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   BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58   

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https://dejure.org/1959,93
BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58 (https://dejure.org/1959,93)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1959 - 6 RKa 4/58 (https://dejure.org/1959,93)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1959 - 6 RKa 4/58 (https://dejure.org/1959,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung; Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung; Regeln zur Überprüfung der in Rechnung gestellten Leistungen; Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise; Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 102
  • MDR 1960, 442
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.1959 - 6 RKa 8/59
    Auszug aus BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BSG. 5 S. 50; Urteil vom 30.10.1959, 6 RKa 8/59) hängt die Besetzung der Kammern und Senate für Angelegenheiten des Kassenarztrechts grundsätzlich davon ab, ob die angefochtenen Verwaltungsakte allein in den Aufgabenkreis der kassenärztlichen (kassenzahnärztlichen) Selbstverwaltung fallen oder ob sie zum Zuständigkeitsbereich der "gemeinsamen Selbstverwaltung" der Krankenkassen und (Zahn-)Ärzte gehören.

    Wie der Senat in der Sache 6 RKa 8/59 (Urteil vom 30.10.1959) näher dargelegt hat, wird der einzelne Arzt, den die KV.

    Diese Streitigkeit betrifft, wie der Senat in der am 30.10.1959 entschiedenen Sache 6 RKa 8/59 (dort für Streitigkeiten um die Beteiligung an der Ersatzkassenpraxis) näher dargelegt hat, inhaltlich eine Angelegenheit der Sozialversicherung, genauer: des Kassenarztrechts im Sinne des § 51 Abs. 2 SGG.

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58
    Es gilt hier ähnliches wie etwa für die Bewertung der schulischen Eignung oder Leistung durch ein Lehrerkollegium (BVerwG. 5 S. 153 und DVBl. 1959 S. 743 mit Anm. Wolff) oder der Wohndichte einer Gemeinde durch eine Wohnungsbehörde (BVerwG. 6 S. 177 [182]).

    Dabei wird besonders in der in DVBl. 1959 S. 743 veröffentlichten Entscheidung des BVerwG.

  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

    Auszug aus BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58
    (KZV.) auf Zahlung des aus der kassenärztlichen (kassenzahnärztlichen) Tätigkeit erwachsenen Honorars gehören somit zu den Leistungsansprüchen im Sinne des § 144 SGG, und zwar betreffen sie, da die Honorarzahlung sich im allgemeinen nicht in einem einmaligen Vorgang erschöpft, sondern sich in der Regel in vierteljährlichen Abständen wiederholt, wiederkehrende Leistungen nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG (zum Begriff der wiederkehrenden Leistungen vgl. BSG 2 S. 135 [137 f.]).
  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58
    Aus ähnlichen Erwägungen fordert auch die Rechtsprechung zu § 287 ZPO, daß "zur Ermöglichung der Prüfung, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, ... das Tatsachengericht die tatsächlichen Grundlagen der Schätzung und ihrer Auswertung in den Urteilsgründen darlegen" muß (BGHZ 6 S. 62; ebenso BGH. in Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1959 S. 402 [403], S. 507; vgl. auch BGHZ 1 S. 317: bei einer Schätzung nach § 287 ZPO müßten die Urteilsgründe erkennen lassen, aus welchen Gründen ein bestimmter Betrag zu- oder aberkannt sei, vgl. ferner Wieczorek, ZPO § 287 IV).
  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54

    Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58
    Selbst wenn ein solcher Widerspruch vorliegen sollte, könnte dies allenfalls zu einer Nichtigkeit der genannten Vertragsbestimmung, nicht aber des ganzen Vertrages führen (vgl. § 139 BGB, der auch im öffentlichen Recht anzuwenden ist, BGHZ 16 S. 192 [198], 7 S. 1 [10]).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Im Hinblick darauf werden sie prozessrechtlich wie Körperschaften des öffentlichen Rechts behandelt (BSGE 11, 102, 106 = SozR Nr. 16 zu § 144 SGG; BVerwG NJW 1999, 882 f), auch zB soweit dies ihre Gebührenpflichtigkeit nach § 184 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren betrifft (BSG SozR 3-1500 § 184 Nr. 1).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach dem VdAK als einem Zusammenschluß öffentlich-rechtlicher Körperschaften trotz seiner Eigenschaft als privatrechtlicher Verein das in § 166 Abs. 1 SGG als Ausnahmeregelung normierte sog Behördenprivileg zugute kommt (BSGE 11, 102, 106).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Wie der Senat jedoch in BSG 11, 102, 111 f ausgeführt hat, verfolgt diese Vorschrift einen anderen Zweck als die Bestimmungen der RVO.
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