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   BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56   

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https://dejure.org/1960,21
BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56 (https://dejure.org/1960,21)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1960 - 2 RU 86/56 (https://dejure.org/1960,21)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - 2 RU 86/56 (https://dejure.org/1960,21)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 242
  • NJW 1960, 1636
  • MDR 1960, 959
  • DB 1960, 848
 
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Wird zitiert von ... (341)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    zur Auswikrung kommenmuß (vgl. BGHSt 5 S. 168 £â- 7 75 Bei einer solchen Alkoholbeeinflussung kann der Zusammen-"ffffh.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Ist jedoch eine Ursache oder sind mehrere Ursachen gemeinsam gegenüber einer anderen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur die erstgenannte(n) Ursache(n) "wesentlich" und damit Ursache(n) im Sinne des Sozialrechts (BSGE 12, 242, 245 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO).
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Das ist der Fall, wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens ohne diese Ursache - bei ansonsten gleicher Sachlage - der Erfolg wahrscheinlich nicht eingetreten wäre (vgl BSG Urteil vom 30.6.1960 - 2 RU 86/56 - BSGE 12, 242, 246 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall grundsätzlich von den typischen Verkehrsunfällen eines unter Alkoholeinfluss stehenden Versicherten, bei denen zu erörtern ist, inwieweit das Unfallereignis durch die der versicherten Tätigkeit zuzurechnende Fahrt oder den Alkoholgenuss als konkurrierende unversicherte Ursache verursacht wurde (vgl BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; BSGE 53, 215 = SozR 2200 § 550 Nr. 49).

    Es handelt sich ähnlich wie bei einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit zur Verrichtung einer privaten Angelegenheit während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstelle, um eine sog "Lösung" vom Betrieb (vgl BSG vom 28. Juni 1979 - 8a RU 34/78 - BSGE 48, 224, 226 f = SozR 2200 § 548 Nr. 45; ebenso schon BSGE 12, 242, 245 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO sowie BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9).

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