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   BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56   

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https://dejure.org/1959,354
BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56 (https://dejure.org/1959,354)
BSG, Entscheidung vom 26.05.1959 - 3 RK 36/56 (https://dejure.org/1959,354)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 1959 - 3 RK 36/56 (https://dejure.org/1959,354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden Widerspruchsbescheides; Anspruch gegen eine Krankenkasse auf Rückerstattung von zu Unrecht vom Gehalt einbehaltenen Beiträgen zur Angestelltenversicherung und Arbeitslosenversicherung; Anrechnung der zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 21
  • NJW 1959, 2182
  • DVBl 1959, 814
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 256 ZPO bestehen gegen die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens keine prozessualen Bedenken, wenn dieses Verfahren nach den Besonderheiten des einzelnen Falles zu einer abschließenden oder prozeßwirtschaftlich sinnvollen Entscheidung der zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeit führt (BGHZ 2 S. 250 = Lindenmaier-Möhring Nr. 1 zu § 256 ZPO).
  • BVerwG, 12.04.1956 - I C 167.54
    Auszug aus BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56
    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesverwaltungsgericht für das verwaltungsgerichtliche Verfahren in einem Fall angeschlossen, in dem beide Parteien Körperschaften des öffentlichen Rechts waren (DÖV 1957 S. 426).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R

    Familienversicherung - Ausschluss - Gesamteinkommen - Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Für die Beurteilung der allgemeinen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betroffener Arbeitnehmer und hiervon ausgehend ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit scheiden sie damit aus und müssen folglich außer Ansatz bleiben (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band I/2 - Stand: 72. Lieferung 1989, S 314 f; vgl auch BSGE 10, 21 [26]).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Richtet sich die Klage gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist zu erwarten, dass sie (hier: die Beklagte) wegen ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Recht und Gesetz auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck ihren Pflichten nachkommt (BSGE 10, 21, 24; 12, 44, 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 2 RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 15 RdNr 5; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 55 RdNr 19c mwN; Castendiek in: Lüdtke, SGG, Handkommentar, 3. Aufl 2009, § 55 RdNr 21).
  • LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15

    Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung; Inhalt und

    Ausnahmen von der Subsidiarität hat die Rechtsprechung jedoch bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts zugelassen, weil in dem Fall angenommen werden kann, dass solche Beklagte aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz die Kläger auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen (st. Rspr, vgl. BSG Urteil vom 26. Mai 1959 - 3 RK 36/56 - BSGE 10, 21, 24 f; Urteil vom 11. März 1960 - 3 RK 62/56 - BSGE 12, 44, 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 - juris Rn. 19; Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 12/04 R - juris Rn. 17; Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - juris Rn. 17).
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