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   BSG, 23.06.1959 - 2 RU 257/57   

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BSG, 23.06.1959 - 2 RU 257/57 (https://dejure.org/1959,1356)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1959 - 2 RU 257/57 (https://dejure.org/1959,1356)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1959 - 2 RU 257/57 (https://dejure.org/1959,1356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wegen einer frühkindlichen Hirnschädigung - Schädigung der Leibesfrucht während der Arbeitsausübung - Versicherungsschutz für das ungeborene Kind - Kreis der in der landwirtschaftlichen Versicherung versicherten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 97
  • NJW 1959, 2135
  • MDR 1959, 1045
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

    Auszug aus BSG, 23.06.1959 - 2 RU 257/57
    Dies gelte sogar, wenn das Kind erst nach der Schädigungshandlung erzeugt worden sei (BGHZ 8 S. 243).

    Deshalb genügte in dem von der Revision angeführten Falle (BGHZ 8 S. 243) für die Anerkennung des Schadensersatzanspruchs des mit angeborener Lues behafteten Kindes, daß die Mutter infolge des Verschuldens einer Person, für welche das beklagte Krankenhaus einzustehen hatte, mit Lues angesteckt worden war.

    Dem kann hier nicht entgegengehalten werden, daß die Klägerin im Zeitpunkt des Unfalls nicht eine von ihrer Mutter verschiedene Person, sondern ein Teil derselben gewesen sei; denn Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist nicht der Schaden einer Leibesfrucht, sondern der Schaden, den die Klägerin dadurch erlitten hat, daß sie als Mensch mit einer Gehirnschädigung oder mit der Anlage zu einer solchen geboren worden ist (vgl. BGHZ 8 S. 243 [248, 249]).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Das Gericht hat aber auf Grund der früher geltenden Vorschriften der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Vierten Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung vom 18. April 1937 (RGBl. I S. 463) die Ausweitung des Schutzes der Versicherung auf Schäden, die ein Kind als Leibesfrucht durch einen Arbeitsunfall der Mutter erlitten hatte, abgelehnt (BSGE 10, 97).

    Die in der Vorlage vertretene gegenteilige Auffassung ist angesichts der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 10, 97) jedenfalls nicht offenkundig unhaltbar.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 44/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Berufskrankheit der Mutter -

    Aufgrund der Vorschriften der §§ 548 und 551 RVO hat der noch nicht geborene Mensch - die Leibesfrucht - auch nach seiner Geburt keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Vorlagebeschluß des LSG Rheinland-Pfalz vom 16. Januar 1974 - L 3 U 37/73; Beschluß des BVerfG vom 22. Juni 1977, BVerfGE 45, 376, 385/386 = SozR 2200 § 539 Nr. 35 S. 102; so auch schon BSGE 10, 97).

    In dieser umfänglichen Beschränkung unterscheidet sich die gesetzliche Unfallversicherung wesentlich z.B. von der zivilrechtlichen Schadensersatzregelung bei unerlaubten Handlungen (BSGE 10, 97, 98 f., dort auch Auseinandersetzung mit BGHZ 8, 243).

  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
    Der erkennende Senat braucht sich daher nicht mit der Frage zu befassen, ob dem Kind im Mutterleib, dem nasciturus, bereits vor der Vollendung der Geburt (§ 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches -;BGB-) eine volle oder eine beschränkte Rechtsfähigkeit zukommt und ob es mit der Vollendung der Geburt Ansprüche auf Grund von Ereignissen erwerben kann, die die Mutter während der Schwangerschaft betroffen und zu einem "Schaden" entweder bei Mutter und Kind oder nur bei dem Kind geführt haben (vgl. hierzu das Urteil des 10. Senats des BGG vom 24. Oktober 1962, BSG 18, 55 ff. = NJW 1963, 1078 [BSG 24.10.1962 - 10 RV 583/59]und 1894), das die Schädigung des nasciturus durch kriegsbedingte Schädigung der Mutter betrifft; das Urteil des 2. Senats des BSG vom 23. Juni 1959, BSG 10, 97 ff., das ausspricht, daß das Kind, das im Mutterleib durch einen Arbeitsunfall der Mutter geschädigt worden ist, keine Entschädigungsansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat; das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19. Juli 1961, DÖV 1962, 67, in dem einem während der Verschleppung geborenen Kinde Kriegsgefangenenentschädigung zugebilligt worden ist, und das Urteil des BVerwG vom 27. Februar 1962, BVerwGE 14, 43 = MDR 62, 644 [BVerwG 27.02.1962 - BVerwG III C 28.59]in dem auch ein vor der Vertreibung Erzeugter, aber erst nachher Geborener als Vertriebener im Sinne des § 11 des Lastenausgleichsgesetzes anerkannt worden ist.

    Es bedarf damit keiner Erörterung darüber, ob dieser Anspruch allein aus der "Sozialstaatsklausel" des GG herzuleiten ist (so Bogs aaO G 17; Rohwer-Kahlmann, Juristische Schulung 1, 285 ff, 189, je mit weiteren Hinweisen; a.A. BSG, Urteil vom 23. Juni 1959, BSG 10, 97 ff, 100).

  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

    Eine dem Senat zu gesetzergänzender Rechtsfortbildung berechtigende Gesetzeslücke ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG immer dann anzunehmen, wenn nach dem Plan des Gesetzes ein Regelungsbedürfnis besteht, dem das Gesetz nicht entspricht, weil es entweder schon, im Gesetzgebungsverfahren nicht erkannt worden ist oder weil es sich erst nachträglich ergeben hat (BSG, Urteil vom 23. Juni 1959 - 2 RU 257/57 - in BSGE 10, 97/100; Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 24/64 - in BSGE 25, 150/151; Urteil vom 30. Oktober 1973 - 9 RV 64/73 - in BSGE 36, 229/231; Urteil vom 18. Mai 1976 - 3 RK 11/75 - in BSGE 42, 20/23; Urteil vom 18. Mai 1976 - 9/10 RVi 4/74 - in BSGE 42, 28/35; Urteil vom 19. Dezember 1979 - 8 b RK 2/78 - in BSGE 49, 232/234).

    Hier ist weder ein aus den Zwecken des BVG folgendes Regelungsbedürfnis zu erkennen, den Unfall der Klägerin nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen zu entschädigen, noch ist ein solches Regelungsbedürfnis nachträglich, etwa durch eine Änderung der Rechtsanschauungen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1950 - 2 RU 257/57 - in BSGE 10, 97/101), entstanden.

  • BSG, 06.03.2000 - B 11 AL 243/99 B

    Keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Arbeitslosengeldanspruchs wegen

    Denn bei der Beurteilung, ob der Vorinstanz ein Verfahrensmangel unterlaufen ist, ist die Rechtsauffassung der Vorinstanz, hier also die des LSG, zugrunde zu legen (vgl BSGE 2, 84, 87 = SozR Nr. 20 zu § 162 SGG; BSGE 2, 121, 123 f; 10, 97, 102; SozR Nr. 133 zu § 54 SGG).
  • BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94

    Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung

    Eine Verletzung des § 103 SGG durch das SG hätte der Kläger nur dann substantiiert dargelegt, wenn er aufgezeigt hätte, aus welchen Gründen sich das SG von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt sehen müssen, den Sachverhalt weiter aufzuklären; denn ob einem Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist nicht nach der Rechtsauffassung des Rechtsmittelgerichts, sondern nach der Rechtsauffassung des Gerichts zu beurteilen, dem der Verfahrensverstoß vorgeworfen wird (BSGE 2, 84, 87 = SozR Nr. 20 zu § 162; BSGE 8, 149, 150; 10, 97, 102; BSG SozR Nr. 133 zu § 54 SGG und SozR 1500 § 160a Nr. 34).
  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

    Mit dieser Rechtsauffassung stellt sich der Senat nicht etwa in einen Gegensatz zu der im Urteil des 2. Senats vom 23. Juni 1959 (BSG 10, 97) vertretenen Rechtsauffassung, wonach Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht für die Folgen von Schädigungen zu gewähren sind, die jemand erlitten hat, als er sich als Leibesfrucht im Mutterleib befand.
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 253/99 B

    Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme, grobe Fahrlässigkeit, Ermessen

    Maßgebend hierfür ist die Rechtsauffassung des LSG (vgl BSGE 2, 84, 87 = SozR Nr. 20 zu § 162 SGG; BSGE 2, 121, 123 f; 10, 97, 102; SozR Nr. 133 zu § 54 SGG), nicht die des Klägers.
  • BSG, 23.04.1992 - 7 BAr 106/91

    Voraussetzung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den

    Daß das LSG die Frage, ob dem SG ein Verfahrensmangel unterlaufen ist, von der Rechtsauffassung des SG her beurteilt hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 2, 84, 87 = SozR Nr. 20 zu § 162 SGG; BSGE 2, 121, 123 f; 8, 149, 150; 10, 97, 102; BSG SozR Nr. 133 zu § 54 SGG; SozR 1500 § 160a Nr. 34).
  • LSG Sachsen, 21.02.2023 - L 3 BK 7/22
    Hierzu zählt auch der "gewillkürte" (kraft Beteiligtenwillens herbeigeführte) Beteiligtenwechsel (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1959 - 2 RU 257/57 - BSGE 10, 97 = NJW 1959, 2135 = juris Rdnr. 22; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 1 RK 17/91 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 = juris Rdnr. 14; Arndt, in: Fichte/Jüttner, SGG [3. Aufl., 2020], § 69 Rdnr. 15; Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG [13. Aufl., 2020], § 99 Rdnr. 6), das heißt die subjektive Klageänderung.
  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 6.65

    Rechtliche Wirkungen eines nachehelichen Unterhaltsverzichts auf den Anspruch auf

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