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   BSG, 27.10.1955 - 4 RJ 6/54   

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https://dejure.org/1955,1433
BSG, 27.10.1955 - 4 RJ 6/54 (https://dejure.org/1955,1433)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1955 - 4 RJ 6/54 (https://dejure.org/1955,1433)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1955 - 4 RJ 6/54 (https://dejure.org/1955,1433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 1, 280
  • NJW 1956, 1416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Bei dieser Verfahrenslage hätte das LSG von Amts wegen die Sache vertagen müssen, um dem Prozeßbevollmächtigten ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung zu geben (§ 202 SGG, § 227 Abs. 1 Zivilprozeßordnung; BSGE 1, 280, 281 f.; vgl. auch BSGE 47, 35, 37 = SozR 1500 § 62 Nr. 8).
  • BSG, 04.11.2014 - B 2 U 144/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Zwar ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht anzunehmen, wenn dem Beteiligten die rechtzeitige Bestellung des Bevollmächtigten zugemutet werden konnte (so BSG vom 27.10.1955 - 4 RJ 6/54 - BSGE 1, 280, 282 f = SozR SGG § 119 Nr. 2, SozR ZPO § 227 Nr. 2, SozR GG Art. 103 Nr. 2, SozR SGG § 62 Nr. 2, SozR SGG § 162 Nr. 16, SozR GG Art. 103 Nr. 2) .
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - mündliche

    Der Senat hält die Rechtsauffassung im Urteil vom 27. Oktober 1955 (BSGE 1, 280) nicht mehr aufrecht, wonach eine Entscheidung über eine Terminsaufhebung eine freie Ermessensentscheidung sein sollte, die die Möglichkeit einschließt, daß trotz Vorliegens erheblicher Gründe das Gericht aus anderen, ihm bedeutsam erscheinenden Erwägungen von einer Terminsänderung absehen könne.
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Verletzung rechtlichen

    Das ist der Fall, wenn dem Beteiligten die rechtzeitige Bestellung des Bevollmächtigten zugemutet werden konnte (so BSGE 1, 280, 282 f) bzw wenn ihm Verschulden dabei anzulasten ist, dass dies nicht geschah (vgl Meyer-Ladewig, aaO, § 110 RdNr 5) oder wenn der Beteiligte kurzfristig einen Anwaltswechsel vorgenommen hat, obwohl ihm zuzumuten war, sich durch den von ihm bislang bestellten Bevollmächtigten weiterhin vertreten zu lassen (vgl BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245 und § 108 Nr. 141; BVerwG NJW 1986, 339 mwN).
  • BSG, 18.06.2003 - B 13 RJ 223/02 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Verhinderung eines

    Auch nach ihrem eigenen Vortrag, wonach der Vorsitzende bereits am 16. August 2002 die Ablehnung der Terminsverlegung wegen Urlaubs der sachbearbeitenden Rechtsanwältin bzw mangelnder Spezialkenntnisse der Rechtanwältin R. ... mitgeteilt habe, war es ihr möglich, rechtzeitig einen Unterbevollmächtigten zu beauftragen (vgl dazu BSGE 1, 280) und diesen noch zu instruieren (vgl BSG SozR 2200 § 596 Nr. 8).
  • BSG, 08.03.1966 - 10 RV 612/65
    Das LSG hätte daher dem Vertagungsantrag stattgeben müssen, In der Ablehnung einer Terminsverlegung liegt dann allerdings keine Versagung oder Beschränkung des rechtlichen Gehörs, Wenn dem Prozeßbevollmächtigten zwar wegen später Bestellung seitens des Beteiligten zu wenig Zeit für die Bearbeitung und Terminsvorbereitung zur Verfügung stand, aber die rechtzeitige Bestellung eines Prozeßbevollmäehtigten den Beteiligten zugemutet werden konnte (siehe dazu BSG 1, 280).

    Gelegenheit wahrgenommen hat, sich in der mündlichen Verhandlung ausreichend zu äußern, führt zu keiner anderen Beurteilung° Es kommt im vorliegenden Fall nicht darauf an, daß der Kläger in Verhandlungstermin vertreten gewesen ist, denn die unzulässige Beschränkung des rechtlichen Gehörs liegt hier einzig darin, daß dem Prozeßbevollmächtigtcn des Klägers nicht ausreichend Zeit gewährt werden ist, um sich bis zur mündlichen Verhandlung zu informieren und in der Verhandlung sachgemäß Stellung zu nehmen (siehe dazu BSG 1, 280, 282)° Das LSG hätte im Hinblick auf die erheblichen Gründe dem Vertagungsantreg stattgeben müssen° Inder Ablehnung des Vortagungsantrags ist daher ein wesent- licher Verfahrensmangel im Sinne des 5 162 Abs° 1 Nr° 2 SGG zu erblicken, der die Revision statthaft macht° Sie ist auch begründet, weil die Möglichkeit besteht, daß das LSG bei Gewährung des erforderlichen rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre; Das angefochtene Urteil war daher aufzuheben" '.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 SO 2065/10
    Dies ist indessen nicht der Fall, wenn dem Beteiligten die rechtzeitige Bestellung eines Bevollmächtigten zumutbar war (vgl. BSGE 1, 280, 283) oder wenn ihm ein Verschulden anzulasten ist, dass dies nicht geschah (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002 a.a.O.), ferner, wenn der Beteiligte das Mandat kurz vor dem Termin kündigt, ohne hierfür erhebliche Gründe zu haben (vgl. BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245; BVerwG, Beschluss vom 4. August 1998 - 7 B 127/98 - (juris)).
  • LSG Bayern, 29.09.2015 - L 15 VK 7/11

    Vertagungsantrag eines unvertretenen Klägers, Bestimmung des Streitgegenstands

    Auch wenn die Rechtsprechung des BSG insofern mit Blick auf das rechtliche Gehör durchaus großzügig ist und es daher keinen strengen Maßstab anlegt (vgl. BSG, Beschluss vom 04.11.2014, Az.: B 2 U 144/14 B), ist jedenfalls dann kein Vertagungsgrund gegeben, wenn es dem Verfahrensbeteiligten möglich und zumutbar gewesen wäre, rechtzeitig einen Bevollmächtigten zu beauftragen (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1955, Az.: 4 RJ 6/54).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 25/14 B
    Dies hat das BSG für die nicht näher erläuterte Beauftragung eines Anwalts zwei Tage vor dem Termin bereits entschieden (BSGE 1, 280, 283).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Nichtausübung der

    Dem Verlegungsantrag der Klägerin vom 27.04.2021 war nicht stattzugeben, weil es die Klägerin versäumt hat, den Bevollmächtigten rechtzeitig zu bestellen (BSG, Urteil vom 27.10.1955 - 4 RJ 6/54 - Sächsisches LSG, Urteil vom 04.11.2014 - L 4 R 233/12 - beide in juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2014 - L 8 U 44/10

    Langjähriges Rauchen als konkurrierender Faktor bei der Anerkennung eines

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 36/13

    Voraussetzungen der Aufhebung bzw. Verlegung eines Gerichtstermins

  • BSG, 30.03.2022 - B 6 KA 24/21 B

    Entziehung einer ärztlichen Zulassung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 04.02.2008 - B 10 KR 5/07 B
  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

  • BSG, 24.10.2017 - B 13 R 19/17 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung; PKH-Verfahren; Kein Anspruch eines Beteiligten auf

  • BSG, 21.07.2011 - B 5 R 114/11 B
  • LSG Bayern, 27.02.2003 - L 9 AL 195/00

    Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruches beim Arbeitslosengeld; Vertagung

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - L 8 U 77/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 14/3 U 161/10
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - L 8 RA 18/00
  • BSG, 09.02.1977 - 10 RV 93/76
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