Rechtsprechung
   BSG, 21.12.1960 - 7 RKg 7/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,978
BSG, 21.12.1960 - 7 RKg 7/57 (https://dejure.org/1960,978)
BSG, Entscheidung vom 21.12.1960 - 7 RKg 7/57 (https://dejure.org/1960,978)
BSG, Entscheidung vom 21. Dezember 1960 - 7 RKg 7/57 (https://dejure.org/1960,978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Kindergeld für ein uneheliches Kind - Anspruch auf Kindergeld für Pflegekinder - Auslegung und Subsumtion des Tatbestandsmerkmals "Pflegekind" - Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 265
  • NJW 1961, 701 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Bayern, 19.02.2009 - L 18 R 585/03

    Halbwaisenrente - Haushaltsaufnahme - überwiegender Unterhalt - Großmutter

    30 Das BSG hat das Tatbestandsmerkmal der Haushaltsaufnahme im Laufe der Zeit mit unterschiedlichen Formulierungen umschrieben (vgl. z.B. Urteile vom 22.07.1960 - 3 RJ 40/58 - BSGE 12, 288 = SozR Nr. 7 zu § 1258 Reichsversicherungsordnung aF; vom 21.12.1960 - 7 RKg 7/57 - BSGE 13, 265 = SozR Nr. 4 zu § 2 Kindergeldgesetz ; vom 12.09.1963 - 4 RJ 151/62 - BSGE 20, 26 = SozR Nr. 8 zu § 1262 RVO; vom 22.11.1963 - 7 RKg 2/61 - BSGE 20, 91 = SozR Nr. 10 zu § 2 KGG; vom 30.06.1966 - 12 RJ 162/64 - BSGE 25, 109 = SozR Nr. 14 zu § 2 KGG; vom 26.06.1969 - 4 RJ 137/68 - BSGE 29, 294 = SozR Nr. 20 zu § 1262 RVO; vom 10.12.1970 - 5 RJ 441/69 - SozR Nr. 43 zu § 1267 RVO; vom 18.08.1971 - 4 RJ 411/70 - BSGE 33, 105 = SozR Nr. 45 zu § 1267 RVO; vom 11.07.1972 - 5 RJ 392/71 - SozR Nr. 30 zu § 1262 RVO; vom 10.08.1972 - 4 RJ 247/71 - SozR Nr. 31 zu § 1262 RVO; vom 19.10.1977 - 4 RJ 57/76 - BSGE 45, 67 = SozR 2200 § 1262 Nr. 11; vom 28.06.1979 - 8b RKg 3/78 - SozR 5870 § 2 Nr. 16).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

    Dabei ist allerdings keine vertragsähnliche Festlegung dahin notwendig, daß die "Pflegekindschaft" überhaupt nicht geändert werden dürfe (vgl Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S 692x unter Hinweis auf BSGE 13, 265, 267).
  • BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
    des Pflegekindes bereits im Urteil vom 210 Dezember 1960 (BSG 13, 265) entschieden hat, ist nicht allein auf die äußeren Lebensbedingungen abzustellen, sondern das Pflegekind muß im Rahmen der Familie des.
  • BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61

    Anspruch auf Kindergeld für eine Schwiegertochter - Schwiegertochter als

    Der erkennende Senat hat zu dem Begriff des Pflegekindes bereits im Urteil vom 21. Dezember 1960 (BSG 13, 265, 267, 268) entschieden, daß nicht allein auf die äußeren Lebensbedingungen abzustellen ist, sondern daß das Pflegekind im Rahmen der Familie des Pflegevaters als natürliche Einheit Versorgung, Erziehung und Heimat finden muß.
  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 63/62

    Familienwohnung - Unehelichkeit der gemeinsam Wohnenden - Erforderlichkeit der

    Maße für die Fahrten zur Familienwohnungn Es ist nicht erforderlich, daß die Gründe für die besondere Gestaltung der Lehensverhältnisse mit der versicherten Arbeitstätiö keit im ursächlichen Zusammenhang stehen (vgl. zoBo BSG 2, 78)0 Auch wenn Sie ausschließlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind, ist eine rechtliche Wertung dieser Gründe im Regelfall entbehrlich" so daß grundsätzlich dahingestellt bleiben kann, welche Maßstäbe bei einer solchen Wertung anzulegen wären° Der vorliegende Fall bietet keine Veranlassung, die Frage zu prüfen, welche Folgerungen in einem Ausnahmefall daraus zu ziehen sein würden, wenn die Wahl eines vom Arbeitsort entfernten Mittelpunkts der Lebensverhältnisse die Begehüng strafbarer Handlungen ermöglichen sollte° Der erkennende Senat stimmt mit dem LSGdarin überein, daß die Frage, Ob die Wohnung der Frau 0" in Neukirchen für den Kläger zur Zeit des Unfalls die "Familienwohnung" im Sinne des 9 545 RVO3? war, nieht, wie die Revision meint, schon deshalb verneint werden kan" weil die Beziehungen zwischen dem Kläger und Frau 0" nicht durch eine Eheschließung } legalisiert worden waren (vgl° auch zu Artikel 6 des Grundgesetzes die Urteile des 7" Senats und 4" Senats zum Begriff des "Pflegekindes" im KinGergeldrecht und in der Arbeiterrentenversicherung, BSG 13, 265, 268 und use 20, 26 sowie Brackmann, Handbuch der S©zVers 1° 6° Auflc s" 690 1)0 Das LSG hat die durch die%e Beziehungen bedingten seelischen Bindungen mit Recht bei Seinen rechtlichen Schlußfolgerungen berücksichtiete Die Revision rügt auch zu Unrecht, daß das LSG bei seiner Überzeugunesbildung den Eindruck verwertet hat, den es bei der Vernehmung der Zeugin von deren Persönlichkeit gewonnen hatte" Das LSG hat auch nicht Verkannt9 daß eine solche im Bereich des Psychischen wurzelnde bindung für sich allein nicht ausreicht, um die Wohnung der Frau 0 auch für den hlügcr zur "Familienwohnune" zu machen" Das 153 hat zutreffend die lenge Dauer der tatsächlichen Beziehungen und die wirtschaftlichen 14.
  • BSG, 24.04.1975 - 7 RKg 4/73
    von unter Berücksichtigung der im Antrag vom 23° Dezember 1969 genannten Kinder° Bei ihnen handelt es sich nicht um Pflegekinder des Klägers° Nach der gesetzlichen Definition in der genannten Vorschrift sind das Personen, mit denen der Berechtigte durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie in seinem Haushalt aufgen0mmen hat und zu den Kosten ihres Unterhalts nicht unerheblich beiträgto Ob die letztere Voraussetzung erfüllt ist (diese ist mit der Neufassung des Gesetzes mit Wirkung vom 10 September 1970 ohnehin weggefallen - vgl" das 2" ÄndG zum BKGG vom 16° Dezember 1970 - BGBl I, 1725 - Art° 1 Nr° 1) kann hier dahinstehen, da es schon an einem Pflegekindschaftsverhältnis fehlta Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts reicht es für die Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses nicht aus, daß das Pflegekind nur "Kostgänger" ist, sondern es muß wie "zur Familie zugehörig" angesehen und behandelt werden° Dazu gehört, daß in tatsächlicher Hinsicht zwischen dem Pflegeelternteil und dem Kind bzwo den Kindern ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis besteht (siehe BSG 13, 265, 267, 268; 15, 239, 242; 17, 2657 267; 19, 106, 107; 20, 26, 27; ferner Wickenhagen/Krebs, BKGG, Stand September 1971, Anm° 10 zu 5 2 so IV/42, 43; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand November 1974, Anm°31 zu 5 583 RVO sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand August 1974, 5° 690 q II mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur)" Dieser einhelligen Auffassung stimmt auch der erkennende Senat zu" Die Voraussetzungen eines Pflegekind- .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht