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   BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R   

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https://dejure.org/2010,568
BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R (https://dejure.org/2010,568)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R (https://dejure.org/2010,568)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R (https://dejure.org/2010,568)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur Kostensenkung - Veranlassung des Umzugs durch Grundsicherungsträger - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - Umzugskosten - Kostenminimierung durch Selbsthilfe

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 3 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 3 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Umzugskosten - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - treuwidrige Verzögerung des Grundsicherungsträgers - veranlasster Umzug - Kostenminimierung durch Selbsthilfe - Ermessensentscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Umzugskosten; Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung bei Veranlassung des Umzugs durch Grundsicherungsträger

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Umzugskosten - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - treuwidrige Verzögerung des Grundsicherungsträgers - veranlasster Umzug - Kostenminimierung durch Selbsthilfe - Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Umzugskosten - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - treuwidrige Verzögerung des Grundsicherungsträgers - veranlasster Umzug - Kostenminimierung durch Selbsthilfe - Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Umzugskosten; Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung bei Veranlassung des Umzugs durch Grundsicherungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umzugskosten bei Veranlassung durch den kommunalen Träger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Umzugskosten bei Grundsicherungsempfängern grundsätzlich nur für selbstorganisierten Umzug

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Hartz 4 Empfänger bekommen nur die Kosten für selbstorganisierten Umzug

  • anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)

    Kosten des Umzuges bei SGB II Leistungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umzugskosten bei Grundsicherungsempfängern grundsätzlich nur für selbstorganisierten Umzug

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bekommt ein Hartz-IV Empfänger die Kosten für eine Umzugsfirma ersetzt?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umzugskostenübernahme durch kommunalen Träger? (IMR 2011, 8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 135
  • NZS 2011, 293
  • NZS 2011, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Eine ähnliche Überlegung hat der 4. Senat des BSG bereits in einem obiter dictum angestellt (BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, RdNr 15) .

    Da es sich hier mithin nicht um einen vom Träger veranlassten oder aus anderen Gründen notwendigen Umzug iS des § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II handelte, greift zu Gunsten des Klägers lediglich die Auffangnorm des § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II ein, die grundsätzlich für den Fall des nicht notwendigen bzw veranlassten Umzugs einschlägig ist (vgl BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, RdNr 15).

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Dies unterscheidet die Umzugskosten gerade von den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten (zu den rechtlichen Erwägungen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf tatsächliche Kostenübernahme gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II vgl BSGE 102, 68 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 1) , auf die sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Wege der Analogie beruft.
  • SG Dresden, 15.08.2005 - S 23 AS 692/05

    Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten sowie Wohnungsbeschaffungskosten

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Hieraus ist abzuleiten, dass der Hilfebedürftige im Rahmen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems gehalten ist, einen Umzug grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (so bereits SG Dresden Beschluss vom 15.8.2005 - S 23 AS 692/05 ER - ZfF 2006, 159; Sächsisches LSG Beschluss vom 19.9.2007 - L 3 B 411/06 AS ER - vgl auch Piepenstock in juris PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 125) .
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Dies könnte etwa bei besonderen Behinderungen oder besonderen medizinischen oder gesundheitlichen Gründen der Fall sein (vgl BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 33 ff; vgl bereits Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
    Dies könnte etwa bei besonderen Behinderungen oder besonderen medizinischen oder gesundheitlichen Gründen der Fall sein (vgl BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 33 ff; vgl bereits Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263) .
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Einer zusätzlichen oder vorgeschalteten Klage auf Zusicherung hinsichtlich der Übernahme dieser Kosten (§ 29 Abs. 1 Satz 7 und 8 SGB XII, hier in der Fassung, die die Norm durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670 - erhalten hat) bedurfte es nicht (vgl in anderem Zusammenhang: BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; BSGE 104, 83 ff RdNr 9 = SozR 4-4300 § 170 Nr. 2; zur vergleichbaren Situation bei § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - BSGE 106, 135 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, und BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 49 RdNr 11) .

    Es kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Behörde bei ihrer Entscheidung über die Erteilung einer Zusicherung Ermessen auszuüben hat (dies im Rahmen des § 22 SGB II grundsätzlich bejahend BSGE 106, 135 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) und ob die Erteilung einer Zusicherung überhaupt materiellrechtlich Voraussetzung für die Kostenübernahme ist (vgl dazu Berlit in LPK-SGB XII, 9. Aufl 2012, § 35 SGB XII RdNr 85 f, 87; Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 35 RdNr 59 f, Stand Ergänzungslieferung Juli 2012; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, § 35 SGB XII RdNr 65 f) .

    Zu übernehmen sind allerdings nur die Kosten, die als angemessen zu beurteilen sind (BSGE 106, 135 ff RdNr 14 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37; vgl in anderem Zusammenhang auch BSGE 109, 61 ff RdNr 22 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2) .

    Die Klägerin dürfte nicht in der Lage gewesen sein, den Umzug in Eigenregie durchzuführen, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen bleiben kann, ob die im SGB II bestehende Obliegenheit, seinen Umzug grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (vgl BSGE 106, 135 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) , in der Sozialhilfe gleichermaßen gilt.

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Als Umzugskosten kommen nach der Rechtsprechung des BSG insbesondere die Aufwendungen für Transport, Hilfskräfte, erforderliche Versicherungen, Benzinkosten und Verpackungsmaterial (vgl BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R, juris RdNr 7) sowie Sperrmüllentsorgung in Betracht (BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37 - juris RdNr 19).

    Als Soll-Vorschrift ist diese Norm Ausdruck eines Regelermessens, dh der Leistungsträger hat die Zusicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen zu erteilen (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 14) .

    Voraussetzung möglicher gebundener Ansprüche ist insoweit allerdings stets, dass sich die neuen Unterkunftskosten in den Grenzen der abstrakten Angemessenheit halten (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 14; BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, juris RdNr 15) (aa).

    Es muss sowohl der Auszug aus der bisherigen Unterkunft als auch der Einzug in die konkrete neue Wohnung vom kommunalen Träger veranlasst sein (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 15) .

    cc) Eine Notwendigkeit des Umzugs aus anderen Gründen kann bestehen, wenn der Auszug von anderer Seite als durch den kommunalen Träger veranlasst wurde, wie es etwa bei einer auf die Bundesagentur für Arbeit zurückgehenden Eingliederungsmaßnahme der Fall wäre (vgl hierzu BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 17) .

    Wenn der Leistungsberechtigte den Umzug jedoch etwa wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vornehmen oder durchführen kann, so der 14. Senat des BSG, ist auch die Übernahme der Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug in Betracht zu ziehen (BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 19).

    Die streitgegenständlichen Bescheide lassen eine Ermessensausübung nicht erkennen, sie sind bereits aufgrund eines Ermessensnichtgebrauchs materiell rechtswidrig und müssten durch das LSG aufgehoben werden (§ 54 Abs. 2 SGG; vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) , es sei denn, das LSG würde im Hinblick auf eine ablehnende Entscheidung zu einer Ermessensreduzierung des Beklagten auf Null gelangen.

  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsbeschaffungskosten -

    In Betracht kommt dann zwar grundsätzlich die Übernahme der Kosten für die zweite Wohnung im Rahmen des § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II. Doch fehlt es vorliegend an der hierfür nach dieser Regelung grundsätzlich erforderlichen vorherigen Zusicherung (vgl zur Ausnahme hiervon bei treuwidriger Verzögerung BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-200 § 22 Nr. 37, RdNr 13) .
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