Rechtsprechung
   BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R; B 5 R 88/07 R; B 5 R 140/07 R; B 5 R 98/07 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - Verfassungsmäßigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres; Rentenabschlag; abgesenkter Zugangsfaktor; Verfassungsmäßigkeit

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  • Bundessozialgericht

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - abgesenkter Zugangsfaktor - Verfassungsmäßigkeit

  • NWB SteuerXpert START

    SGB VI § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 77 Abs. 2 Satz 2, § 77 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des abgesenkten Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Rentenabschlag auch schon vor dem 60. Lebensjahr

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.8.2008)

    Abschläge bei Erwerbsminderungs- und Witwenrenten bleiben bestehen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Rentenabschlag auch schon vor dem 60. Lebensjahr

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  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Erwerbsminderungsrente: Schon vor dem 60. Geburtstag geht's mit der Kürzung los

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rentenabschlag: Auch schon vor dem 60. Lebensjahr

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Rentenabschlag auch schon vor dem 60. Lebensjahr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 101, 193
  • NZS 2009, 385
  • FamRZ 2009, 329



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R  

    Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Gesetz über die

    2008 - B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 ff = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; Urteile vom 14.8.

    2008 - B 5 R 88/07 R und B 5 R 140/07 R - bestätigt nochmals durch das Urteil vom 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R - juris; anders noch der - inzwischen nicht mehr zuständige - 4. Senat des BSG, vgl BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 22 f).

    Ein früher Renteneintritt bedeutet daher trotz der durch fehlende Beitragszeiten bedingten geringeren Rente eine Mehrbelastung der Versichertengemeinschaft, die durch einen abgesenkten Zugangsfaktor begrenzt werden kann (vgl BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, jeweils RdNr 23).

    Es ging dem Gesetzgeber insoweit vor allem um eine Verlangsamung der nach früherem Recht zu erwarten gewesenen Erhöhungen des Beitragssatzes in der RV und der entsprechenden Mehrausgaben des Bundes (so das BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, jeweils RdNr 35, unter Verweis auf BT-Drucks 14/4230 S 36 mit Tabelle Nr. 1).

    Mit Blick darauf hat der 5. Senat des BSG auch die durch § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI bedingten Änderungen im Beitrags-/ Leistungsverhältnis der gesetzlichen Rentenversicherung schon allein aufgrund der finanziellen Erwägungen für verfassungsgemäß erachtet (vgl BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5).

    Dies führte jedoch zu dem widersinnigen Ergebnis, dass Gesetzesänderungen zum Beitrags-/ Leistungsverhältnis, die in der gesetzlichen RV zur Verlangsamung von Beitragserhöhungen und Ausgabensteigerungen des Bundes (vgl dazu BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, jeweils RdNr 35) eingeführt werden, im System der AdL wiederum Mehrausgaben des Bundes nach sich zögen, die zu vermeiden gerade die Absicht des Gesetzgebers war (vgl dazu auch den Lagebericht der Bundesregierung über die AdL 2001, SdL 2002, 132, 138).

    Er setzt auf diese Weise - als Konsequenz aus der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Einführung einer Abschlagsregelung in der gesetzlichen RV durch § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (vgl hierzu nochmals das BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5) - den eingeschlagenen Weg zur Garantie stabiler Beitragssätze und folglich im Ergebnis auch zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des berufsständischen Systems der AdL fort (zu einer entsprechenden, schon damals gerechtfertigten Zielsetzung im Rahmen des ASRG 1995; vgl auch BSG SozR 4-5868 § 13 Nr. 2).

    Dies hat entsprechend auch der 5. Senat des BSG in seinen Ausführungen zur Verneinung einer Verfassungswidrigkeit von § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI betont (vgl BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, jeweils RdNr 39).

    Sie sind durch den für Erwerbsminderungsrenten auf 10, 8 % begrenzten Abschlag und die erhöhte Zurechnungszeit bei jüngeren Erwerbsminderungsrentnern angemessen berücksichtigt (so entsprechend für ähnliche faktische Zwangslagen in der gesetzlichen RV BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, jeweils RdNr 43).

  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08  

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Zu diesem Zeitpunkt waren beim Bundessozialgericht bereits mehrere Revisionsverfahren zur Frage der einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI anhängig (B 5 R 32/07 R; B 5 R 88/07 R).

    Im Übrigen fehle nach den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des 5. Senats des Bundessozialgerichts vom 14. August 2008 (u. a. B 5 R 32/07 R; NZS 2009, S. 385 ff.) auch die notwendige Erfolgsaussicht.

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08  

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Nach dem Sinn des § 77 Abs. 2 SGB VI müssten Erwerbsminderungsrentner eine Absenkung des Zugangsfaktors auch dann hinnehmen, wenn sie bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, weil die Regelung letztlich nur die Höhe der Rentenabsenkung begrenzen solle (vgl. z. B. BSGE 101, 193 ff.).
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  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 118/10  

    Zusatzversorgungssystem für den öffentlichen Dienst

    Das Gesetz bringt damit auch für den Versicherten ersichtlich zum Ausdruck, dass der Zugangsfaktor und somit auch die nach § 77 Abs. 2 und 3 SGB VI zu ermittelnden Abschläge oder Zuschläge für die gesamte Dauer des ununterbrochenen Rentenbezugs maßgeblich sein sollen (BSG, FamRZ 2009, 329, 330).

    Die zusätzliche finanzielle Belastung der Beklagten durch die regelmäßig längere Rentendauer soll daher durch den Abschlagsfaktor neutralisiert werden (vgl. BSG, FamRZ 2009, 329, 330 zu § 77 Abs. 2 SGB VI; ferner Kiefer/Langenbrinck, Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst Erl. 5 zu § 7 ATV (Stand 1/2004)).

    Vielmehr kommt es zu einer Herabsetzung des Zugangsfaktors bei allen Rentenarten, wenn die jeweilige Rente vor der im Gesetz normierten Altersgrenze in Anspruch genommen wird (vgl. BSG FamRZ 2009, 329, 331 f.).

    Der nunmehr zuständige 5. Senat des Bundessozialgerichts hat mit vier Urteilen vom 14. August 2008 demgegenüber entschieden, dass Erwerbsminderungsrentner eine Absenkung des Zugangsfaktors auch dann hinnehmen müssen, wenn sie bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (BSG, FamRZ 2009, 329; 877; Soz-R 4-2600 § 77 Nr. 6, SGb 2008, 591).

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B  

    Anspruch auf Witwenrente; Berechnung mit abgesenktem Zugangsfaktor bei Anspruch

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 8.5.2009 die Klage abgewiesen und sich dabei auf die Entscheidungen des 5. Senats des BSG vom 14.8.2008 berufen (B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; speziell zur Hinterbliebenenrente: B 5 R 98/07 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 6).

    In ihnen ist ausgeführt, dass die genannte Norm als Berechnungsregel zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze zur Rentenhöhe iS des § 63 Abs. 5 iVm § 64 Nr. 1 SGB VI zu verstehen ist (BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 13; BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 14).

    Um aber zu vermeiden, dass der Zugangsfaktor bei einem sehr frühen Versterben des Versicherten bis auf null sinkt, modifiziert die Regelung des § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI die Grundnorm in § 77 Abs. 1 SGB VI: Verstirbt der Versicherte vor Vollendung seines 60. Lebensjahres, wird nicht dessen tatsächliches Alter bei Eintritt des Todes, sondern vielmehr die Vollendung von dessen 60. Lebensjahr - fiktiv - als Ausgangspunkt für die rechnerische Ermittlung des Zugangsfaktors herangezogen; dieser ist mithin im Ergebnis um maximal 0, 108 zu mindern und somit auf 0, 892 festzulegen (BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 14, 16 für Hinterbliebenenrenten; ebenso BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 15 für Erwerbsminderungsrenten).

    Gerade bei der Hinterbliebenenrente wird hierdurch deutlich, dass es bei der in § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI enthaltenen Bezugnahme auf das 60. Lebensjahr des Versicherten um eine Fiktion für die Bemessung des Zugangsfaktors und nicht etwa um die Festlegung des Beginns der Rentenminderung geht (BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 15; BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 16).

  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 36/08  

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Minderung der Betriebsrente wegen auf

    In der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes ist die Zusatzversorgungskasse berechtigt, die Betriebsrente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme bei Erwerbsminderung nach § 35 Abs. 3 VBLS zu mindern (Festhalten an Rechtsprechung vom 18.1.2008 - 6 S 25/07 - nach BSG-Urteil vom 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R).

    An diesen Ausführungen hält die Kammer weiterhin fest, insbesondere, nachdem zwischenzeitlich der 5. Senat des Bundessozialgerichts durch Urteil vom 14. August 2008 - Az. B 5 R 32/07 R - (im Volltext abrufbar über Juris und über www.bsg.bund.de ) zu erkennen gegeben hat, dass alle für das Rentenversicherungsrecht noch zuständigen Senate des Bundessozialgerichts von der versichertenfreundlichen Rechtsprechung des nicht mehr zuständigen 4. Senats vom 16. Mai 2006 abweichen wollen.

    Durch die Ausführungen des 5. Senats des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 14. August 2008 - Az. B 5 R 32/07 R -, auf das wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, sieht sich die erkennende Kammer in ihrer bisherigen, ständigen Rechtsprechung zu § 35 Abs. 3 VBLS n.F. bestätigt.

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 98/07 R  

    Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs -

    Die Notwendigkeit des Eingriffs ergibt sich aus den Erwägungen, die den Gesetzgeber dazu bewogen haben, Erwerbsminderungsrenten in ähnlicher (abgemilderter) Form zu kürzen wie vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten (s hierzu Urteile vom 14.8.2008 -ua B 5 R 32/07 R, zur Veröffentlichung bestimmt), sowie aus dem bereits dargestellten Abhängigkeitsverhältnis von Hinterbliebenen- zu Versichertenrenten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - L 22 R 1157/09  

    Zugangsfaktor; teilweise Erwerbsminderung

    Die dagegen am 09. Juli 2007 beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) erhobene Klage hat das Sozialgericht mit Urteil vom 27. Oktober 2009 abgewiesen: Es hat sich der Auffassung des BSG in den Urteilen vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R und vom 14. August 2008 - u. a. B 5 R 32/07 R angeschlossen.

    Das BSG hat im grundlegenden Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R (vgl. auch die weiteren Urteile vom selben Tag B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R) zu § 77 SGB VI wie folgt ausgeführt:.

    Die Rechtsfrage, wie § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auszulegen ist, ist zwischenzeitlich mit dem o. g. Urteil des BSG abschließend geklärt, nachdem auch der 13. Senat des BSG in dem im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R erwähnten Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S sich der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen hat.

  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 120/08  

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Kürzung der Betriebsrente wegen

    An diesen Ausführungen hält die Kammer weiterhin fest, insbesondere nachdem zwischenzeitlich der 5. Senat des Bundessozialgerichts in vier Urteilen vom 14. August 2008 - Az. B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R; B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R - (veröffentlicht in FamRZ 2009, 329 ff. u.a.; abrufbar über Juris und über www.bsg.bund.de) zu erkennen gegeben hat, dass alle für das Rentenversicherungsrecht noch zuständigen Senate des Bundessozialgerichts von der versichertenfreundlichen Rechtsprechung des nicht mehr zuständigen 4. Senats vom 16. Mai 2006 abweichen wollen.

    Durch diese Ausführungen des 5. Senats des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 14. August 2008 - Az. B 5 R 32/07 R u.a. -, auf die wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, sieht sich die erkennende Kammer in ihrer bisherigen, ständigen Rechtsprechung zu § 35 Abs. 3 VBLS n.F. bestätigt.

  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 133/08  

    VBL: Inzidentkontrolle von Startgutschriften; (Un-)Wirksamkeit der

    An diesen Ausführungen hält die Kammer weiterhin fest, insbesondere nachdem zwischenzeitlich der 5. Senat des Bundessozialgerichts in vier Urteilen vom 14. August 2008 - Az. B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R; B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R - (veröffentlicht in FamRZ 2009, 329 ff. u.a.; abrufbar über Juris und über www.bsg.bund.de ) zu erkennen gegeben hat, dass alle für das Rentenversicherungsrecht noch zuständigen Senate des Bundessozialgerichts von der versichertenfreundlichen Rechtsprechung des nicht mehr zuständigen 4. Senats vom 16. Mai 2006 abweichen wollen.

    Durch diese Ausführungen des 5. Senats des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 14. August 2008 - Az. B 5 R 32/07 R u.a. -, auf die wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, sieht sich die erkennende Kammer in ihrer bisherigen, ständigen Rechtsprechung zu § 35 Abs. 3 VBLS n.F. bestätigt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2008 - L 16 R 1023/07  

    Gesetzliche Rentenversicherung - Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2009 - L 8 R 1614/07  

    Gesetzliche Rentenversicherung - Bezug einer Rente wegen verminderter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - L 8 R 105/08  

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Zugangsfaktor

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - L 16 R 323/08  

    Rentenabschlag bei Rentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres;

  • LSG Bayern, 31.01.2012 - L 13 R 812/11  

    Eine Absenkung des Zugangsfaktors hat auch bei Bezug einer Rente wegen

  • LSG Bayern, 29.03.2012 - L 19 R 904/10  

    Der Kürzung des Zugangsfaktors unterliegen auch Erwerbsminderungsrentner vor

  • LSG Hessen, 28.08.2007 - L 2 R 342/06  

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R  

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R  

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2009 - L 9 R 3441/07  

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

  • BSG, 18.01.2010 - B 13 R 483/09 B  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - L 14 R 570/11  

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - L 13 R 196/07  

    Rentenversicherung

  • LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 O 84/08  

    Inzidentkontrolle der Startgutschrift trotz Klagefristversäumung

  • LG Karlsruhe, 30.04.2010 - 6 S 20/09  

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Rentenkürzungen wegen vorzeitiger

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 21 R 1098/09  

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zugangsfaktor bei Renten wegen Erwerbsminderung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011 - L 22 R 1181/10  

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Erwerbsminderung; Rente; Mobbing

  • LSG Bayern, 07.09.2010 - L 6 LW 11/08  

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

  • LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 10/10  

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Minderung bei vorzeitiger

  • SG Aachen, 09.08.2007 - S 8 (4) R 43/07  

    Rentenversicherung

  • VG Bayreuth, 10.10.2008 - B 5 K 07.660  

    Beamtenversorgung - Mindestwartefrist - Versorgungsabschlag bei Eintritt in den

  • SG München, 26.02.2009 - S 17 R 1078/08  
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