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   BSG, 03.11.1959 - 9 RV 826/56   

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https://dejure.org/1959,449
BSG, 03.11.1959 - 9 RV 826/56 (https://dejure.org/1959,449)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1959 - 9 RV 826/56 (https://dejure.org/1959,449)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1959 - 9 RV 826/56 (https://dejure.org/1959,449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 26
  • NJW 1960, 310 (Ls.)
  • MDR 1960, 173
  • DVBl 1960, 450
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1958 - 11 RV 1148/57

    Zum Begriff des Streitgegenstandes iSd SGG § 141 - Umfang der Rechtskraft des

    Auszug aus BSG, 03.11.1959 - 9 RV 826/56
    Auch im sozialgerichtlichen Verfahren muß die Beschwer des Rechtsmittelklägers im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung vorliegen (Anschluß BSG 1958-12-10 11/9 RV 1148/57 = BSGE 9, 17).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Aber auch n e b e n der Anfechtungs- und Leistungsklage hat die Rechtsprechung zumindest für den Bereich der Kriegsopferversorgung eine selbständige Feststellungsklage zugelassen (vgl BSGE 9, 17, 22; 9, 80, 84f; 11, 26, 27f; 21, 167f, 170; auch Peters in Peters-Sautter-Wolff Anm 8 zu § 55 auf S 185/13-17-).
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

    Die Unzulässigkeit der Klageerweiterung im Berufungsverfahren ergibt sich jedoch daraus, daß eine Klageänderung im Berufungsverfahren eine zulässige Berufung voraussetzt (BSGE 11, 26, 27; BGH NJW 1988, 2540, 2541 und 1999, 2118, 2119, jeweils mwN).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Jedoch hat das BSG einen Kriegsbeschädigten, der Schädigungsfolgen nach dem BVG geltend machte, für befugt gehalten, bestimmte Leiden aus seinem Feststellungsbegehren auszuschließen, gleichgültig aus welchen Gründen (BSGE 11, 26, 28).
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