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   BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58   

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BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58 (https://dejure.org/1960,2861)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1960 - 8 RV 245/58 (https://dejure.org/1960,2861)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1960 - 8 RV 245/58 (https://dejure.org/1960,2861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 51
  • NJW 1961, 94
  • MDR 1961, 91
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.06.1959 - 8 RV 1265/57
    Auszug aus BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58
    Es hat auf die (für das LSG") ge; richtsbekannten, bald nach dem Zusammenbruch in Berliner Zeitungen gegebenen Schilderungen über das Schicksal der Anstaltsinsassen hingewiesen und von diesem allgemeinen Schicksal auf das Schicksal des Verschollenen geschlossen° Auch es Freiheit bei der Überzeugungsdamit ist im Rahmen seiner bildung geblieben (vgl" die nicht veröffentlichten Urteile vom 9.6.1959 - 8 RV 855/57 und 8 RV 1265/57 -" in denen der erkennende Senat in Fällen, in denen über das Schicksal von verschollenen Angehörigen einer bestimmten Volksgruppe unmittelbar nichts in Erfahrung zu bringen war, daraufhingewiesen hat, daß unter Umständen aus dem Schicksal der Volksgruppe in ihrer Gesamtheit auf das Schicksal einzelner Angehöriger Schlüsse gezogen werden können).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine "Entscheidung auf wahldeutiger Grundlage" (zur Wahlfeststellung s BSGE 13, 51, 53 = SozR Nr. 51 zu § 1 BVG; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 80, SozR 3-2200 § 550 Nr. 5) angesichts der besonderen Struktur des § 581 Abs. 1 und 3 RVO zulässig ist, wenn - wovon der Kläger offenbar ausgeht - trotz Ausnutzung aller Erkenntnismöglichkeiten eine den genannten Anforderungen entsprechende Aufklärung des Sachverhalts nicht möglich ist.
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

    Die Feststellung, ob ein Beschädigter "an" den Folgen einer Schädigung verstorben ist, setzt regelmäßig die vorherige Feststellung (ausnahmsweise die Wahlfeststellung - vgl dazu BSGE 13, 51, 53) des zum Tode führenden Leidens voraus.
  • BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64

    Wahlfeststellung im Sozialrecht - Nachschieben von Gründen bei einem

    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe unter bestimmten Einschränkungen eine Wahlfeststellung bejaht (BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]) und auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Entscheidung vom 30. August 1960 (BSG 13, 51) eine Verurteilung aus wahlweisem Haftungsgrund für zulässig erachtet.

    Das habe das Berufungsgericht verkannt, wenn es sieh auch für den Fall der Rücknahme der bindend gewordenen rechtswidrigen Bescheide unter Berufung auf BSG 13, 51 für die Zulässigkeit einer sogenannten Wahl fest Stellung ausspreche.

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 30. August 1960 (BSG 13, 51) bereits entschieden hat, kann eine Versorgungsrente nicht deshalb versagt werden, weil nicht feststellbar ist, welcher von mehreren allein in Frage kommenden und sämtlich einen Tatbestand des BVG erfüllenden Geschehensabläufen tatsächlich stattgefunden hat (vgl. hierzu auch BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]).

    Ebenso wie bei dem in BSG 13, 51 entschiedenen Falle läßt sich aber auch hier in tatsächlicher Hinsicht nicht mehr feststellen, welcher der beiden allein in Betracht kommenden Geschehensabläufe vorgelegen hat.

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