Rechtsprechung
BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
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- openjur.de
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers; kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9; keine Weiterleitung des Antrags; nachrangige Leistungspflicht; Deckungsgleichheit der Leistungen; Kinder- und Jugendhilfe; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 104 Abs 1 S 1 SGB 10, § 14 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 14 Abs 4 S 1 SGB 9
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - keine Weiterleitung des Antrags - nachrangige Leistungspflicht - Deckungsgleichheit der Leistungen - Kinder- und ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den überörtlichen Träger der Sozialhilfe für Kosten der Unterbringung eines schwerbehinderten Kindes in einer Pflegefamilie
- rewis.io
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - keine Weiterleitung des Antrags - nachrangige Leistungspflicht - Deckungsgleichheit der Leistungen - Kinder- und ...
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den überörtlichen Träger der Sozialhilfe für Kosten der Unterbringung eines schwerbehinderten Kindes in einer Pflegefamilie
- rechtsportal.de
Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den überörtlichen Träger der Sozialhilfe für Kosten der Unterbringung eines schwerbehinderten Kindes in einer Pflegefamilie
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilferecht
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 19.05.2009 - S 19 SO 94/07
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
- BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Papierfundstellen
- BSGE 117, 53
Wird zitiert von ... (110) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 3.11
Bedarf; erzieherischer Bedarf; behinderungsbedingter Bedarf; Behinderung; …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Für eine Anwendung des § 102 SGB X genügt nicht der Umstand, dass die Klägerin ihre Jugendhilfeleistungen als vorläufig bezeichnet hat (BVerwGE 142, 18 ff RdNr 14 ff mwN) ; dies hat keine Bindungswirkung für das Erstattungsverfahren (…BVerwG aaO) .Für den Vorrang der Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII genügt dabei bereits jede Überschneidung der Leistungsbereiche; es ist dafür nicht (weiter gehend) erforderlich, dass der Schwerpunkt des Hilfebedarfs bzw -zwecks im Bereich einer der den Eingliederungsbedarf auslösenden Behinderungen liegt oder eine von ihnen für die konkrete Maßnahme ursächlich ist (vgl zuletzt BVerwGE 142, 18 ff RdNr 31 mwN).
Dies gehört jedoch bei der Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie, bei der es sich - wie ausgeführt - nicht um eine stationäre Leistung handelt (vgl zur stationären Leistung aber § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in der Normfassung des Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670) , nicht zugleich zu den integralen (…vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 99, 252 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3; BSG, Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 12/07 R) Aufgaben der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (zu diesem Gesichtspunkt auch BVerwGE 142, 18 ff RdNr 35) .
- BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R
Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Mit dieser Heranziehung wird in S-A allerdings keine Wahrnehmungszuständigkeit für die Leistungserbringung begründet (zum Begriff der Wahrnehmungszuständigkeit zuletzt Urteil des Senats vom 13.2.2014 - B 8 SO 11/12 R -, SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 16) ; denn sie erbringen diese Leistungen insoweit nicht im eigenen Namen, sondern entscheiden im Namen des zuständigen Trägers, also des Landes (§ 6 Satz 2 AGSGB XII) .Zwar handelt es sich bei der Betreuung in einer Familie nicht um die Hilfe in einer Einrichtung iS des SGB XII; denn es fehlt an den eine Einrichtung kennzeichnenden Merkmalen eines in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefassten Bestandes an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 13.2.2014 - B 8 SO 11/12 R -, SozR 4-3500 § 106 Nr. 1, RdNr 19 mwN) .
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R
Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Ein Erstattungsanspruch nach allgemeinen Vorschriften ist mit § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aber nicht ausgeschlossen und ergibt sich regelmäßig aus § 104 SGB X (stRspr; grundlegend BSGE 98, 267 ff RdNr 10 ff = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4) .Die Leistungsidentität verlangt zum einen - wenn wie vorliegend mit der Leistung der nachrangigen Leistungspflicht nachgekommen, sie nicht als nach § 14 SGB IX zuständig Gewordener erbracht werden soll -, um im Erstattungsverhältnis eine Lastenverschiebung zu vermeiden (zu diesem Gesichtspunkt BSGE 98, 267 ff RdNr 16 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4) , eine inhaltlich rechtmäßige Leistungserbringung nach den für die eigene Leistung geltenden Vorschriften (…vgl BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 20) , zum anderen aber, dass die Voraussetzungen der Leistungserbringung auch durch den vorrangig Verpflichteten vorliegen (…vgl nur: grundlegend BSGE 74, 36 ff = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 4-3100 § 18c Nr. 2; BVerwGE 99, 114 ff) .
- BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R
Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Eine Entscheidung über die genaue Höhe des Erstattungsanspruchs hat das SG nicht getroffen; sie bleibt ggf einem Nachverfahren beim SG vorbehalten (…vgl nur BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 15 S 71; SozR 4-3100 § 18c Nr. 2).Die Leistungsidentität verlangt zum einen - wenn wie vorliegend mit der Leistung der nachrangigen Leistungspflicht nachgekommen, sie nicht als nach § 14 SGB IX zuständig Gewordener erbracht werden soll -, um im Erstattungsverhältnis eine Lastenverschiebung zu vermeiden (…zu diesem Gesichtspunkt BSGE 98, 267 ff RdNr 16 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4) , eine inhaltlich rechtmäßige Leistungserbringung nach den für die eigene Leistung geltenden Vorschriften (…vgl BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 20) , zum anderen aber, dass die Voraussetzungen der Leistungserbringung auch durch den vorrangig Verpflichteten vorliegen (…vgl nur: grundlegend BSGE 74, 36 ff = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8; BSG SozR 4-3100 § 18c Nr. 2; BVerwGE 99, 114 ff) .
- BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 29/06 R
Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von Kosten der beruflichen …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Die Klägerin war auch trotz von Anfang an bestehender nachrangiger Zuständigkeit (§ 10 Abs. 4 SGB VIII; im Einzelnen später) unzuständig iS des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (im Ergebnis ebenso ohne nähere Begründung BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 2) , weil Sinn des § 14 SGB IX die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen mehreren Rehabilitationsträgern ist (…grundlegend BSGE 93, 283 ff = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) .Ein solcher Ausnahmefall ist schon deshalb auszuschließen, weil sich auch ohne die Existenz des § 14 SGB IX der Erstattungsanspruch nur aus § 104 SGB X ergeben würde (dazu auch BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 2) .
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93
Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß - …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Die Leistungsidentität verlangt zum einen - wenn wie vorliegend mit der Leistung der nachrangigen Leistungspflicht nachgekommen, sie nicht als nach § 14 SGB IX zuständig Gewordener erbracht werden soll -, um im Erstattungsverhältnis eine Lastenverschiebung zu vermeiden (…zu diesem Gesichtspunkt BSGE 98, 267 ff RdNr 16 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4) , eine inhaltlich rechtmäßige Leistungserbringung nach den für die eigene Leistung geltenden Vorschriften (…vgl BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 20) , zum anderen aber, dass die Voraussetzungen der Leistungserbringung auch durch den vorrangig Verpflichteten vorliegen (vgl nur: grundlegend BSGE 74, 36 ff = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 4-3100 § 18c Nr. 2; BVerwGE 99, 114 ff) . - BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
Verwaltungsverfahren - Rückforderung - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Die Leistungsidentität verlangt zum einen - wenn wie vorliegend mit der Leistung der nachrangigen Leistungspflicht nachgekommen, sie nicht als nach § 14 SGB IX zuständig Gewordener erbracht werden soll -, um im Erstattungsverhältnis eine Lastenverschiebung zu vermeiden (…zu diesem Gesichtspunkt BSGE 98, 267 ff RdNr 16 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4) , eine inhaltlich rechtmäßige Leistungserbringung nach den für die eigene Leistung geltenden Vorschriften (…vgl BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 20) , zum anderen aber, dass die Voraussetzungen der Leistungserbringung auch durch den vorrangig Verpflichteten vorliegen (…vgl nur: grundlegend BSGE 74, 36 ff = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 4-3100 § 18c Nr. 2; BVerwGE 99, 114 ff) . - BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Dies gehört jedoch bei der Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie, bei der es sich - wie ausgeführt - nicht um eine stationäre Leistung handelt (vgl zur stationären Leistung aber § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in der Normfassung des Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670) , nicht zugleich zu den integralen (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 99, 252 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3; BSG, Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 12/07 R) Aufgaben der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (zu diesem Gesichtspunkt auch BVerwGE 142, 18 ff RdNr 35) . - BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11
Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige; …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Für die Beurteilung der Leistungsidentität ist schließlich ohne Bedeutung, wem der jeweilige Anspruch nach der Systematik des SGB VIII und des SGB XII zusteht; entscheidend ist nur, dass die Bedarfe derselben Person - vorliegend der H - gedeckt werden (BVerwG, Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 6.11 -, Buchholz 436.511 § 10 KJHG/SGB VIII Nr. 6) . - BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von …
Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Wenn aber im Höhenstreit alle Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen sind, um zu einer höheren Leistung zu gelangen (vgl nur BSGE 94, 109 ff RdNr 5 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1) , muss Gleiches für den umgekehrten Fall gelten, wenn sich der Betroffene mit dem Ziel einer errechenbaren Minderung der Leistung wehrt. - BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 12/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - Mittagessen als integraler …
- BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98
Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang …
- BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer …
- BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84
Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit …
- BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R
Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des …
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - …
- BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R
Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe - …
- BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 15/05 R
Streitigkeit über Vergütung zwischen öffentlich-rechtlichem Krankenhausträger und …
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R
Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …
- BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93
Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe - …
- BSG, 24.03.1987 - 4b RV 7/86
Leistungsklage - Vorabentscheidung
- BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige …
§ 14 SGB IX gilt auch, wenn zwischen zwei Rehabilitationsträgern - wie hier im Verhältnis Sozialhilfeträger/Jugendhilfeträger - ein Vorrang-/Nachrangverhältnis besteht, also in dieser Konstellation auch in Fällen einer mehrfachen Zuständigkeit (BSGE 117, 53 ff RdNr 21 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13) . - BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R
Erstattungsanspruch des Jugendamtes als erstangegangenem, aber nur nachrangig …
§ 14 SGB IX ist auch im Verhältnis solcher Rehabilitationsträger anwendbar, die - die Regelungen des § 14 SGB IX hinweggedacht - in einem Vorrang-/Nachrangverhältnis (hier nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII; dazu sogleich) stehen können (vgl BSG vom 25.9.2014 - B 8 SO 7/13 R - BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 21;… BSG vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R - SozR 4-1750 § 524 Nr. 1 RdNr 18) .Für Leistungen der Eingliederungshilfe an körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche ergibt sich nämlich aus § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII (in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des SGB VIII vom 14.12.2006, BGBl I 3134) eine gegenüber Leistungen nach dem SGB VIII vorrangige Leistungsverpflichtung des nach §§ 97 f SGB XII sachlich und örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers unabhängig davon, welche Behinderung im Vordergrund steht und ob für die konkrete Maßnahme eine Behinderung oder ein Erziehungsdefizit in der Herkunftsfamilie ursächlich war (vgl BSG vom 25.9.2014 - B 8 SO 7/13 R - BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 26 ff; BVerwG vom 9.2.2012 - 5 C 3.11 - BVerwGE 142, 18 = Buchholz 436.511 § 10 SGB VIII Nr. 7, RdNr 31 mwN) .
Im Übrigen endet der Leistungsfall, auf den sich der Kostenerstattungsanspruch nach § 104 SGB X iVm § 14 SGB IX bezieht, ggf dann, wenn ein maßgeblich veränderter Rehabilitationsbedarf entsteht (vgl BSG vom 25.9.2014 - B 8 SO 7/13 R - BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 22) .
- BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung - …
§ 14 SGB IX ist auch im Verhältnis nachrangiger Leistungspflichten anwendbar (vgl nur BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 21) .Für die Anwendung des § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX genügt es, dass die Klägerin (jedenfalls) als Trägerin der Jugendhilfe (§ 69 Abs. 1 SGB VIII iVm § 2 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und § 1 der Verordnung über die Bestimmung Großer kreisangehöriger Städte und Mittlerer kreisangehöriger Städte zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe vom 8.1.1991 - Gesetz- und Verordnungsblatt NW 598) nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX eine Rehabilitationsträgerin ist und Rehabilitationsleistungen erbracht hat (vgl BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 19;… BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 28 ff) .
In diesem Falle ergibt sich für Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII (in den hier maßgeblichen Fassungen vom 14.12.2006, BGBl I 3134 und vom 24.3.2011, BGBl I 453; bis zum 30.9.2005 entsprechend in § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII geregelt) unabhängig davon, welche Behinderung im Vordergrund steht (vgl BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 26; BVerwGE 142, 18 - RdNr 31 mwN) , eine vorrangige Leistungsverpflichtung des nach §§ 97 f SGB XII sachlich und örtlich (eigentlich) zuständigen Sozialhilfeträgers.
Denn die individual-pädagogischen Betreuungsstellen selbst (hier: die Betreuung in den Familien I. und K.) stellen keine stationären Einrichtungen dar (vgl BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 30) .
Dass die Unterbringung dort zur Vermeidung oder Beendigung eines Aufenthalts in einer vollstationären Einrichtung erfolgt (Abs. 3 Halbsatz 2) , hat in Parallele zur Unterbringung in einer Pflegefamilie in der Jugendhilfe (§ 33 Satz 2 SGB VIII) vor allem Belange des Kindeswohls im Blick (vgl BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 39;… vgl auch Schmid-Obkirchner in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl 2015, § 33 RdNr 24 zum Vorzug familiärer gegenüber institutioneller Strukturen).
Kommt seither für Kinder und Jugendliche ein Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer Betreuung in einer Pflegefamilie nur noch unter den dort genannten qualifizierten Voraussetzungen in Betracht (vgl BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 37) , kann im Rahmen der Zuständigkeitsanordnung für ein solches Betreuungsverhältnis kein anderer Maßstab gelten (…vgl Böttiger in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 107 RdNr 20) .
L war jeweils in den privaten Haushalt der Familien aufgenommen, wo er Tag und Nacht sein zu Hause hatte (vgl zu diesem Maßstab BVerwGE 140, 305 - RdNr 15; vgl auch BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 37) .
Diese schließt daher insbesondere auch die für den Lebensunterhalt erforderlichen Leistungen ein (vgl BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 39 unter Verweis auf die ebenfalls zum 5.8.2009 erfolgte Änderung des § 28 Abs. 5 SGB XII, jetzt § 27a Abs. 4 Satz 3 SGB XII; anders noch BVerwGE 125, 96 zur zuvor geltenden Rechtslage).
Im Übrigen richtet sich gemäß § 104 Abs. 3 SGB X der Umfang der Erstattungspflicht nach den für den vorrangig verpflichteten Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften, also den §§ 53 ff SGB XII. Danach ist zwar unerheblich, dass mit den Pflegeeltern keine Verträge nach den §§ 75 ff SGB XII geschlossen wurden (vgl BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 32).
Auch wenn die Leistung in einer Pflegefamilie nicht im Sinne einer Dienstleistung entlohnt werden kann und dem Leistungsträger daher für Art und Höhe der Leistung Ermessen zusteht (§ 17 Abs. 2 SGB XII; vgl entsprechend BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 34, 37) , ist stets nur das im Einzelfall zur Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs Erforderliche zu leisten (…vgl Coseriu in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 17 RdNr 40) .
- BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse - …
Dieser Antrag vom 6.10.2012 bleibt für die Bestimmung der Zuständigkeit für die begehrte Kraftfahrzeughilfe in Abgrenzung von erstangegangenem und zweitangegangenem Träger für den gesamten Leistungsfall erheblich (vgl BSGE 117, 53 ff RdNr 22 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13) . - VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711
Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der …
Unabhängig von der Frage, ob dies - jedenfalls bis zum 31. Dezember 2019 - überhaupt zulässig oder ob mangels einer näheren Regelung über Art und Höhe der Leistung in § 54 Abs. 3 SGB XII ohnehin eine Orientierung an § 39 SGB VIII geboten gewesen wäre (so BSG, U.v. 25.9.2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rn. 34;… LSG BW, U.v. 25.7.2019 - L 7 SO 1686/17 - juris Rn. 27 ff.), erscheint Art. 84 Abs. 3 AGSG nicht als ausreichende bzw. ausreichend bestimmte Rechtsgrundlage, um die darin genannten überörtlichen und örtlichen Träger im Außenverhältnis zum Hilfeempfänger zu derart weitreichenden, nicht nur die sachliche Zuständigkeit, sondern auch den Inhalt der Leistungen betreffenden Abweichungen zu ermächtigen. - BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R
Erstattung von Kosten der Sozialhilfe
Darauf, dass Kläger und Beklagter als nach Landesrecht jeweils örtliche Träger der Sozialhilfe außerhalb des § 14 SGB IX nicht in einem Verhältnis des Vor- oder Nachrangs zueinander stehen, kommt es nicht an; denn § 14 SGB IX schafft gerade das von § 104 SGB X vorausgesetzte Verhältnis des Vor- und Nachrangs und lässt das von sonstigen Vorschriften bestimmte Verhältnis der Rehabilitationsträger zueinander, auch solcher, die unabhängig von § 14 SGB IX in einem Vorrang-/Nachrangverhältnis stehen können (zum Verhältnis Sozialhilfe/Jugendhilfe und der Anwendbarkeit des § 14 SGB IX auch in dieser Konstellation: vgl BSG Urteil vom 25.9.2014 - B 8 SO 7/13 R = BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 21;… BSG Urteil vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R - RdNr 18 für SozR 4 vorgesehen), unberührt . - LSG Baden-Württemberg, 25.07.2019 - L 7 SO 1686/17
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer …
Mit Verfügung vom 15. März 2019 hat der Berichterstatter die Klägerseite im Hinblick auf die Regelung der §§ 19 Abs. 3, 82 ff., 90 ff. SGB XII (Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R -) gemäß § 106a Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufgefordert, binnen sechs Wochen unter Vorlage vollständiger Nachweise (Kontoauszüge, Bewilligungsbescheide, Versicherungs-/Anlageverträge etc.) für die streitige Zeit vom 1. März 2014 bis zum 3. April 2015 monatsweise alle Einnahmen (Kindergeld, Pflegeleistungen, sonstige geldwertige Zuflüsse etc.) sowie alle in diesem Zeitraum vorhandenen Vermögenswerte darzulegen.Die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII stellt für die Abgrenzung zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe - nach der von der Rechtsprechung favorisierten formalen Betrachtungsweise - allein auf die Art der Leistung bzw. die hieraus folgende Leistungspflicht ab (BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - BSGE 117, 53 - juris Rdnr. 26;… Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 - juris Rdnr. 15;… Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 29/07 - BSGE 103, 39 - juris Rdnr. 17; BVerwG…, Urteil vom 19. Oktober 2011, a.a.O. Rdnr. 18;… Urteil vom 22. Oktober 2009, a.a.O. Rdnr. 32).
Da die hier streitigen Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII nicht im Hinblick auf den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach § 92 SGB XII privilegiert sind, sind Feststellungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Klägerin erforderlich (vgl. BSG…, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 8 SO 12/16 R - juris Rdnr. 39; Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 33).
Auch die Voraussetzungen für die ambulanten Leistungen (BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 30) der Betreuung in einer Pflegefamilie nach § 54 Abs. 3 SGB XII waren im hier streitigen Zeitraum gegeben.
Auch waren keine Vereinbarungen nach §§ 75 ff. SGB XII mit den Pflegeeltern erforderlich, da es sich bei ihnen nicht um einen ambulanten Dienst handelt (BSG…, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 8 SO 12/16 R - juris Rdnr. 40; Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 32).
Über Art und Höhe der Leistung enthält § 54 Abs. 3 SGB XII keine nähere Regelung, sodass diese gem. § 17 Abs. 2 SGB XII ins Ermessen des Sozialhilfeträgers gestellt sind (BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 34).
Hierbei ist eine Orientierung an § 39 SGB VIII geboten (BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 34; vgl. Senatsurteil vom 23. April 2015 - L 7 SO 308/14 - juris Rdnrn. 41 ff. zur Bemessung der Leistung bei Vollzeitpflege eines Erwachsenen).
Dabei umfassen die Leistungen nach § 54 Abs. 3 SGB XII auch die mit der Unterbringung verbundenen Kosten zum Lebensunterhalt als integraler Bestandteil der Hilfemaßnahme (BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 38).
- LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 284/16
Kostenerstattungsanspruch - Übernahme einer Vollzeitpflege
Dementsprechend ist auch die Höhe des Erstattungsanspruchs nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R).Damit sollte eine Gleichbehandlung mit seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen erreicht werden und zugleich die üblicherweise aus den unterschiedlichen Leistungszielen resultierende gespaltene Trägerschaft (Sozialhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe) beendet werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R).
Wie sich aus der Änderung des § 28 Abs. 5 SGB XII zum 05.08.2009 - die im Hinblick auf § 54 Abs. 3 SGB XII erfolgte - ergibt, wonach die Unterbringung in einer Pflegefamilie zu einer abweichenden Bemessung der Regelsätze für den notwendigen Lebensunterhalt führt, hat der Träger der Sozialhilfe auch für die mit der Unterbringung verbundenen Kosten zum Lebensunterhalt als einem integralen Bestandteil der Maßnahme aufzukommen (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R, Rdnr. 38).
Die Leistungsidentität verlangt zum einen, um im Erstattungsverhältnis eine Lastenverschiebung zu vermeiden, eine inhaltlich rechtmäßige Leistungserbringung nach den für die eigene Leistung geltenden Vorschriften (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R), zum anderen aber, dass die Voraussetzungen der Leistungserbringung auch durch den vorrangig Verpflichteten vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R mit weiteren Nachweisen zur ergangenen Rechtsprechung).
Für die Beurteilung der Leistungsidentität ist dabei ohne Bedeutung, wem der jeweilige Anspruch nach der Systematik des SGB VIII und des SGB XII zusteht; entscheidend ist nur, dass die Bedarfe derselben Person - vorliegend des Beigeladenen - gedeckt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 6.11; BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R).
Insoweit bedarf es im Streitfalle ggf. eines Nachverfahrens beim SG (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R).
- BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen …
§ 14 SGB IX greift auch, wenn zwischen zwei Rehabilitationsträgern, wie hier im Verhältnis des Sozialhilfeträgers zur BA, ein Nachrangverhältnis (vgl § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII) besteht (BSGE 117, 53 ff RdNr 21 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13) . - LSG Saarland, 01.03.2018 - L 11 SO 14/16
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …
Zum Vorrang (§ 10 Abs. 4 S 2 SGB VIII) der Leistungspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe auf Grundlage von § 54 Abs. 3 SGB XII idF vom 30.7.2009 gegenüber derjenigen des Jugendhilfeträgers bei Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie (vgl BSG vom 25.9.2014 - B 8 SO 7/13 R = BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13).Aus § 54 Abs. 3 SGB XII (und iVm § 28 Abs. 5 SGB XII) ergibt sich, dass die erbrachten Jugendhilfeleistungen insgesamt erstattungspflichtig sind, so dass der Sozialhilfeträger auch für die mit der Unterbringung verbundenen Kosten zum Lebensunterhalt als einem integralen Bestandteil der Maßnahme aufzukommen hat (vgl BSG vom 25.9.2014 - B 8 SO 7/13 R aaO).
Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 25.09.2014 (B 8 SO 7/13 R) ausführe, habe der Träger der Sozialhilfe im Rahmen dieser Vorschrift auch für die mit der Unterbringung verbundenen Kosten zum Lebensunterhalt aufzukommen.
Unter Zitierung der Entscheidung des BSG vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R - hat das SG weiterhin ausgeführt, am Vorliegen der Voraussetzungen des § 54 Abs. 3 SGB XII bestünden keinerlei Zweifel.
Gegen das ihm am 25.10.2016 zugestellte Urteil hat der Beklagte am 27.10.2016 Berufung eingelegt und unter Vorlage eines Pflegegutachtens aus dem Jahr 2017 sowie unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 25.09.2014 (B 8 SO 7/13 R) und seinen bisherigen Vortrag im Wesentlichen geltend gemacht, dem Kläger stehe kein Anspruch auf Kostenerstattung zu.
Auch vor Inkrafttreten dieser Regelung handelte es sich bei den in § 54 SGB XII genannten Leistungen der Eingliederungshilfe um einen offenen Leistungskatalog ("insbesondere"), der auch Leistungen in einer Pflegefamilie erfassen konnte (BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rn. 29, m.w.N.).
Der mit Wirkung zum 05.08.2009 eingefügte § 54 Abs. 3 SGB XII lässt nur den Schluss zu, dass der Sozialhilfeträger für die vom Jugendhilfeträger erbrachten Jugendhilfeleistungen insgesamt erstattungspflichtig ist; gleiches folgt aus der ebenfalls zum 05.08.2009 erfolgten Änderung des § 28 Abs. 5 SGB XII, die aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453) zum 01.01.2011 Regelungsgegenstand des § 27a Abs. 4 Satz 3 SGB XII wurde (vgl. hier BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rn. 38;… Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe, Kommentar, 19. Auflage, 2015, § 27a, Rn. 1).
Nach der letztgenannten Regelung soll die Unterbringung in einer Pflegefamilie regelmäßig zu einer abweichenden Bemessung der Regelsätze für den notwendigen Lebensunterhalt führen, woraus deutlich wird, dass der Sozialhilfeträger auch für die mit der Unterbringung verbundenen Kosten zum Lebensunterhalt als einem integralen Bestandteil der Maßnahme aufzukommen hat (BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rn. 38).
Soweit der Beklagte in seinem Schriftsatz vom 27.10.2016 aus der Entscheidung des BSG vom 25.09.2014 (B 8 SO 7/13 R dort nach juris Rn. 29) zitiert hat und sich darauf für den vorliegenden Fall beruft, ist darauf hinzuweisen, dass dieses Zitat aus dem Urteil des BSG gerade nicht den vorliegenden Fall betrifft, sondern die an dieser Stelle vom BSG geschilderte Situation vor Inkrafttreten des § 54 Abs. 3 SGB XII. Für die rechtliche Beurteilung seit Geltung dieser Vorschrift ab 05.08.2009 - und damit entscheidend für den vorliegenden Fall, in dem Erstattungsansprüche ab 16.12.2009 geltend gemacht werden - hat das BSG in dieser Entscheidung vom 25.09.2014 insoweit ausdrücklich ausgeführt (…zitiert nach juris Rn. 37 f.):.
Zudem sollte damit eine Gleichbehandlung mit seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen erfolgen und zugleich die aus den unterschiedlichen Leistungszielen resultierende gespaltene Trägerschaft (Sozialhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe) beendet werden (BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R, - juris Rn. 39 unter Verweis auf BT-Drucks. 16/13417, S 6).
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - L 15 SO 274/16
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- LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
Arbeitsförderung: Kosten einer heilpädagogischen Heimunterbringung
- VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.163
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 2/19
Keine Prozessführungsbefugnis eines überörtlichen Trägers der Sozialhilfe im …
- VG Saarlouis, 16.03.2018 - 3 K 2297/16
Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2018 - L 8 SO 304/15
- SG Aachen, 19.05.2015 - S 20 SO 239/13
- SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2015 - L 8 SO 226/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 SO 33/14
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 43/14
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- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII in Form von Hilfe zur Erziehung in einem …
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Abgewiesene Klage im Streit um Kostenerstattung für Jugendhilfe
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.05.2015 - L 6 KR 55/15
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung eines unter dreijährigen …
- SG Aurich, 17.03.2015 - S 13 SO 71/10
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer …
- OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 14 UF 53/16
Kindesunterhalt: Wegfall der Unterhaltspflicht bei öffentlich-rechtlichem …
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Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; Feststellung einer seelischen …
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Anspruch eines behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Zusatzakku für ein …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 7/19
- SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für seelisch behinderte Kinder - Erstattung …
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Kostenerstattungsanspruch des zweitangegangenen Trägers gemäß § 14 Abs. 4 SGB IX …
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- SG Aachen, 18.12.2015 - S 19 SO 47/15
Erstattungsbegehren des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers von Leistungen …
- BSG, 16.11.2018 - B 8 SO 66/17 B
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2018 - L 8 SO 168/14
- LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
Gesetzliche Unfallversicherung
- VG Würzburg, 22.10.2015 - W 3 K 14.948
Rückerstattung von Erstattungsleistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 16/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
Anordnungsgrund bei Eingliederungshilfe für behinderte Kinder; Autismus-Therapie; …
- BSG, 17.04.2020 - B 8 SO 59/19 B
Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in einer Pflegefamilie
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
- VG Stuttgart, 28.04.2020 - 9 K 5941/19
Anwendbarkeit von § 14 SGB 9 auf rehabilitationsrechtliche Erstanträge
- VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.174
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der …
- VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.236
Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines …
- SG Regensburg, 10.12.2018 - S 7 SO 68/17
Pflegegeld nicht bei der Bemessung von Leistungen der Eingliederungshilfe …
- LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers für erbrachte …
- SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 98/12
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 99/12
Jugendhilfe oder Sozialhilfe bei Unterbringung in Pflegefamilie
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2023 - L 8 AL 3628/21
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs zweier Leistungsträger untereinander - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - L 8 SO 8/19
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 369/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 8 SO 191/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 8 SO 114/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 8 SO 36/15
- LSG Hamburg, 16.07.2020 - L 4 SO 82/18
Erstattung vorläufig erbrachter Sozialleistungen durch den endgültig zuständigen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - L 9 SO 478/17
- VG Saarlouis, 19.04.2018 - 3 K 2299/16
Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger; Vorliegen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2017 - L 8 SO 397/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2018 - L 8 SO 267/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2019 - 12 B 244/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 8 SO 70/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2018 - L 8 SO 12/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 8 SO 253/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2018 - L 8 SO 94/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 8 SO 183/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2018 - L 8 SO 236/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2018 - L 8 SO 128/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2018 - L 8 SO 377/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 8 SO 134/12
- SG Hannover, 23.02.2012 - S 16 KR 678/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2018 - L 8 SO 354/15
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2018 - L 12 AL 3154/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2017 - L 8 SO 371/16
- SG Hannover, 28.07.2015 - S 16 KR 678/06