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   BSG, 11.03.1960 - 3 RK 62/56   

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BSG, 11.03.1960 - 3 RK 62/56 (https://dejure.org/1960,1475)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1960 - 3 RK 62/56 (https://dejure.org/1960,1475)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1960 - 3 RK 62/56 (https://dejure.org/1960,1475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 44
  • NJW 1960, 1832
  • DVBl 1960, 603
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.07.1959 - 1 RA 25/59
    Auszug aus BSG, 11.03.1960 - 3 RK 62/56
    Beruf im Sinne des 5 172 Abs° 1 Nr° 5 RVO anzusehen (vglo auch Urteil des 1, Senats des BSG° vom 28"101959 in SozR° AVG % 12 aaFo Bla Aa 1 Nr° 1 - betr" die weitere Ausbildung einer Fachärztin für die Tätigkeit ahshomöopathische Ärztin --unddasUâ- milvom 10°2"1950 - 1 RA 25/59 - betro den Vorbereitungedienst eines Referendare)° ' Die Versicherungsfreiheit nach @ 172 Abs° 1 Nr" 5 EVO hatte bis zum Inkrafttreten des 5 4 AVG in der Fassung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes CAnVNG) gemäß @ 1 Abs° 1 und 2 RVÜG die Versicherungsfreiheit in der AngestelltenverSicherung zur Folge" Sie bewirkte unter Zugrundelegung der im Revisionsverfahren nicht nachprüfbaren Auffassung des Landessczialgerichts, wonach auch schon vor Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Arbeitslosenversicherung in Berlin vom 26" Februar 1953 die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung - in Anwendung des 5 84 BSVAG - von der Krankenversicherungspflicht nach der BVG abhing, für die hier streitige Zeit auch die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherungo Das angefochtene Urteil ist daher, soweit es die Klage abweist, aufzuheben° Zugleich ist unter Zurückweisung der Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen zu 1) sowie der Anschlußrevision der Beigeladenen zu 2) festzustellen, daß der Kläger vin der Zeit vom 1° Dezember 1952 bis zum 6° Juli 1953 in der Angestelltenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei gewesen ist°.
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Richtet sich die Klage gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist zu erwarten, dass sie (hier: die Beklagte) wegen ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Recht und Gesetz auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck ihren Pflichten nachkommt (BSGE 10, 21, 24; 12, 44, 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 2 RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 15 RdNr 5; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 55 RdNr 19c mwN; Castendiek in: Lüdtke, SGG, Handkommentar, 3. Aufl 2009, § 55 RdNr 21).
  • LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15

    Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung; Inhalt und

    Ausnahmen von der Subsidiarität hat die Rechtsprechung jedoch bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts zugelassen, weil in dem Fall angenommen werden kann, dass solche Beklagte aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz die Kläger auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen (st. Rspr, vgl. BSG Urteil vom 26. Mai 1959 - 3 RK 36/56 - BSGE 10, 21, 24 f; Urteil vom 11. März 1960 - 3 RK 62/56 - BSGE 12, 44, 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 - juris Rn. 19; Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 12/04 R - juris Rn. 17; Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt allerdings bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts nur eingeschränkt, weil angenommen werden kann, dass diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (BSGE 10, 21, 24; BSGE 12, 44 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; BSGE 36, 111, 115 = SozR Nr. 40 zu § 539 RVO; BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 42; kritisch: Ulmer in: Hennig, SGG, Stand: 2005, § 55 RdNr 10, 11).
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 74/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Dieser Grundsatz gilt jedoch bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts nur eingeschränkt, da angenommen werden kann, dass solche Beklagte aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz die Kläger auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen (stRspr, vgl etwa BSG Urteil vom 26.5.1959 - 3 RK 36/56 - BSGE 10, 21, 24 f; BSG Urteil vom 11.3.1960 - 3 RK 62/56 - BSGE 12, 44, 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; BSG Urteil vom 22.7.2004 - B 3 KR 12/04 R - SozR 4-2500 § 125 Nr. 2 RdNr 9; BSG Urteil vom 8.5.2007 - B 2 U 3/06 R - SozR 4-2700 § 136 Nr. 3 RdNr 23; BSG Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R - BSGE 105, 1, 4 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5) .
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Abrechnungsbefugnis - Manuelle

    Bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, zu denen auch die Krankenkassen gehören, kann jedoch angenommen werden, dass solche Beklagte auf Grund ihrer Bindung an Gesetz und Recht die Kläger auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (BSGE 10, 21, 24; 12, 44, 46; 36, 71, 72; 36, 111, 115).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 30/84
    Er hat dazu insbesondere auf zwei Entscheidungen des 3. Senats des bundessozialgerichts (BSGE 10, 21, 24/25; 12, 44, 46/47) Bezug genommen.
  • LSG Sachsen, 21.07.2015 - L 5 R 896/13

    Rentenversicherung; Schadenersatzforderung aufgrund verspäteter Abgabe einer

    Ausnahmen von der Subsidiarität hat die Rechtsprechung jedoch bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts zugelassen, weil in dem Fall angenommen werden kann, dass solche Beklagte aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz die Kläger auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen (st. Rspr, vgl. BSG Urteil vom 26. Mai 1959 - 3 RK 36/56 - BSGE 10, 21, 24 f; Urteil vom 11. März 1960 - 3 RK 62/56 - BSGE 12, 44, 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 - juris Rn. 19; Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 12/04 R - juris Rn. 17; Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Demgemäß kann auch bei Anwendung dieser Vorschrift eine Feststellungsklage keinen Erfolg haben, wenn der erstrebten Feststellung ein denselben Gegenstand regelnder, bindend gewordener Verwaltungsakt entgegensteht (vgl. BSG 12, 44, 47; SozR RVO § 1399 Bl. Aa 1 Nr. 2).
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 32/78

    Berechtigtes Interesse - Feststellungsklage - Offenbarung vonGeheimnissen -

    Angesichts der Bindung der Beklagten an Gesetz und Recht kann davon ausgegangen werden, daß sie das ergehende Feststellungsurteil bei ihrem in Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis der Klägerin stehenden zukünftigen Vorgehen beachten wird (vgl BSGE 10, 21, 24; 12, 44, 46).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 35/78

    Unfallversicherungträger - Sofortmaßnahmen am Unfallort - Lehrgang -

    Das berechtigte Interesse des Klägers an der baldigen Feststellung (% 55 Abs. 1) ist zu bejahen, weil der Kläger der beigeladenen Verletzten vorläufige Fürsorge gewährt hat, die Beklagte ihre Zuständigkeit bestreitet und davon auszugehen ist, daß die Beklagte den Anspruch des Klägers bei dessen Obsiegen auch ohne ein Leistungsurteil befriedigen wird (s BSGE 10, 21, 24; 12, 44, 46).
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57

    Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht

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