Rechtsprechung
| BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R, B 13 R 85/08 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - eigener Willensentschluss - Entgeltlichkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto; rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis; Ghettoarbeit; eigener Willensentschluss; Entgeltlichkeit
- Bundessozialgericht
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - eigener Willensentschluss - Entgeltlichkeit
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung einer Ghetto-Beitragszeit; Entgeltlichkeit der Beschäftigung bei Zufluss der Entlohnung an den Judenrat
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - eigener Willensentschluss - Entgeltlichkeit
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zugang zu "Ghetto-Renten"
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Zugang zu "Ghetto-Renten" erleichtert
- rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Beschäftigung in Ghetto "gegen Entgelt ausgeübt", auch wenn Entgelt von Judenrat ausgehändigt wurde
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Bundessozialgericht erleichtert Zugang zu "Ghetto-Renten"
Sonstiges (4)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Rentenversicherung
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Voraussetzungen für Rentenzahlungen an Ghettoarbeiter" von RAin Dr. Brigitte Glatzel, original erschienen in: NJW 2010, 1178 - 1181.
- welt.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.11.2011)
Möglicher Justizskandal: Richter Renesse, der einsame Kämpfer für NS-Opfer
- spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 31.01.2011)
Rüge aus Jerusalem
Verfahrensgang
- SG Speyer, 05.10.2006 - S 13 RI 1017/04
- SG Speyer, 05.10.2006 - S 13 RJ 1017/04
- SG Speyer, 06.10.2006 - S 13 RJ 1017/04
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.02.2008 - L 6 R 18/07
- BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R, B 13 R 85/08 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 103, 190
- NJW 2010, 1224
- NZS 2010, 455 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16)
- BSG, 02.06.2009 - B 13 R 139/08 R
Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto - …
Der Senat liest diese Formulierung so, dass jegliche Beschäftigung innerhalb und außerhalb des räumlichen Bereichs eines Ghettos darunter fällt, die von Verfolgten ausgeübt wurde, während sie sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben (vgl Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).a) Nach der Rechtsprechung des Senats (ausführlich Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R) ist die aus eigenem Willensentschluss zustande gekommene Beschäftigung iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst a ZRBG von einer Zwangsarbeit iS des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZStiftG) vom 2.8.2000 (BGBl I 1263) abzugrenzen (…ebenso BSG 4. Senat vom 14.12.2006, BSGE 98, 48 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, RdNr 100 f).
Eine verrichtete Arbeit entfernt sich um so mehr von dem Typus des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses und nähert sich dem Typus der Zwangsarbeit an, je weiter sie durch hoheitliche Eingriffe überlagert wird, denen sich der Betroffene nicht entziehen kann (…Senatsurteil vom 14.7.1999, SozR 3-5070 § 14 Nr. 2 S 8 f mwN; so auch Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R).
Eine aus eigenem Willensentschluss aufgenommene Beschäftigung liegt hingegen vor, wenn der Ghetto-Bewohner hinsichtlich des Zustandekommens oder der Durchführung der Arbeit noch eine Dispositionsbefugnis zumindest dergestalt hatte, dass er die Annahme oder Ausführung der Arbeit auch ohne Gefahr für Leib, Leben oder seine Restfreiheit ablehnen konnte (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, mwN).
Auch die Annahme einer vom Judenrat angebotenen Arbeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal der "aus eigenem Willensentschluss" zustande gekommenen Beschäftigung (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R -, vgl auch schon Urteil des 5. Senats des BSG vom 18.6.1997 - 5 RJ 68/95 - in Juris nicht dokumentiert).
Es knüpft an die sog Ghetto-Rechtsprechung des BSG an, erweitert jedoch in mehrfacher Hinsicht deren Reichweite (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, mwN).
Sein Auslegungsergebnis enthebt den Senat ferner der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob eine unterschiedliche Behandlung der für Ghettobeschäftigungen vorstellbaren Arten von "Entgelt" (zB Barlohn, um Essensgeld gekürzter Barlohn, lediglich Nahrungsmittel am Arbeitsplatz) oder auch seiner Höhe dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes [GG]) widerspricht (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).
Überdies hat der Senat - anders als der 4. Senat des BSG im Urteil vom 14.12.2006 (…BSGE 98, 48 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3 RdNr 118) keine Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung der ZRBG-Leistungen (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, mwN).
- BSG, 02.06.2009 - B 13 R 85/08 R
Senat für Entschädigung von Ghetto-Arbeit
Der Senat liest diese Formulierung so, dass jegliche Beschäftigung innerhalb und außerhalb des räumlichen Bereichs eines Ghettos darunter fällt, die von Verfolgten ausgeübt wurde, während sie sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben (vgl Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).a) Nach der Rechtsprechung des Senats (ausführlich Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R) ist die aus eigenem Willensentschluss zustande gekommene Beschäftigung iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst a ZRBG von einer Zwangsarbeit im Sinne des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZStiftG) vom 2.8.2000 (BGBl I 1263) abzugrenzen (…ebenso BSG 4. Senat vom 14.12.2006, BSGE 98, 48 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, RdNr 100 f).
Eine verrichtete Arbeit entfernt sich umso mehr von dem Typus des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses und nähert sich dem Typus der Zwangsarbeit an, je weiter sie durch hoheitliche Eingriffe überlagert wird, denen sich der Betroffene nicht entziehen kann (…Senatsurteil vom 14.7.1999, SozR 3-5070 § 14 Nr. 2 S 8 f mwN; so auch Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R).
Eine aus eigenem Willensentschluss aufgenommene Beschäftigung liegt hingegen vor, wenn der Ghetto-Bewohner hinsichtlich des Zustandekommens oder der Durchführung der Arbeit noch eine Dispositionsbefugnis zumindest dergestalt hatte, dass er die Annahme oder Ausführung der Arbeit auch ohne Gefahr für Leib, Leben oder seine Restfreiheit ablehnen konnte (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, mwN).
Auch die Annahme einer vom Judenrat angebotenen Arbeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal der "aus eigenem Willensentschluss" zustande gekommenen Beschäftigung (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, vgl auch schon Urteil des 5. Senats des BSG vom 18.6.1997 - 5 RJ 68/95, in Juris nicht dokumentiert).
Es knüpft an die sog Ghetto-Rechtsprechung des BSG an, erweitert jedoch in mehrfacher Hinsicht deren Reichweite (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, mwN).
Sein Auslegungsergebnis enthebt den Senat ferner der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob eine unterschiedliche Behandlung der für Ghettobeschäftigungen vorstellbaren Arten von "Entgelt" (zB Barlohn, um Essensgeld gekürzter Barlohn, lediglich Nahrungsmittel am Arbeitsplatz) oder auch seiner Höhe dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes [GG]) widerspricht (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, mwN).
Überdies hat der Senat - anders als der 4. Senat des BSG im Urteil vom 14.12.2006 (…BSGE 98, 48 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3 RdNr 118) keine Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung der ZRBG-Leistungen (Senatsurteil vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, mwN).
- BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Der Rechtsprechung des 13. Senats sind keine strengeren Anforderungen zu entnehmen, wie dieser inzwischen klargestellt hat (BSG vom 2.6.2009 - 13 R 81/08 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen).Der 13. Senat des BSG hat seine anders lautende frühere Rechtsprechung inzwischen aufgegeben (BSG vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 30; ebenso: B 13 R 85/08 R; B 13 R 139/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 03.06.2009 - B 5 R 66/08 R
Anerkennung eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses in einem …
Der Rechtsprechung des 13. Senats sind keine strengeren Anforderungen zu entnehmen, wie dieser inzwischen klargestellt hat (BSG vom 2.6.2009 - 13 R 81/08 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen).Auch darf von der Geringfügigkeit des Entgelts nicht auf das Vorliegen von Zwangsarbeit geschlossen werden, denn damit würden die Tatbestandsmerkmale von Buchst a und Buchst b des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZRBG in unzulässiger Weise vermengt (vgl BSG vom 2.6.2009 - 13 R 81/08 R - RdNr 37, zur Veröffentlichung vorgesehen;… anders noch BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1, RdNr 34).
Der 13. Senat des BSG hat seine anders lautende frühere Rechtsprechung inzwischen aufgegeben (BSG vom 2.6.2009 - B 13 R 81/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 30; ebenso: B 13 R 85/08 R; B 13 R 139/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R
Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente …
2009 (BSG [13. Senat] vom 2.6. 2009 - BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7;… BSGE 103, 201 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 5 und B 13 R 85/08 R;… BSG [5. Senat] vom 3.6. 2009 - BSGE 103, 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 8; B 5 R 66/08 R) könne die Klägerin auf ihren im September 2002 gestellten Rentenantrag bereits ab 1.7.a) Wie sie zu Recht vorträgt, konnte die Klägerin ihre Ansprüche erst aufgrund der Urteile des BSG vom Juni 2009 (BSG [13. Senat] vom 2.6. 2009 - BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7;… BSGE 103, 201 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 5 und B 13 R 85/08 R;… BSG [5. Senat] vom 3.6. 2009 - BSGE 103, 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 8; B 5 R 66/08 R) durchsetzen, die entgegenstehende frühere Rechtsprechung aufgegeben hatten.
- SG Düsseldorf, 05.04.2011 - S 15 R 1531/10
Nachzahlungszeitraum bei Überprüfungsverfahren nach dem ZRBG
Am 24.08.2009 stellte die Klägerin den Antrag, im Hinblick auf die Urteile des 13. und 5. Senats des Bundessozialgerichts vom 02. und 03.06.2009 (B 13 R 81/08 R, B 13 R 85/08 R, B 13 R 139/08 R, B 5 R 26/08 R und B 5 R 66/08 R) den ablehnenden Bescheid vom 01.03.2004 im Verfahren gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zu überprüfen.Die dem Ablehnungsbescheid vom 01.03.2004 zugrunde liegende Auffassung, dass sie, die Klägerin, im Ghetto keiner entgeltlichen Beschäftigung aufgrund eines eigenen Willensentschlusses nachgegangen sei, sei offenkundig rechtswidrig gewesen, wie die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 02. und 03.06.2009 (B 13 R 81/08 R, B 13 R 85/08 R , B 13 R 139/08 R, B 5 R 26/08 R und B 5 R 66/08 R) in eindrucksvoller Weise bestätigt habe.
Nach dem Ergehen der Urteile des Bundessozialgerichts vom 02.06.2009 ( - B 13 R 81/08 R -, - B 13 R 139/08 R -, - B 13 R 85/08 R -) und vom 03.06.2009 (- B 5 R 66/08 R - und - B 5 R 26/08 R -) steht nämlich fest, dass die dem Bescheid vom 01.03.2004 zugrunde liegende Rechtsauffassung rechtswidrig war, dass stattdessen eine Beschäftigung in einem Ghetto auch dann als aus eigenem Willensentschluss zustande gekommen zu werten ist, wenn für die Ghettobewohner Arbeitspflicht bestand, der Betroffene aber nicht zu einer bestimmten Arbeit gezwungen wurde, sondern - insbesondere bei einer Vermittlung durch den Judenrat wie im Falle der Klägerin - das Ob und Wie der Arbeit bestimmen konnte, dass Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) ZRBG jede Entlohnung, ob in Geld oder Naturalien ist, ohne dass sie irgendeine Geringfügigkeitsgrenze überschreiten müsste, - vielmehr reicht die Gewährung freien Unterhalts dafür aus - und dass es auch unerheblich ist, ob das Entgelt dem Beschäftigten direkt oder Dritten (z. B. dem Judenrat) zukam.
- BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R
Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und …
2009 (ua BSGE 103, 190, 201 und 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7, 5 und 8) eine Überprüfung der Ablehnungsbescheide nach § 44 SGB X. Mit Bescheid vom 1.4.1997, dem Tag des Inkrafttretens des ZRBG (Art. 3 Abs. 2 ZRBG/SGB VI-Änderungsgesetz), zu leisten ist (vgl BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7, RdNr 57-58; BT-Drucks 14/8583, S 6).
- BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG
und 3.6.2009 (ua BSGE 103, 190, 201 und 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7, 5, 8) die Überprüfung des Bescheides vom 8.6.2004 idF des Widerspruchsbescheides vom 25.1.2005.Nach dieser Vorschrift gilt ein bis zum 30.6.2003 gestellter Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als am 18.6.1997 gestellt, mit der Folge, dass die Rente bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab 1.7.1997, dem Tag des Inkrafttretens des ZRBG (Art. 3 Abs. 2 ZRBG/SGB VI-Änderungsgesetz) , zu leisten ist (vgl BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7 RdNr 57-58; BT-Drucks 14/8583, S 6) .
- BSG, 07.02.2012 - B 13 R 72/11 R
Anspruch auf Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten …
Im Klageverfahren erklärte sie sich im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 2. und 3.6.2009 (ua B 13 R 81/08 R - BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7;… B 5 R 26/08 R - BSGE 103, 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 8) bereit, eine Beitragszeit nach dem ZRBG für die Zeit von April 1941 bis Juni 1943 sowie Ersatzzeiten wegen Verfolgung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzuerkennen; die Klägerin nahm dieses Anerkenntnis an und erklärte den Rechtsstreit für erledigt.a) Wie sie zu Recht vorträgt, konnte die Klägerin ihre Ansprüche erst aufgrund der Urteile des BSG vom Juni 2009 (BSG vom 2.6.2009 - BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7;… BSGE 103, 201 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 5 und B 13 R 85/08 R - veröffentlicht in Juris;… BSG vom 3.6.2009 - BSGE 103, 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 8; B 5 R 66/08 R - veröffentlicht in Juris) durchsetzen, die entgegenstehende frühere Rechtsprechung aufgegeben hatten.
- BSG, 08.02.2012 - B 5 R 46/11 R
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG
und 3.6.2009 (ua BSGE 103, 190, 201 und 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7, 5 und 8) eine Überprüfung der ablehnenden Bescheide.Nach dieser Vorschrift gilt ein bis zum 30.6.2003 gestellter Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als am 18.6.1997 gestellt, mit der Folge, dass die Rente bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab 1.7.1997, dem Tag des Inkrafttretens des ZRBG (Art. 3 Abs. 2 ZRBG/SGB VI-Änderungsgesetz) , zu leisten ist (vgl BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7, RdNr 57-58; BT-Drucks 14/8583, S 6) .
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
"Ghetto-Beschäftigung"; Glaubhaftmachung; Rechtsnachfolge
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2011 - L 3 R 908/11
Beitragszeit; Entgeltbegriff
- BSG, 08.02.2012 - B 5 R 76/11 R
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG
- BSG, 01.04.2010 - B 13 R 233/09 B
Kostenerstattung bei Erledigung ohne Urteil im sozialgerichtlichen Verfahren
- SG Düsseldorf, 01.03.2012 - S 27 R 1870/11
Rentenversicherung
