freiheit der Berichterstattung und der Meinungsäußerung in der Presse.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
    Wie die Klägerin zutreffend vorträgt, verstoßen "vage Generalklauseln" gegen das Gebot der Bestimmtheit der Gesetze und damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung (BVerfGE 6, 32, 42; 8, 274, 325).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 121.53
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 507/60
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Die Vereinbarkeit des allgemeinen Monopols der Bundesanstalt mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG bejaht das Landessozialgericht mit eigenen Ausführungen und im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 1961 (BGHSt 17, 137) und des Bundessozialgerichts vom 14. Februar 1964 [BSG 20, 169]; auf die Besonderheit der Vorschrift des § 37 Abs. 3 AVAVG geht es nicht näher ein.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Die Verfügung des Arbeitsamts Konstanz vom 19. Juni 1959, der Widerspruchsbescheid des Arbeitsamts Konstanz vom 27. Juli 1959 - I a 5742-W 179 -, das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. November 1961 - L 5 a Ar 1423/60 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Februar 1964 - 7 RAr 15/62 - verletzen das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und werden aufgehoben.

    Das Bundessozialgericht (BSG 20, 169) hält sowohl das Monopol an sich als auch die besondere Vorschrift des § 37 Abs. 2 Satz 3 AVAVG für verfassungsmäßig.

  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Arbeitsvermittlung ist nämlich aus Gründen der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer, zum Schutz der Würde ihrer Person (Schutz vor Ausbeutung) und aus Gründen eines wirksamen Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu einer Aufgabe der unmittelbaren staatlichen Daseinsvorsorge gemacht worden (BVerfGE 21, 245, 254, BSG 20, 169, 170; BGHSt 17, 137).
  • BSG, 28.11.1967 - 7 RAr 22/67
    Die devision" mit der die Klägerin im wesentlichen geltend machte, die Vorschrift des @ 37 Abs° 2 Satz 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)" die eine Veröffentlichung von Stellenangeboten für eine Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland an die vorherige Zustimmung der Bundesanstalt bindet" verstoße gegen Grundrechtsnormen und sei daher nichtig9 wurde durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14" Februar 1964 (7 RAr 15/62) zurückgewiesen" Die beklagten Bundesanstalt 5 57 Abso 2 der durch.

    10 Die Verfügung des Arbeitsamts Konstanz vom 19" Juni 1959, der Widerspruchsbescheid des Arbeitsamts vom Konstanz 27" Juli 1959 - I a 5742-W 179 -» das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29° November 1961 - L 5 & Ar 1423/60 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14" Februar 1964 -7 RAr 15/62 - verletzen das Grundrecht.

  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

    Der Grund für die Einführung des Vermittlungsmonopols der BA, Gefahren für vorrangige Gemeinschaftsgüter - wie die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Behebung des Mangels an Arbeitskräften und Schutz des Arbeitnehmers vor Übervorteilungen - abzuwenden (vgl. BVerfGE 21, 245, 254; BSG 20, 169, 170; BGHSt 17, 137), hat auch in diesem Bereich seine Berechtigung.
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